1. März 2024

Berufserfahrung zählt mehr

IHK berät zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Münsterland/Emscher-Lippe-Region. – Mit dem Inkrafttreten neuer Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) am 1. März verstärkt die IHK Nord Westfalen ihre Beratung zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. „Die wichtigen Verbesserungen im Gesetz machen es Unternehmen künftig einfacher, ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung und berufspraktischem Fachwissen nach Deutschland zu holen“, sagt Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen.
Jaeckel begrüßt, dass die Zuwanderung für beruflich qualifizierte Fachkräfte erleichtert werden soll und dass künftig auf eine formale Anerkennung der Berufsqualifikation verzichtet werden kann.
Die Unternehmen stimmt er aber auf einen „gemeinsamen Lernprozess“ ein. Denn allein die Anwendungshinweise für Behörden, Arbeitsverwaltung und andere Fachstellen füllen 250 Seiten. „Die Bestimmungen sind komplex. Welche Wege besonders erfolgsversprechend für unsere Unternehmen sind, um Fachkräfte aus Drittstaaten, also aus nicht EU-Staaten zu gewinnen, wird sich nach und nach in der praktischen Umsetzung zeigen“, so Jaeckel. Er ist aber zuversichtlich, dass sich das FEG als wirkungsvolles Instrument der Fachkräftesicherung erweisen wird. Jaeckel: „Damit das schnell geschieht, bieten wir unseren Unternehmen Beratung und Begleitung an.“
Derzeit arbeiten sich zwei IHK-Mitarbeiterinnen aus dem Team Fachkräftesicherung in das Thema ein. Anke Leufgen, Telefon 0251 707-411, anke.leufgen@ihk-nw.de, ist Ansprechpartnerin für die Unternehmen im Münsterland, Stephanie Görtz, Telefon 0209 388-531, stephanie.goertz@ihk-nw.de, berät Betriebe in der Emscher-Lippe-Region.

Hier die wichtigsten Änderungen im FEG:

  • Ab dem 1. März gewinnt die so genannte Erfahrungssäule des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an Bedeutung. Dann können auch Fachkräfte ohne formales Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das gilt nicht für reglementierte Berufe, für die in Deutschland eine Anerkennung vorgeschrieben ist, zum Beispiel Medizinberufe.
  • Nach der 2+2-Regelung können Personen mit berufspraktischer Erfahrung für eine Beschäftigung einreisen. Voraussetzung ist eine im Erwerbsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Berufsqualifikation und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Fachkraftniveau. Qualifikation und Erfahrung müssen in einem berufsfachlichen Zusammenhang (verwandte Berufe) mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit stehen.
  • Mit der Anerkennungspartnerschaft kann ein Verfahren zur Anerkennung des Berufs vollständig in Deutschland durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist es, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten, das Anerkennungsverfahren unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine Anpassungsqualifizierung durchzuführen, wenn diese erforderlich ist. Währenddessen kann die ausländische Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung ausüben.