Neues Standardverfahren

Carnet elektronisch beantragen

AKTUELL: Neues Standardverfahren – In Zukunft können Carnet ATA/CPD nur noch online beantragt werden.

Carnet – der Reisepass für Waren wird digital

Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren wie etwa  
  • Berufsausrüstung,  
  • Messegüter oder  
  • Warenmuster  
nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht "klassisch" verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. beziehungsweise Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Während im herkömmlichen Zollprozess eine "Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung" erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in  Landeswährung – verlangt werden.
Diese Vorzüge sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute können Sie bei uns ein Carnet elektronisch beantragen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, sondern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden. Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller weder einen Drucker benötigt noch Formular-Vordrucke aus dem Fachverlag organisieren und vorhalten muss. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen oder komfortabel per Post zuschicken lassen. 
Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich.  
Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter  e-ata.de.
Zudem strebt die Internationale Handelskammer (ICC) eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des "Re-Imports" der vorübergehend eingeführten Güter. 
Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet steht Ihnen Ihre IHK gern zur Verfügung. 

Technische Voraussetzungen 

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen? 
  • Internet-Anschluss 
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) 
  • Zugang zum e-ata.de-System  

Registrierung

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach: 
  • e-ata.de aufrufen 
  • Unternehmen registrieren 
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet) 
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc. 
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzern und der Registrierung finden Sie im Handbuch eCarnet sowie im eCarnet Wissensmanagement.

Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt 

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter e-ata.de ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste. 
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden. 
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab. 
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im o.g. Handbuch oder im eCarnet Wissensmanagement.
Und so ist der Ablauf:
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden.