Beratung und Service

Neue Energieeffizienzklassen

Die EU-Energielabel-Verordnung aus dem Jahr 2017 fordert für elektronische Geräte eine europaweite einheitliche Kennzeichnung für verschiedene Produkte, und zwar nur noch mit den Buchstaben A bis G. Die Plusklassen wie beispielsweise A++ werden nicht mehr zugelassen und sukzessive durch die neue Kennzeichnung ersetzt. Für Produktgruppen mit bereits bestehenden produktspezifischen Verordnungen und Labels erfolgt die Einführung der neuen technischen Vorgaben und Kennzeichnungsklassen schrittweise. Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller von in der Regel einem Jahr sollen die neuen Energielabel mit der Skala A bis G ab Ende 2019/Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar sein.

Pflichten für Händler

Der Händler muss das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett sichtbar ausweisen. Falls der Lieferant das Energie-Label nicht bereitgestellt hat, muss der Händler dies von ihm anfordern. Möglich ist auch, dass Händler das benötigte Etikett aus der zukünftigen Produktdatenbank selbst herunterladen. Der Händler muss innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem verbindlichen Startzeitpunkt für die Ausstellung des Labels mit neuer Skala die bestehenden Etiketten gegen die neuen (mit Skala A bis G) austauschen. Wenn ein Händler kein Label mit neuer Skala erhalten konnte, da der Lieferant beispielsweise seine Tätigkeit eingestellt hat, dann darf er bis zu neun Monaten nach dem Startzeitpunkt für die Ausstellung des neuen Etiketts noch das alte Etikett ohne neue Skala verwenden.

Pflichten für Lieferanten

Lieferanten müssen nicht mehr unverzüglich den Händlern fehlende Label nachliefern, sondern nun innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Aufforderung des Händlers. Daneben sind die Hersteller verpflichtet, dem Produkt zusätzlich zum Etikett auch die Datenblätter in gedruckter Form beizulegen. Lieferanten und Hersteller müssen Händlern ab vier Monate vor Inkrafttreten der für die jeweilige Produktgruppe neuen oder aktualisierten Kennzeichnungsvorgaben die neuen Energielabel zur Verfügung stellen. Lieferanten und Händler müssen künftig in der Werbung stärker auf die Effizienzklasse des Produktes verweisen.