Ausbildung
Der Ausbildungsnachweis (§14 Abs. 2 BBiG)
Gemäß der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung ist ein Berichtsheft in Form eines Tätigkeitsnachweises zu führen.
Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich zu führen und mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden.
Die Einstiegsqualifizierung
Formulare zur Berufsausbildung
Der Ausbildungsvertrag
Vor Beginn einer Ausbildung muss zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag über die Verzeichnisführung online geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig - vor Beginn der Ausbildung - über das Online-Portal einzureichen.
Verzeichnisführung Online
Mit der Verzeichnisführung Online können IHK-Ausbildungsbetriebe die Verträge über eine Web-Anwendung am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK zu Essen einreichen. Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr zugesandt werden.
Mit der Verzeichnisführung Online können IHK-Ausbildungsbetriebe die Verträge über eine Web-Anwendung am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK zu Essen einreichen. Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr zugesandt werden.
Digitaler Ausbildungsvertrag – Papierloser Nachweis (§ 11 Abs. 2 BBiG)
Ab dem 1. August 2024 reicht es aus, wenn der Ausbildungsbetrieb den unterschriebenen Ausbildungsvertrag per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg an den Auszubildenden sendet. Wichtig ist, dass das Vertragsdokument speicher- und druckbar ist. Eine Unterschrift des Auszubildenden auf dem Vertrag ist nicht mehr erforderlich. Das Gleiche gilt bei Vertragsänderungen.
Wichtige Details zum digitalen Ausbildungsvertrag:
- Der Auszubildende muss den Erhalt des Vertrages bestätigen, z. B. durch eine Bestätigungs-Mail oder durch Anklicken eines Bearbeitungsfeldes in dem PDF-Vertragsdokument (§ 13 VIII BBiG).
- Der Betrieb muss die Empfangsbestätigung zusammen mit dem Vertrag an die IHK senden (§ 36 I BBiG).
- Empfangsbestätigung und Vertrag muss der Betrieb mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
Alternativ kann der Vertrag weiterhin auf herkömmliche Weise, also durch Einscannen des von beiden Parteien unterschriebenen Vertrages, bei der IHK eingereicht werden. Nutzen Sie hierfür Eintragung@essen.ihk.de.
Die Ausbildungsvergütung
Welche Ausbildungsvergütung muss der Betrieb zahlen? Wie viele Urlaubstage stehen dem Azubi zu? Welche sonstigen Leistungen gewährt das Unternehmen? Auskünfte darüber gibt das Tarifregister NRW.
Welche Ausbildungsvergütung muss der Betrieb zahlen? Wie viele Urlaubstage stehen dem Azubi zu? Welche sonstigen Leistungen gewährt das Unternehmen? Auskünfte darüber gibt das Tarifregister NRW.
Die Pflichtangaben nach § 34 BBiG
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor welche Angaben mindestens Gegenstand des Ausbildungsvertrages sein müssen. Diese Pflichtangaben sind durch das Vertragsmuster der IHK zu Essen abgedeckt.
BA-Betriebsnummer
Sollte Ihnen die BA-Betriebsnummer nicht bekannt sein, wenden Sie sich an Ihre Buchhaltung oder erfragen Sie die Nummer bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit.
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.
Der Ausbildungsnachweis (§14 Abs. 2 BBiG)
Gemäß der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung ist ein Berichtsheft in Form eines Tätigkeitsnachweises zu führen.
Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich zu führen und mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden.
Die Einstiegsqualifizierung
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Der Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag
Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre. Die Beendigung – auch die einvernehmliche – eines Ausbildungsverhältnisses ist ein schwerwiegender Schritt und sollte nur als „ultima ratio“ in Betracht kommen. Gerne berät die IHK-Ausbildungsberatung Ausbildungsbetriebe und Auszubildende und vermittelt bei Problemen.
Erst, wenn alle Vermittlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft sind, sollte ein Vertrag zur Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses geschlossen werden. Rechtliche Hinweise und einen Muster-Aufhebungsvertrag finden Sie hier.