Checkliste

Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 (Finanzanlagenvermittlung) der Gewerbeordnung kann nur erfolgen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. persönliche Zuverlässigkeit
2. geordnete Vermögensverhältnisse
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. Sachkunde
Bei Einzelunternehmen muss der Inhaber, bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften müssen alle geschäftsführenden Gesellschafter und bei Kommanditgesellschaften alle persönlich haftenden geschäftsführenden Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. Bei juristischen Personen (insbesondere GmbH, Unternehmergesellschaft (UG) und AG) muss die Gesellschaft die Erlaubnis beantragen; bei juristischen Personen ist beim Nachweis der Voraussetzungen zusätzlich auf die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) abzustellen. Die Erlaubnis ist grundsätzlich beim Hauptsitz des Unternehmers bzw. der Firma zu stellen und gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Beantragung der Erlaubnis sind zur Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie vom Antragsteller zu erbringen:
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original (Belegart 0 = direkter Versand an die Behörde)
- Antrag bei Meldebehörde (Bürgeramt) der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
- Zweck: zur Vorlage bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, zum Erwerb der Finanzanlagenvermittlererlaubnis
- Kosten: 13 €
- Dauer: ca. zwei bis drei Wochen
- Ziel: vollständige Personalien und bestehende Vorstrafen herausfinden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister im Original (Belegart 9 = direkter Versand an die Behörde)
- Antrag beim Ordnungsamt der Wohnortgemeinde durch persönliche Vorsprache mit Personalausweis/Reisepass
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für juristische Person selbst durch Antrag eines gesetzlichen Vertreters (mit Handelsregisterauszug) beim Ordnungsamt am Ort der Gewerbeausübung (Hauptniederlassung)
- Zweck: zur Vorlage bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, zum Erwerb der Finanzanlagenvermittlererlaubnis
- Kosten: 13 €
- Dauer: ca. zwei bis drei Wochen
- Ziel: Rechtsverstöße bei der Gewerbeausübung aufdecken
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts)
- Antrag beim zuständigen Finanzamt
- Bitte holen Sie die Auskunft bei dem/den Finanzamt ein, in dessen/deren Bezirk Sie/die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte/n.
- bei juristischen Personen: alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für juristische Person selbst
- Kosten: keine
- Dauer: ca. eine Woche
- Ziel: steuerliches Verhalten (Erklärungspflichten) und steuerliche Rückstände aufzeigen

-Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
- Antrag auf der Homepage www.vollstreckungsportal.de
- Bei juristischen Personen: Auskunft für alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) sowie für die juristische Person
-Kosten: keine

- Auszug aus dem Insolvenzregister
- Bitte holen Sie die Auskunft bei dem/den Insolvenzgericht/-en (Amtsgericht) ein, in dessen/deren Bezirk Sie/die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Hauptniederlassung hatte/n.
- Das/die zuständige/-n Insolvenzgericht/-e (für Unternehmensinsolvenzsachen und Verbraucherinsolvenzsachen) finden Sie hier.
- bei juristischen Personen: Beantragung für alle gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand); sowie für die juristische Person selbst
- Kosten: 15 €
- Dauer: ca. eine Woche; bei persönlicher Vorsprache ggfs. sofort
- Ziel: Anhängige Insolvenzverfahren aufdecken
- Hinweis: Für Finanzanlagenvermittler aus Oberhausen und Mülheim an der Ruhr ist zur Erteilung der Bescheinigung bezüglich von Insolvenzverfahren das Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg, zuständig.
Sämtliche vorgenannten Nachweise sollen bei Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein!
- Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis durch Versicherungsbestätigung (keinen Versicherungsschein) des Versicherungsunternehmens (Ausstellungsdatum darf nicht älter als drei Monate sein)
- Mindestdeckung 1,276 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall; 1,919 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- Geltungsbereich: alle EU-Mitgliedstaaten und alle EWR-Vertragsstaaten
- Zu beachten ist, dass bei Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG), für diese ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss.
- Nachweis der Sachkunde
Die Sachkunde ist vom Antragsteller (bei juristischen Personen: Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) nachzuweisen. Auch unselbständige Finanzanlagenvermittler müssen den Sachkundenachweis führen:
- Sachkundeprüfung bei IHK oder
- Vorlage des Zeugnisses/beglaubigte Kopie über eine gleichgestellte andere Berufsqualifikation; ggfs. mit Nachweis der geforderten Berufstätigkeit:
a) Abschlusszeugnis als
- geprüfte(r) Bankfachwirt oder –wirtin (IHK)
- geprüfte(r) Fachwirt oder –wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
- geprüfte(r) Investment-Fachwirt oder –wirtin (IHK)
- geprüfte(r) Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK)
- Bank- oder Sparkassenkaufmann oder –frau
- Kaufmann oder –frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
- Investmentfondskaufmann oder –frau
b) Abschlusszeugnis
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss)
- als Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung
- als Finanzfachwirt/-in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule;
In diesen Fällen muss jeweils zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung oder -vermittlung vorliegen.
c) Abschlusszeugnis
als Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagenberatung oder -vermittlung vorliegt.
d) Studium plus einschlägige Berufserfahrung
Eine Prüfung, die ein mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie erfolgreich abschließt, wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde beim Antragsteller vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung nachgewiesen wird.