Dienstleistungsbranche
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer und Hausverwalter
Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Seit dem 1. August 2018 werden auch Wohnimmobilienverwalter vom § 34c GewO erfasst.
Kontakt
Team Recht