Aktuelles aus der Außenwirtschaft
Außenwirtschafts-Ticker
- DIHK-Sonderumfrage 2026
- Delegation aus den Visegrad-Staaten zu Gast in Essen
- Gibraltar: Zollunion mit der EU seit 15.07.2026
- 21. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- Übersicht Delegationsreisen
- EORI-Nummer - Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab 01.10.2026
- Pazifikstaaten: REX ersetzt Ermächtigten Ausführer zum 01.09.2026
- EU-UK SPS Abkommen
- EU-Mercosur-Abkommen in Kraft
- 20. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- EU-Australien Handelsabkommen - Verhandlungsdurchbruch
- Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland
- EUR.1 elektronisch - Schweiz
- Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland
- Sanktionsstrafrecht verschärft sich
- Verhandlungsdurchbruch beim EU-Indien-Abkommen
- EU-Mercosur: Abkommen für Handel und Partnerschaft
- Zusammen gegen Proliferation - Neue Broschüre veröffentlicht
- Exporter System (AES) in Frankreich seit 04.11.2025
- Versandverfahren (NCTS): Moldau und Montenegro
- 19. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- Iran-Embargo wieder eingeführt
- 18. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- 17. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- EU-Sanktions-Helpdesk
- EU-USA Zölle: FAQ veröffentlicht
- 16. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
- Außenwirtschaftsportal NRW
- Ab dem 31.01.2025 Sicherheitsanmeldungen (S&S Declarations) für Importe in den UK verpflichtend
- Einfuhr EU-Chile: Neue Regelungen für präferenzielle Ursprungserklärungen ab 01.02.2025
- Libyen: ACI-LIBYA - Einführung wird verschoben
- G7 Hinweispapier zur Bekämpfung der Sanktionsumgehung
- Interaktives WTO-Tool
- EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
- 14. Sanktionspaket in Kraft getreten
- 13. Sanktionspaket in Kraft getreten
- No-Russia-Klausel: FAQs und Musterklausel
- Neuer EU-Antidumping-Leitfaden
- Hinweis zum 12. Sanktionspaket
- UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus
- Russland-Embargo
- Carnets elektronisch beantragen
- EU-Leitfaden zu Sanktionen
- Rebuild Ukraine – Newsletter AHK Ukraine
DIHK-Sonderumfrage 2026
Die Konkurrenz durch chinesische Anbieter wird für deutsche Unternehmen zunehmend zur Herausforderung: Deutsche Unternehmen verlieren Marktanteile an chinesische Wettbewerber in Deutschland, im EU-Binnenmarkt, in China sowie auf Drittmärkten. Damit ist nicht nur das wichtige Exportgeschäft zunehmend unter Druck, sondern auch der Industriestandort Deutschland insgesamt. Das ist das Ergebnis einer Befragung der DIHK und der IHKs bei ihren Ausschussmitgliedern.
Die vollständige Auswertung der Umfrage finden Sie hier:
Deutsche Wirtschaft im Wettbewerb mit China
Die vollständige Auswertung der Umfrage finden Sie hier:
Deutsche Wirtschaft im Wettbewerb mit China
Delegation aus den Visegrad-Staaten zu Gast in Essen
Vom 23. bis 25. September 2026 begrüßt die IHK zu Essen eine Delegation aus den Visegrad-Staaten Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn mit Fokus auf die Rüstungsindustrie.
Im Mittelpunkt des Besuchs steht die EUDEX, auf der sich die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Bereich Sicherheit und Verteidigung informieren. Darüber hinaus sind Besuche bei Unternehmen in der Region geplant. Ziel des Austauschs ist die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung zwischen Wirtschaftspartnern aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Ruhrgebiet.
Im Mittelpunkt des Besuchs steht die EUDEX, auf der sich die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen und Innovationen im Bereich Sicherheit und Verteidigung informieren. Darüber hinaus sind Besuche bei Unternehmen in der Region geplant. Ziel des Austauschs ist die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung zwischen Wirtschaftspartnern aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Ruhrgebiet.
