IHK Niederbayern

Informationspflichten gegenüber IHK-zugehörigen Unternehmen

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um- bzw. Abmeldung).

Quelle der Daten

Die IHK Niederbayern bekommt in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Wir erhalten Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Ferner dürfen Industrie- und Handelskammern bei nichtöffentlichen Stellen und aus allgemein zugänglichen Quellen die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Unsere Kontaktdaten lauten:
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Nibelungenstraße 15, 94032 Passau
Telefon: +49 851 507-0 / Fax: +49 851 507-280
E-Mail: info@passau.ihk.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der IHK Niederbayern erreichen Sie unter
IHK Niederbayern, Nibelungenstraße 15, 94032 Passau
Tel. +49 851 507-341 bzw. Fax +49 851 507-310

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 GewO sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragenen sind. IHK-zugehörige Unternehmen sind bezogen auf Daten nach § 9 Abs. 1 IHKG auskunftspflichtig, wenn deren Industrie- und Handelskammer Daten der Gewerbemeldung direkt bei den Kammerzugehörigen erhebt (§ 9 Abs. 1 Sätze 4 und 5 IHKG).

Aufgaben nach IHKG

Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG

Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben

Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von Rechtspflichten wie hoheitlichen Aufgaben und sonstigen gesetzlichen Aufgaben, ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 79 KB).

Erhebung von IHK-Beiträgen

Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO). Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V.. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die jeweils zuständigen Kammern weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet.

Berufliche Bildung

Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG in Verbindung mit §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben verarbeiten wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.

Interne Verwaltungszwecke

Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht;                                                                                               Datensperrkennzeichen, Ihre Wahlgruppe und –bezirk bezogen auf die IHK-Wahl) werden von der IHK selbst angelegt und ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verarbeitet.
Nach Art. 4 Abs.1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist.
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht (wie etwa auch Art. 4 Abs. 1 BayDSG – ggf. in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 BayDSG) besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Verbindung mit Art. 8 BayDSG - in Betracht.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die IHK Niederbayern verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke
  • Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben

Empfänger und Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte, Polizeibehörden)
  • sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht
b) Nicht-öffentliche Stellen
  • sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK-Unternehmen, deren Daten hierfür nicht gesperrt sind, bestellen
  • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Regionalausschuss zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Auftragsverarbeiter - die IHK Niederbayern lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Entsorger von Akten/Datenträgern, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen)

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt:
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHK, aus dem Satzungsrecht der IHK Niederbayern und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten für Marketing oder beispielsweise zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Niederbayern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten
(Kontaktdaten s. oben unter 2.)

Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim                  
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel:089 212672-0 / Fax: 089 212672-50
Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Stand: 31.03.2022