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Basisinformationen rund um das Thema "Steuern" für alle diejenigen, die ihre gewerbliche Tätigkeit neu aufnehmen
Mit dem BMF-Schreiben vom 11.03.24 "Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen" werden die wesentlichen Anforderungen und bestehenden branchenüblichen Mindestaufzeichnungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen und die in diesen Unternehmen insbesondere eingesetzten Taxameter und Wegstreckenzähler zusammengefasst.
Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen.
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Fristen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 werden die GoBD neu gefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.2014. Gleichzeitig hat das BMF am gleichen Tag die ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung bekanntgegeben.
Wenn fremde Personen untereinander einen Vertrag schließen, ist dieser regelmäßig durch Interessensgegensätzen gekennzeichnet. Anders kann es jedoch unter nahen Angehörigen sein ...
Das Verzögerungsgeld dient dazu, den Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zeitnah anzuhalten, insbesondere Anordnungen der Finanzbehörde Folge zu leisten
Auf der Internetseite des FinMin NRW finden Sie relevante Stichwörter kurz und knapp erläutert. Von "A" wie Abgeltungssteuer bis "Z" wie Zahlungsverkehr