besonderer Schutzstatus

Chance für Flüchtlinge

Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde ein besonderer Schutzstatus in Kraft gesetzt. Wer ab dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen ist, kann ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für zunächst ein Jahr. Es besteht eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis und Anspruch auf Leistungen des AslybLG, sowie weitere Leistungen wie Kindergeld und Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 614 KB).

Die Präsentation wurde vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge erstellt und beinhaltet Infos zur rechtlichen Lage bzgl. Einreise, Aufenthalt in Deutschland und Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aus der Ukraine.
Das NETZWERK veröffentlicht auch aktualisierte Informationen in Form einer FAQ-Liste.