Gibraltar: Zollunion mit der EU seit 15.07.2026
Der deutsche Zoll informiert: Zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde in Bezug auf Gibraltar eine Zollunion errichtet. Innerhalb der Zollunion herrscht freier Warenverkehr. Dies gilt für im Zollgebiet der Union oder im Zollgebiet Gibraltars hergestellte Waren und solche, die sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden. Das Abkommen wird seit dem 15.07.2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Die EU veröffentlichte das Abkommen am 14.07.2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1562.
Die EU veröffentlichte das Abkommen am 14.07.2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1562.
21. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die EU hat am 23. Juli 2026 ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und verschärft damit insbesondere die Maßnahmen gegen russische Energieeinnahmen, den Finanzsektor sowie die Umgehung von Sanktionen über Drittländer. Es wurden neue Personen, Unternehmen und Organisationen gelistet. Zudem gelten u.a. neue Importverbote für verschiedene russische Produkte, darunter Kupfer-, Nickel- und Bleierze, Zinkprodukte, Erdalkalimetalle, Glaswaren und Autoteile.
EU adopts 21st package of sanctions against Russia
EU adopts 21st package of sanctions against Russia
Übersicht Delegationsreisen
Reisen Sie mit den deutschen Auslandshandelskammern (AHK) zu Ihrem neuen Markt. Mit den AHK-Delegationsreisen bekommen Sie kompakte und exklusive Einblicke in neue Märkte, entlang sektoraler Schwerpunkte. Ein Teil der Delegationsreisen ist förderfähig (De Minimis), die Details dazu finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsseiten. Entdecken Sie hier das Angebot und die anstehenden Reisetermine - aufgeschlüsselt nach Zielland und -branche: Delegationsreisen der AHKs
EORI-Nummer - Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab 01.10.2026
Ab dem 01.10.2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals ATLAS für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Zoll.
Pazifikstaaten: REX ersetzt Ermächtigten Ausführer zum 01.09.2026
Im Warenverkehr mit den Pazifikstaaten ersetzt der “Registrierte Ausführer (REX)” das bisherige System des "Ermächtigten Ausführers (EA). Die neuen Bestimmungen zum Ursprungsnachweis sind im Amtsblatt der EU (C/2026/3209) (LINK) veröffentlicht. Künftig gilt: Für Waren mit Ursprung in der EU kann die präferenzielle Zollbehandlung bei der Einfuhr in die Pazifikstaaten nur noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, die durch einen registrierten Ausführer (REX) erstellt wurde. In diesem Zusammenhang verlieren die bisherigen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ab dem Stichtag ihre Gültigkeit im Handel mit den Pazifikstaaten und werden nicht mehr anerkannt. Hinweise der Zollverwaltung dazu.
Registrierte Ausführer sind verpflichtet, ihre REX-Nummer in der Ursprungserklärung auf der Rechnung anzugeben. Der genaue Wortlaut dieser Erklärung ist in Anhang IV des Protokolls II festgelegt. Sollte einem Ausführer noch keine REX-Nummer zugeteilt worden sein, kann die Erklärung auf der Rechnung weiterhin ausgestellt werden – in diesem Fall jedoch ohne Angabe einer REX-Nummer. Die Registrierung als Ausführer im REX-System kann unkompliziert und digital über das Zoll-Portal beantragt werden.
