Öffnungszeiten im August für den Publikumsverkehr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Pforzheim: Montag – Freitag von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr. Lesen Sie mehr dazu.
Nr. 4118362

Immobilien­makler, Darlehens­vermittler, Bauträger/Bau­betreuer und Haus­verwalter

Nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Seit dem 1. August 2018 werden auch Wohnimmobilienverwalter vom § 34c GewO erfasst.