Nr. 84350
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittlerrecht

Merkblatt

Hier finden Sie die Regelungen für Finanzanlagenvermittler.

Erwerb der Erlaubnis:
HINWEIS FÜR DIE VERMITTLERBRANCHE
Mallet of justice © FikMik

Auf europäischer Ebene wurden 2019 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln.

Finanzanlagenvermittlerrecht

Der Prüfungsbericht nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) muss für jedes Kalenderjahr erstellt und bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.