EU-UK SPS Abkommen
Am 28.05.2026 hat die britische Regierung Informationen für Unternehmen zum geplanten EU-UK SPS-Abkommen veröffentlicht, das den bilateralen Lebensmittelhandel erleichtern soll. Zu den Informationen gelangen Sie hier: SPS agreement: preparing your business - GOV.UK
EU-Mercosur-Abkommen in Kraft
Seit dem 1. Mai ist das EU‑Mercosur‑Interimshandelsabkommen vorläufig in Kraft. Es sieht die schrittweise Abschaffung von Einfuhrzöllen auf über 91 Prozent der EU‑Waren sowie den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse vor. Davon profitieren insbesondere Exporte von Industrie‑ und Agrargütern, Dienstleistungen und der Zugang von EU‑Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen. Die EU-Ausfuhren sollen laut Kommission bis 2040 auf 50 Milliarden Euro steigen. Weitere Informationen finden Sie hier: The EU-Mercosur trade agreement - European Commission
20. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die EU hat ihr 20. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und verschärft den Druck u.a. auf Energieexporte und den Finanzsektor. Neue Banken‑, Krypto‑, Handels‑ und Dienstleistungsbeschränkungen sollen Sanktionsumgehungen weiter erschweren. Export‑ und Importverbote werden ausgeweitet, unter anderem auf Maschinen, Chemikalien, Metalle und Stahlprodukte. Zudem aktiviert die EU erstmals ihr Instrument gegen Sanktionsumgehung und beschränkt Exporte nach Kirgistan. Zudem wird eine Importquote für Ammoniak eingeführt und es gibt Sanktionen gegen weitere Unternehmen und Personen – auch in Drittstaaten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600504
EU-Australien Handelsabkommen - Verhandlungsdurchbruch
Die EU und Australien haben Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen wird über 99 % der Zölle auf EU-Exporte abschaffen und EU-Unternehmen erhebliche Vorteile im Waren‑, Dienstleistungs‑ und Agrarhandel bringen. Gleichzeitig schützt das Abkommen sensible EU-Agrarsektoren und geografische Angaben und soll nach der Ratifizierung voraussichtlich 2027 in Kraft treten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: The EU-Australia trade agreement - European Commission
Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland
Ein Überblick über die Sanktionen, die die EU als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, eingeführt hat finden Sie hier: Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland - Consilium
EUR.1 elektronisch - Schweiz
Wie der Zoll in seiner Meldung vom 23.03.2026 mitteilt (LINK), hat die Europäische Kommission informiert, dass die Schweiz mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) EUR. 1 am 16. März 2026 begonnen hat.
Die Echtheit der WVB kann mit Hilfe des einheitlichen Links, der mit "https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid" beginnt, überprüft werden. Hierzu ist der QR-Code in Feld 11 zu scannen oder der vollständige Pfad aus der Fußzeile der Bescheinigung einzugeben.
Die Schweiz wurde in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck der Matrix ist auf der Webseite der Europäischen Kommission einsehbar. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt C steht noch aus.
Die Echtheit der WVB kann mit Hilfe des einheitlichen Links, der mit "https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid" beginnt, überprüft werden. Hierzu ist der QR-Code in Feld 11 zu scannen oder der vollständige Pfad aus der Fußzeile der Bescheinigung einzugeben.
Die Schweiz wurde in Anhang I der Matrix aufgenommen. Ein Vorabdruck der Matrix ist auf der Webseite der Europäischen Kommission einsehbar. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt C steht noch aus.
Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland
Die Muster zu Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C6 und C7) wurden aktualisiert und sind nun auf der BAFA-Internetseite abrufbar.
Sanktionsstrafrecht verschärft sich
Am 06.02.2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten. Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Wesentliche Änderungen:
Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten (u.a. bei Finanz-, Transaktions- und Investitionsverboten).
Leichtfertigkeit kann bei Dual-Use-Sachverhalten bereits strafbar sein.
Die bisherige Schonfrist für neue EU-Sanktionsakte entfällt.
Einführung: Teilweise Strafgewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
Bußgelder steigen deutlich auf bis zu 40 Mio. Euro.
Leichtfertigkeit kann bei Dual-Use-Sachverhalten bereits strafbar sein.
Die bisherige Schonfrist für neue EU-Sanktionsakte entfällt.
Einführung: Teilweise Strafgewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
Bußgelder steigen deutlich auf bis zu 40 Mio. Euro.
Verhandlungsdurchbruch beim EU-Indien-Abkommen
Die EU und Indien haben nach fast 20 Jahren Verhandlungen einen Durchbruch erzielt und wollen ein umfassendes Freihandelsabkommen schließen. Zölle sollen gesenkt und der Zugang zu einem Markt von fast 2 Milliarden Menschen erleichtert werden. Das Abkommen soll Handelshürden abbauen, neue Absatzmöglichkeiten schaffen und die strategische Position der EU in einer zunehmend fragmentierten Weltwirtschaft stärken. Aktuell steht noch die juristische Prüfung des Abkommens aus, bevor es formal unterzeichnet und anschließend umgesetzt werden kann. Nähere Informationen.
