Energie und Klimaschutz

Energieausweis

Energieausweise dienen der Information über die energetische Qualität von Gebäuden und sollen einen Vergleich der Energieeffizienz mit typischen anderen Gebäuden ermöglichen. Energieausweise werden grundsätzlich für ein ganzes Gebäude ausgestellt, haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können entweder auf Basis des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) erstellt werden. Im Zuge der EnEV-Novellierung ergeben sich auch hier einige Änderungen. Die wesentlichen Änderungen in Bezug zur Notwendigkeit eines Energieausweises sind:

Fertigstellung eines Neubaus

Der Bauherr beziehungsweise Eigentümer muss sicherstellen, dass ihm sofort nach Fertigstellung ein Energieausweis mit den Eigenschaften des fertig errichteten Gebäudes ausgestellt wird. Gleiches gilt auch bei der energetischen Bilanzierung des Gebäudes im Zusammenhang mit Sanierungen.

Verkauf oder Vermietung von Gebäuden

Zukünftig müssen in Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte angegeben werden. Dies betrifft auch die neu eingeführten Energieeffizienzklassen für Wohngebäude. Ausführliche Informationen zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen geben eine im Bundesanzeiger veröffentlichte amtliche Arbeitshilfe. Außerdem wird eine Vorlagepflicht des Energieausweises an Kauf- beziehungsweise Mietinteressenten und die Pflicht zur Übergabe des Energieausweises oder einer Kopie an den Käufer beziehungsweise Mieter eingeführt.

Aushang in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr

Neu eingeführt wird eine Aushangpflicht für Energieausweise in nicht-öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche von mindestens 500 m², wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Das betrifft beispielweise Kinos, Theater, Banken, Hotels, Kaufhäuser, etc. Zudem wird die bestehende Aushangpflicht in öffentlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ausgeweitet auf eine Nutzfläche von mindestens 500 m² beziehungsweise 250 m² ab Juli 2015.
Die Internetseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bieten ausführliche Informationen zu den Regelungen für Energieausweise.