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Nr. 84350
Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittlerrecht

Merkblatt

Hier finden Sie die Regelungen für Finanzanlagenvermittler.

Erwerb der Erlaubnis:
HINWEIS FÜR DIE VERMITTLERBRANCHE
Mallet of justice

Auf europäischer Ebene wurden 2019 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln.

Finanzanlagenvermittlerrecht

Der Prüfungsbericht nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) muss für jedes Kalenderjahr erstellt und bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.