EU-Mercosur: Abkommen für Handel und Partnerschaft
Das Europäische Parlament hat am 21.01.2026 mit 334 Ja-Stimmen, 324 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen beschlossen, den Europäischen Gerichtshof zu ersuchen, zu prüfen, ob das EU-Mercosur Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Rechtsgrundlage des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und des Interimsabkommens (iTA) wird nun vom EuGH geprüft. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Es wird von einer Prüfdauer von 18-24 Monaten ausgegangen. Weitere Zur Entschließung gelangen Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-10-2026-0060_EN.html
Zusammen gegen Proliferation - Neue Broschüre veröffentlicht
Proliferation bezeichnet die verdeckte Weiterverbreitung von Technologien, Know‑how und Materialien, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen genutzt werden können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine neue Broschüre „Zusammenarbeit gegen Proliferation“ veröffentlicht, die über verdeckte Beschaffungsnetzwerke und steigende Risiken informiert. Alle Details zur wachsenden Bedrohung durch Proliferation, zur Risikostaaten und praktische Tipps für die Sicherheit Ihres eigenen Unternehmen finden Sie hier.
Exporter System (AES) in Frankreich seit 04.11.2025
Der Zoll informiert in seiner ATLAS-Info 0871/2025 wie folgt:
„Frankreich stellt seit dem 4.11.2025 das Ausfuhrsystem auf AES-P1 um. Aus diesem Grund ist momentan der internationale Nachrichtenverkehr gestört. Bei Bedarf ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen, die Ticketnummer lautet INC000007119304. Eine Kontaktaufnahme zum National Service Desk (NSD) ist nicht erforderlich. Sobald der Nachrichtenverkehr mit Frankreich wieder zur Verfügung steht ergeht eine weitere ATLAS-Info.“
Derzeit stellen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Ausfuhr vom Export Control System Phase 2 (ECS-P2) auf das Autometed Exporter System Phase 1 (AES-P1) um. Mehr zum Probebetrieb in dieser Zoll-Info.
„Frankreich stellt seit dem 4.11.2025 das Ausfuhrsystem auf AES-P1 um. Aus diesem Grund ist momentan der internationale Nachrichtenverkehr gestört. Bei Bedarf ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen, die Ticketnummer lautet INC000007119304. Eine Kontaktaufnahme zum National Service Desk (NSD) ist nicht erforderlich. Sobald der Nachrichtenverkehr mit Frankreich wieder zur Verfügung steht ergeht eine weitere ATLAS-Info.“
Derzeit stellen alle EU-Mitgliedstaaten ihre Ausfuhr vom Export Control System Phase 2 (ECS-P2) auf das Autometed Exporter System Phase 1 (AES-P1) um. Mehr zum Probebetrieb in dieser Zoll-Info.
Versandverfahren (NCTS): Moldau und Montenegro
Der Zoll meldet, dass am 01.11.2025 die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten ist. Damit ist es nun möglich, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus dem Versandverfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mittels der Fachanwendungen von ATLAS-Versand. Zoll online - Fachmeldungen - Beitritt Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren
19. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die Europäische Union hat das 19. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die neusten Maßnahmen finden Sie auf den folgenden Seiten:
19. Sanktionspaket gegen Russland EU richtet sich gegen den russischen Energiesektor sowie gegen Banken und Krypto-Anbieter aus Drittländern - Consilium
19. Sanktionspaket gegen Russland EU richtet sich gegen den russischen Energiesektor sowie gegen Banken und Krypto-Anbieter aus Drittländern - Consilium
Iran-Embargo wieder eingeführt
Die Europäische Union hat ihre Nuklearsanktionen gegen den Iran erneut in Kraft gesetzt. Hintergrund ist die gemeinsame Haltung Deutschlands und Frankreichs, die sich für die Wiedereinführung der VN-Sanktionen im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats ausgesprochen haben. Die rechtliche Grundlage bildet der EU-Beschluss (GASP) 2025/1972, umgesetzt durch die Verordnung (EU) 2025/1975. Weitere Informationen dazu:
BAFA - Restriktive Maßnahmen gegen Iran
BAFA - Restriktive Maßnahmen gegen Iran
18. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Die neusten Maßnahmen des 18. Sanktionspakets finden Sie auf den folgenden Seiten:
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite.
17. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet.
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen des Sanktionspakets zählen:
- Die Aufnahme von 189 neuen Schiffen auf die Sanktionsliste, die nun nicht mehr in EU-Häfen einlaufen und keine Dienstleitungen mehr erbringen dürfen.
- Die Aufnahme von 17 Personen und 58 Organisationen auf die Sanktionsliste, wodurch Vermögenswerte eingefroren, das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen verboten und Reiseverbote in die EU verhängt werden.
- Die Aufnahme von 31 Unternehmen auf die Sanktionsliste, die militärisch unterstützend oder bei Sanktionsumgehung tätig sind (aus Russland: 18, aus der Türkei: 6, aus Vietnam: 3, aus den VAE: 2, aus Serbien: 1 und aus Usbekistan: 1).
- Die Ausweitung von Exportbeschränkungen auf Chemikalien, die in Raketentreibstoffen genutzt werden können und Ersatzteile + Komponenten für CNC-Werkzeugmaschinen.
- Die Verlängerung der bestehenden Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für das Sachalin-2 Projekt.
Das Sanktionspaket ist seit dem 21. Mai 2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier sowie auf unserer Seite. Die Änderungsverordnung finden Sie hier.
EU-Sanktions-Helpdesk
Die EU-Sanktions-Helpdesk-Plattform unterstützt europäische Wirtschaftsteilnehmer bei der Einhaltung der weltweit verhängten restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union (Sanktionen). Dieser richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bietet Unternehmen, die Prüfungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Sanktionen durchführen, Ressourcen und personalisierte Hilfe.
EU-USA Zölle: FAQ veröffentlicht
Die EU-Kommission setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. Darin werden unter anderem Fragen zum aktuellen Wert des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA, zum Handelsüberschuss, zur Mehrwertsteuer und zu den durchschnittlichen Zollsätzen beider Seiten beantwortet.
16. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Die Europäische Union hat ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet und damit 48 zusätzliche Personen sowie 35 Einrichtungen gelistet, die die territoriale Integrität der Ukraine gefährden.
Im Rahmen der EU-Bemühungen, Schattenflottennetze zu schließen, verhängte die EU auch umfassende Sanktionen gegen drei Unternehmen, die russisches Rohöl und Ölprodukte transportieren und damit erhebliche Einnahmen für Russland generieren.
Darüber hinaus zielt dieses Paket weiterhin auf die Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Rahmen der EU-Bemühungen, Schattenflottennetze zu schließen, verhängte die EU auch umfassende Sanktionen gegen drei Unternehmen, die russisches Rohöl und Ölprodukte transportieren und damit erhebliche Einnahmen für Russland generieren.
Darüber hinaus zielt dieses Paket weiterhin auf die Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Außenwirtschaftsportal NRW
Neues Angebot von der IHK : Das Außenwirtschaftsportal NRW. Unternehmen finden unter https://weltweit-erfolgreich.de/nrw gebündelte Informationen zu über 150 Auslandsmärkten, Zoll, Entsendung und vielem mehr. Das Portal bietet zudem direkten Zugang zu lokalen IHK-Ansprechpartnern und Veranstaltungen aus NRW.
Ab dem 31.01.2025 Sicherheitsanmeldungen (S&S Declarations) für Importe in den UK verpflichtend
Ab dem 31.01.2025 werden Sicherheitsanmeldungen für Einfuhren aus der EU in das Vereinigte Königreich verpflichtend. Finden Sie alle wichtigen Informationen in der Meldung der GTAI: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren erst 2025 verpflichtend.
