Nr. 4118362
Dienstleistungsbranche

Immobilien­makler, Darlehens­vermittler, Bauträger/Bau­betreuer und Haus­verwalter

Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Seit dem 1. August 2018 werden auch Wohnimmobilienverwalter vom § 34c GewO erfasst.