Russland - Embargos und Sanktionslistenprüfung

12. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft 

Am 18. Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, darunter ein Importverbot für Diamanten, zielt es insbesondere darauf ab, eine Umgehung der bestehenden Sanktionen zu verhindern. So werden EU-Exporteure nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen.
Überblick über die Inhalte des Sanktions-Pakets
  • Die Sanktionsliste wird erweitert, Vermögenswerte von über 140 weiteren natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren.
  • Es gibt neue Ein- und Ausfuhrverbote, etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt.
  • Die Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze wird gestärkt, damit kann die Obergrenze strikter durchgesetzt werden.
  • Die Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten werden verschärft, dazu kommen harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten, die Sanktionen umgehen.  
Das 12. Sanktionspaket wurde am 18. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Details lesen Sie in den Pressemitteilungen der EU-Kommission und des Europäischen Rates.
(Quelle: DIHK)

Nachweispflicht zu Eisen- und Stahlimporten

Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d der VO 833/2014 erstreckt sich das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse ab dem 30. September 2023 auch für aufgeführte Erzeugnisse des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs verarbeitet wurden.
Das bedeutet: Ist der Ursprung Russland oder wurden die Güter unter Verwendung von Gütern russischen Ursprungs hergestellt, ist die Einfuhr verboten. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind zudem Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich.

Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch
  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Qualitätszertifikate
  • Langzeitlieferantenerklärungen
  • Kalkulations- und Fertigungsunterlagen
  • Zolldokumente des Ausfuhrlandes
  • Geschäftskorrespondenzen
  • Produktionsbeschreibungen
  • Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen
anerkannt werden, aus denen der nicht-russische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht. Halten Sie hierzu frühzeitig mit dem Zollamt  Rücksprache, ob die Nachweisdokumente tatsächlich akzeptiert.

Russlandsanktionen im Überblick

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert unter der Überschrift "Restriktive Maßnahmen gegen Russland" auf seiner Website sowohl über die Maßnahmen der einzelnen Sanktionspakete als auch über auch Verbote und Genehmigungen. Des Weiteren ist ein FAQ-Liste abrufbar.
Die EU-Kommission informiert auf ihrer Website  ebenfalls umfassend über die aktuell geltenden Sanktionen.
Eine weitere Übersicht – nebst Infografiken – bietet die Website des Europäischen Rates.

Sanktionslistenprüfung

Bitte denken Sie auch an die entsprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren. 
Die Lider EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Finanz-Sanktionsliste
Unter Beachtung der obigen EU-Resolution 881/2002 kann hier eine Prüfung von verdächtigen Personen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden.
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder
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