Einfuhr EU-Chile: Neue Regelungen für präferenzielle Ursprungserklärungen ab 01.02.2025
Mit dem ITA wird ein einfacherer Ansatz für die Feststellung des präferenziellen Ursprungs eingeführt. Anstelle der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder der Erklärungen auf der Rechnung können die Ausführer und Importeure nun die Selbstzertifizierung verwenden (REX), die sich auf Ursprungserklärungen auch für mehrere Sendungen identischer Produkte oder auf Kenntnisse des Importeurs stützt.
Weitere Infos: Das Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile wird am 1. Februar 2025 in Kraft treten - Europäische Kommission
Libyen: ACI-LIBYA - Einführung wird verschoben
Das ACI-LIBYA System soll sicherstellen, dass alle Frachtinformationen vor dem Verlassen des Ursprungshafens und bei der Ankunft im Zielhafen in Libyen bereits an die Zollbehörde übermittelt werden. ACI-LIBYA sollte ursprünglich am 01.11.2024 in Kraft treten. Die Einführung wurde jetzt auf unbestimmte Zeit verschoben. Die libysche Zollbehörde hat noch kein neues Datum für die verpflichtende Implementierung bekanntgegeben, sodass aktuelle Sendungen weiterhin ohne das System abgewickelt werden können. Sobald das System jedoch in Kraft tritt, müssen alle Sendungen über das ACI-LIBYA System abgewickelt werden.
G7 Hinweispapier zur Bekämpfung der Sanktionsumgehung
Am 24. September 2024 haben die G7-Mitgliedstaaten das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry (PDF, 896 KB)“ veröffentlicht.
Neben Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators) enthält es ein „Best Practices“ Kapitel, das Vorschläge für unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen enthält.
Interaktives WTO-Tool
Die World Trade Organisation (WTO) veröffentlichte im Juli die “Welthandelsstatistik 2023”, ein interaktives Tool, das Trends für den internationalen Handel mit Waren und kommerziellen Dienstleistungen aufbereitet.
EU erweitert Sanktionen gegen Belarus
Die EU hat nach der Verabschiedung des 14. Sanktionspakets gegen Russland ihre Sanktionen gegen Belarus erweitert und an die Russlandsanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Wesentliche Änderungen umfassen die Angleichung güterbezogener und sektoraler Maßnahmen sowie die Einführung einer “No-Belarus”-Klausel Einfuhrverbote für Diamanten, Gold und bestimmte Rohstoffe wurden ebenfalls harmonisiert. Die neuen Regelungen traten am 01.07.2024 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
14. Sanktionspaket in Kraft getreten
Am 24. Juni hat die EU ein 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere umfassende wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Diese Maßnahmen sollen Russlands Wirtschaft weiter schwächen und die Umgehung der Sanktionen erschweren. Die neuesten Änderungen und Ergänzungen der EU-Verordnung 833/2014 durch das 14. Sanktionspaket sind auf der Seite des Zolls zu finden.
Einen kompletten Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen hält der Europäische Rat auf seiner Webseite bereit.
13. Sanktionspaket in Kraft getreten
Das von der EU beschlossene 13. Sanktionspaket gegen Russland ist seit dem 24. Februar in Kraft. Es beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnen. Außerdem wurden weitere Unternehmen und Personen, die sich an den russischen Kriegsanstrengungen beteiligen, auf die Sanktionsliste der EU aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2000 Unternehmen und Personen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Weitere Informationen finden Sie unter:
- 13. Sanktionspaket gegen Russland (bundesregierung.de)
- Europäische Kommission begrüßt 13. EU-Sanktionspaket gegen Russland - Europäische Kommission (europa.eu)
No-Russia-Klausel: FAQs und Musterklausel
Die EU will Umgehungsgeschäfte verhindern. Die sog. No-Russia-Klausel verpflichtet daher Ausführer, ihren Kunden den Re-Export sensibler Güter nach Russland bzw. deren Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen. Alle Unternehmen, die die in Art. 12g der VO (EU) Nr. 833/2014 aufgelisteten Güter exportieren, sind von der No-Russia-Klausel betroffen. Ausgenommen sind Verkäufe/Lieferungen in diese Länder: EU, USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Norwegen, Schweiz. FAQs und Musterklausel der EU.
Neuer EU-Antidumping-Leitfaden
Die EU-Kommission hat am 06.02.2024 einen Leitfaden zur Unterstützung von EU-Herstellern bei Antidumping-Beschwerden veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert nicht nur den notwendigen Inhalt einer Beschwerde und die Nachweise, die die Kommission benötigt, um zu entscheiden, ob sie eine förmliche Antidumpinguntersuchung einleiten kann, sondern bietet auch ein strukturiertes Format, das Unternehmen bei der Vorbereitung von Beschwerden hilft, Links zu Informationsquellen, Formulare zur Erleichterung der Datenübermittlung und eine schrittweise Anleitung für Berechnungen. Er enthält auch einen Abschnitt über Anträge auf Auslaufüberprüfungen zur Aufrechterhaltung geltender Antidumpingmaßnahmen. Zum Leitfaden gelangen Sie hier.
Hinweis zum 12. Sanktionspaket
Mit dem 12. Sanktionspaket wurde erstmalig die sogenannte No-Russia-Klausel eingeführt. Hiernach werden Wirtschaftsbeteiligte dazu verpflichtet, beim Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien (Anhang XI, XX, XXXV, XL der Verordnung 833/2014 und Anhang I der Verordnung Nr. 258/2012) in ein Drittland die Wiederausfuhr nach und zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Partnerländer (aufgelistet in Anhang VIII, u. a. USA, UK, Japan etc.). Somit sind nun unter Umständen auch Unternehmen betroffen, die bisher keine Berührungspunkte mit den Russland-Sanktionen hatten. Es empfiehlt sich daher, eine erneute gründliche Prüfung vorzunehmen, ob man als Unternehmen nun von den neuen Sanktionen betroffen ist.
Einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen hält der Europäische Rat auf seiner Webseite bereit.
UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus
Im Zuge seines EU-Austrittes hatte das UK vorgesehen, dass CE-Kennzeichen nicht mehr anerkannt werden und stattdessen das neue UKCA-Kennzeichen für das Inverkehrbringen von Gütern im UK nötig wird. Die britische Regierung hatte am 01.08.2023 jedoch entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen. Am 24.01.2024 hat die britische Regierung nun angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe. Weitere Informationen finden Sie hier.
Russland-Embargo
Eine Anfrage der DIHK an die Generalzolldirektion zur Nachweispflicht bei Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ergab:
- Nichtrussischer Ursprung
Solange der nichtrussische Ursprung erkennbar ist, ist die konkrete Nennung des Ursprungslands nicht erforderlich. Zur Nachweisführung ist grundsätzlich jedes Geschäftsdokument geeignet, welches einen Rückschluss auf den nichtrussischen Ursprung des Vorproduktes erkennen lässt. Ob das vorgelegte Dokument als Nachweis anerkannt werden kann, entscheidet die Zollstelle im konkreten Einzelfall. Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt. - Nachweispflicht auch bei Re-Import
Die Nachweispflicht nach Art. 3g I lit. d) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gilt uneingeschränkt auch für solche Eisen- und Stahlvorprodukte, die sich nur vorübergehend außerhalb der Union befanden (bspw. beim Re-Import zum Zwecke der Veredelung).
Carnets elektronisch beantragen
Neues Standardverfahren – In Zukunft können Carnet ATA/CPD nur noch online beantragt werden. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
EU-Leitfaden zu Sanktionen
Die Kommission hat einen Leitfaden für europäische Unternehmen veröffentlicht, wie sie bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen erkennen, bewerten und verstehen können – und wie sie diese Risiken vermeiden können. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick: Was müssen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU tun, um die im EU-Recht vorgeschriebene Sorgfaltspflicht zu erfüllen?
Rebuild Ukraine – Newsletter AHK Ukraine
Die AHK Ukraine hat einen Informationsdienst für Unternehmen initiiert, die sich zum Wiederaufbau der Ukraine informieren und engagieren wollen. “Rebuild Ukraine Weekly” fasst freitags die wichtigsten Nachrichten der Woche zusammen. Unternehmen und Verbände können den Dienst kostenfrei abonnieren durch eine kurze E-Mail an iryna.preuss@ukraine.ahk.de.
