Aktuelles Thema
Exportkontrolle
Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Exportkontrolle finden Sie in der rechten Menüleiste:
- Exportkontrolle und das BAFA Informationsquellen, Ansprechpartner und Grundlagen zur Exportkontrolle
- Übersicht über die länderbezogenen Embargos
- Merkblatt zu den länderunabhängigen Embargomaßnahmen u.a. Terrorismusbekämpfung
- Iran und Russland: Aktuelle Informationen
Allgemeine Genehmigungen (AGG)
Mit dem "AGG-Finder" des BAFA können Unternehmen prüfen, ob für einen konkreten Exportvorgang eine Allgemeine Genehmigung verwendet werden kann. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Allgemeinen Genehmigungen in eigener Verantwortung angewandt werden: In diesem Fall wird beim BAFA kein Antrag gestellt und somit prüft das BAFA das konkrete Ausfuhrverfahren nicht. Wenn Allgemeine Genehmigungen angezeigt werden, entbindet dies das Unternehmen nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung, ob die AGG auch genutzt werden kann.
Bitte lesen Sie die jeweilige Allgemeine Genehmigung sorgfältig und achten Sie ganz besonders auf die Nebenbestimmungen. Der Wortlaut darf nicht durch eigene Interpretation erweitert werden.
- Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren
- für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
- Erläuterungen zum Registrier- und Meldeverfahren
Weitere Informationen zu Genehmigungspflichten für Ausfuhren wie z.B. Ausfuhrliste, Umschlüsselungsverzeichnis, Ausfüllanleitungen etc. stehen Ihnen auf der Seite des BAFA zur Verfügung.
Neufassung des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung in Kraft getreten
Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/66 vom 21. Oktober 2022 den Anhang I der Dual-Use-Verordnung (VO (EU) Nr. 2021/821) aktualisiert. Die Neufassung ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten. In Anhang I werden Güter aufgeführt, die sowohl für zivile als auch für militärische oder Überwachungszwecke genutzt werden können. Sie bedürfen im Regelfall einer gesonderten Ausfuhrgenehmigung.
Endverbleibserklärung
Neufassung der Bekanntmachungen zu Endverbleibserklärungen vom 18. September 2017:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in der Neufassung der Bereich der Rüstungsgüter und Güter der Feuerwaffenverordnung nunmehr in einer separaten Bekanntmachung mit entsprechenden Endverbleibserklärungen geregelt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in der Neufassung der Bereich der Rüstungsgüter und Güter der Feuerwaffenverordnung nunmehr in einer separaten Bekanntmachung mit entsprechenden Endverbleibserklärungen geregelt.
Das BAFA hält Muster, Ausfüllanleitungen sowie ein ausführliches Merkblatt zu Endverbleibserklärungen bereit.
Sog. No-Russia-Clausel, FAQs und Musterklausel der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2024 FAQs inklusive einer Musterklausel in Bezug auf Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 veröffentlicht.
Den Link zum Download finden Sie unter:
Den Link zum Download finden Sie unter:
Bekämpfung der Sanktionsumgehung
Am 24. September 2024 haben die G7-Mitgliedstaaten das gemeinsame Hinweispapier „Preventing Russian Export Control und Sanctions Evasion: Updated Guidance for Industry (PDF, 896 KB)“ veröffentlicht.
Neben Erläuterungen zu besonders kritischen Gütern (CHPL) und Risikoindikatoren (Red Flag Indicators) enthält es ein „Best Practices“ Kapitel, das Vorschläge für unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen enthält.
Des Weiteren hat das BMWK im Oktober 2024 zwei Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen aktualisiert:
Digitale Sanktionsübersicht und EU-Sanktions-Helpdesk
Die Europäische Union bietet Unternehmen eine digitale Übersicht zu bestehenden EU-Sanktionsregimen an. Diese Sanktionslandkarte soll zur Vereinfachung der unternehmerischen Ausfuhrpraxis beitragen. Dazu benennt die EU Sanctions Map länderspezifisch u.a. aktuell ergriffene Maßnahmen, erfasste Güter und Personen.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Sanktionen, welche der Europäischen Gerichtsbarkeit unterfallen. Informationen zu Sanktionsregimen aus Drittstaaten oder zu nationalen Sanktionsgesetzen einzelner EU-Mitgliedsstaaten umfasst das Informationsangebot nicht.
EU Sactions Map sowie weiterführende Verlinkung der jeweiligen Rechtsakte der EU.
Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Sanktionen, welche der Europäischen Gerichtsbarkeit unterfallen. Informationen zu Sanktionsregimen aus Drittstaaten oder zu nationalen Sanktionsgesetzen einzelner EU-Mitgliedsstaaten umfasst das Informationsangebot nicht.
EU Sactions Map sowie weiterführende Verlinkung der jeweiligen Rechtsakte der EU.
Die EU-Sanktions-Helpdesk-Plattform unterstützt europäische Wirtschaftsteilnehmer bei der Einhaltung der weltweit verhängten restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union (Sanktionen). Dieser richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bietet Unternehmen, die Prüfungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Sanktionen durchführen, Ressourcen und personalisierte Hilfe.
Iran-Kontaktstelle
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Kontaktstelle Iran eingerichtet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können sich direkt mit Fragen an die Kontaktstelle wenden: Kontaktstelle-Iran@bmwi.bund.de. Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keine Rechtsauskünfte erteilen darf.