Ausbildung

Formulare zur Berufsausbildung

Der Ausbildungsvertrag
Der/die Ausbildende hat vor Beginn der Berufsausbildung mit dem/der Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Dafür soll der Ausbildungsvertrag der Industrie- und Handelskammer verwendet werden. Dieser besteht aus mehreren Seiten:
  • dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse, der vom Ausbildungsbetrieb zu unterzeichnen ist,
  • zwei Ausbildungsvertrags-Exemplaren, die beide Parteien unterschreiben müssen
Der Ausbildungsvertrag ist vor Beginn der Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.
Ansprechpartner hierzu sind:
  • Martina Hofmann - für die Städte Mülheim an der Ruhr/Oberhausen 
  • Sandra Schmidt - für die Stadt Essen
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ausfüllung des Berufsausbildungsvertrages.
 
Neu seit März 2023 – Verzeichnisführung Online
Mit der Verzeichnisführung Online können IHK-Ausbildungsbetriebe die Verträge über eine Web-Anwendung am PC ausfüllen und papierlos bei der IHK zu Essen einreichen. Der unterschriebene Antrag auf Eintragung sowie eine Kopie des unterschriebenen Ausbildungsvertrags müssen nicht mehr zugesandt werden. 

Die Ausbildungsvergütung
Welche Ausbildungsvergütung muss der Betrieb zahlen? Wie viele Urlaubstage stehen dem Azubi zu? Welche sonstigen Leistungen gewährt das Unternehmen? Auskünfte darüber gibt das Tarifregister NRW.
 
Die Pflichtangaben
Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor welche Angaben mindestens Gegenstand des Ausbildungsvertrages sein müssen. Diese Pflichtangaben sind durch das Vertragsmuster der IHK zu Essen abgedeckt.
Nach Novellierung des BBiG Anfang 2020 ist die Angabe der BA-Betriebsnummer verpflichtend.


Der Ausbildungsnachweis
Gemäß der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung ist ein Berichtsheft in Form eines Tätigkeitsnachweises zu führen.

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich zu führen und mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden.

Die Einstiegsqualifizierung
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Der Aufhebungsvertrag
Das Ausbildungsverhältnis kann in beiderseitigem Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag je­derzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden – auch in den Fällen, in denen eine Kündigung unzulässig wäre. Die Beendigung – auch die einvernehmliche – eines Ausbildungsverhältnisses ist ein schwerwiegender Schritt und sollte nur als „ultima ratio“ in Betracht kommen. Gerne berät die IHK-Ausbildungsberatung Ausbildungsbetriebe und Auszubildende und vermittelt bei Problemen.
Erst, wenn alle Vermittlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft sind, sollte ein Vertrag zur Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses geschlossen werden. Rechtliche Hinweise und einen Muster-Aufhebungsvertrag finden Sie hier.