Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Achtung Abmahngefahr: Internet-Impressum
Wer gewerbsmäßig die Tätigkeiten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter ausübt, bedarf hierfür einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO). Lesen Sie die Anforderungen, die sich aus dieser Erlaubnisflicht für die Ergänzung des Internet-Impressums ergeben.
Angabe der zuständigen Erlaubnisbehörde
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) schreibt vor, dass Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Danach sind Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu nennen. In Baden-Württemberg sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 4 Gewerbezuständigkeitsverordnung (GewOZuVO) für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO zuständig.
Das Impressum ist bei den oben genannten Gewerbetreibenden daher um die Angaben zur zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen:
- Name und Postanschrift sowie nach Möglichkeit ein entsprechender Link auf das Internetportal.
Beachten Sie: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum anzugeben.
Angabe der Registernummer und des Registernamens
Darüber hinaus ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Registernummer und Registername im Internet-Impressum.
Weitere Pflichtangaben
Schließlich ist § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG zu beachten. Zwar fallen die in § 34c GewO Genannten nicht unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) DDG genannten Richtlinien, aufgrund des Trends in der aktuellen Rechtsprechung (z.B. LG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2010, Az.: 103 O 25/10; allerdings in Bezug auf Versicherungsvermittler) empfehlen wir gleichwohl das Internet-Impressum um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) und c) DDG genannten Angaben zu ergänzen.
Danach ist mitzuteilen:
- die Kammer, welcher der Dienstanbieter angehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.
Musterbeispiele
Musterbeispiel für das Impressum eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens (hier: einer GmbH) nach Erlaubniserteilung:
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Telefon: [Nummer]
Telefax: [Nummer]
E-Mail: [E-Mail Adresse]
Telefax: [Nummer]
E-Mail: [E-Mail Adresse]
Registergericht: Amtsgericht XYZ-Stadt HR B 12345
USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Alternativ zu „Mitglied der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald“ kann auch wie folgt formuliert werden:
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler / Darlehensvermittler / Bauträger / Baubetreuer / Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
(Nur bei Wohnimmobilienverwaltern)
Berufshaftpflichtversicherung bei [Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens]
Berufshaftpflichtversicherung bei [Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens]
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
§ 34 c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen der GewO und der MaBV können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Musterbeispiel für das Impressum eines Unternehmens ohne Handelsregistereintragung, das eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzt, nach Erlaubniserteilung:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Telefon: [Nummer]
Telefax: [Nummer]
E-Mail: [E-Mail Adresse]
Telefax: [Nummer]
E-Mail: [E-Mail Adresse]
USt-Ident-Nummer: DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Mitglied der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Alternativ zu „Mitglied der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald“ kann auch wie folgt formuliert werden:
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, www.ihk.de/nordschwarzwald
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler/Darlehensvermittler/Bauträger/Baubetreuer/ Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
(Nur bei Wohnimmobilienverwaltern)
Berufshaftpflichtversicherung bei [Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens]
Berufshaftpflichtversicherung bei [Name und Anschrift des Versicherungsunternehmens]
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
§ 34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen der GewO und der MaBV können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Anmerkung
Diese Information dient lediglich als erste Orientierungshilfe und Übersicht. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen.
Quelle: IHK Rhein-Neckar, Mannheim, angepasst durch IHK Nordschwarzwald (Stand 06/2024)