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Online-Terminbuchung

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Allgemeine Rechtsauskünfte

Wirtschaftsrecht – verlieren Sie nicht den Überblick.
Für Mitgliedsunternehmen bietet die IHK Magdeburg Auskünfte zu speziellen und für die unternehmerische Praxis wichtigen Rechtsgebieten.
Wir geben im Rahmen der Erst- bzw. Aufschlussberatung wissenswerte Informationen, Tipps und Hinweise zu verschiedenen Rechtsgebieten. Dies ersetzt jedoch nicht die Beratung durch externe Dienstleister.
Unter der Rubrik „Recht und Steuern“ finden Sie Informationen zu ausgewählten Rechtsthemen, wie Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht u.v.m.
Sprechen Sie uns an!

Gründungsberatung

Gründungsberatung

Sie wollen sich selbstständig machen? Gute Idee! Als Erstes brauchen Sie einige grundlegende Informationen, die jeder angehende Unternehmer vor dem Start benötigt. Was muss ich an persönlichen Voraussetzungen und an Fachwissen mitbringen? Welche rechtlichen und formalen Randbedingungen sind zu beachten? Wie stelle ich die Finanzierung sicher; kann ich Fördermittel erhalten? Was muss ich als Unternehmer für meine soziale Absicherung tun? Diese und weitere Fragen können Sie in einem ersten persönlichen Gespräch mit uns klären.

Gründung im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich volles Risiko zu gehen? Möchten Sie sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder haben Sie eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.

Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Gründungsvorhaben

Im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für eine Existenzgründung wird häufig die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens gefordert. So ist dies z.B. beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, dem Einstiegsgeld bei den Jobcentern oder auch für bestimmte Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt der Fall. Für Existenzgründungen in den IHK-Branchen können Sie diese Stellungnahme von uns erhalten. Erforderlich sind dafür i.d.R. folgende Unterlagen:
  • eine aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • ein tabellarischer Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse beziehungsweise Befähigungsnachweise)
Melden Sie sich einfach, wenn Sie eine solche Stellungnahme benötigen.

Kontakt

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in der IHK Magdeburg oder in einer der Geschäftsstellen bei Ihnen vor Ort:
Thomas Kuczora
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Tel: 0391 5693 197
E-Mail: thomas.kuczora@magdeburg.ihk.de
Geschäftsstelle Salzwedel
Sebastian Weyl
Altperverstraße 22
29410 Salzwedel
Tel: 03901 4220 44
E-Mail: sebastian.weyl@magdeburg.ihk.de
Geschäftsstelle Wernigerode
Anja Tyll
Schöne Ecke 10c
38855 Wernigerode
Tel: 03943 549714
E-Mail: anja.tyll@magdeburg.ihk.de

Förderung für Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage

Sprechen Sie uns an! Es ist nie zu spät!
Sie schätzen ein, dass sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet oder es eben nicht mehr „so läuft wie früher“ und haben diesbezüglich Beratungsbedarf?
Sie möchten die Förderung in Anspruch nehmen?
Gern berät Sie die IHK Magdeburg vor Beauftragung des Unternehmensberaters und Abschluss des Beratungsvertrages über eine mögliche Förderung unternehmerischen Know-hows zur Rettung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens.
Das Fachchinesisch „UiS“ oder „Sie müssen den Turn Around schaffen, um neue Darlehen zu bekommen“, hat der eine oder andere Unternehmer schon bei der Beantragung eines Darlehens oder dem Erhalt einer Kreditlinie etc. im Rahmen eines Bankgesprächs gehört.
Was ist das?
Auf Fragen: „Wie soll ich das allein schaffen? Mir fehlt die Zeit, um den Planungsaufwand zu betreiben?“ reagierte der Banker gar nicht erst.
Prüfen Sie mithilfe des Krisenthermometers der Unternehmenswerkstatt Deutschland in einem Selbstcheck, ob sich Ihr Unternehmen in einer Schieflage befindet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dafür auf der Webseite anmelden müssen.
Die IHK bietet in einem persönlichen Beratungsgespräch die Möglichkeit, sich zu informieren und erste Lösungsansätze zu finden.
Es besteht auch in solchen Situationen die Möglichkeit, sich externe Hilfe bspw. durch einen Unternehmensberater zu holen. Dieser analysiert zunächst den Ist-Zustand des Unternehmens, filtert das Krisenstadium sowie die möglichen Ursachen heraus und hat einen sogenannten Plan, wie die Entwicklung aufgehalten und gegengesteuert werden kann.
Zur finanziellen Unterstützung des Beratungsaufwandes können Unternehmen mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt folgendes Förderprogramm nutzen:
Unternehmensförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); förderfähige Beratungskosten in Höhe von max. 3.500 EUR bei einen Fördersatz von 80 Prozent; weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des BAFA.
Die IHK Magdeburg bietet seinen Mitgliedsunternehmen eine Erstberatung mit Informationen zur Unternehmenssicherung.
In den kostenfreien Einzelgesprächen kann beispielsweise aufgezeigt werden, welche kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen Sie ergreifen können, um Ihr Unternehmen wieder wirtschaftlich aufzustellen.
Mein Schuldner zahlt trotz Mahnung nicht oder ist insolvent. Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gläubiger?
Die IHK Magdeburg bietet Ihnen individuelle telefonische Einzelgespräche an. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gern unter 0391-5693 136 oder per E-Mail doerte.werner@magdeburg.ihk.de.
Das BMWI stellt auf seiner Existenzgruender.de Website Dokumente und Checklisten zur Verfügen, die Unternehmen und Selbstständigen helfen sollen frühzeitig zu erkennen ob sich eine Schieflage oder sogar eine Insolvenz abzeichnet. Darüber hinaus sind ebenso Tipps und Hinweise zu finden, mit denen man das „Ruder rumreißen“ kann.
Die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge.
Stand 01/2025

Beratungsangebot zur Unternehmensnachfolge

  • Steht bei Ihnen in den kommenden Jahren eine Unternehmensnachfolge an?
  • Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihr »Lebenswerk« in andere Hände zu geben?
  • Sind Sie bereits über 50 Jahre?
Unser Team möchte Sie auf diesem Weg gern begleiten. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich unabhängig und neutral beraten zu lassen.
Nutzen Sie dafür unsere kostenlosen Seminare, Expertensprechtage und persönlichen Gespräche.
Bei den Expertensprechtagen unterstützen uns Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater. Die Übersicht der Termine für diese Sprechtage zur Unternehmensnachfolge finden Sie hier.
Sie haben davon noch nichts gehört? Das ist schade! Melden Sie sich bei uns, damit wir Sie über alle künftigen Veranstaltungen, wichtigen Termine oder Themen auf dem Laufenden halten können.
Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Allgemeines zur Finanzierung und Förderung

Finanzierung:
In jedem Unternehmen gibt es ständig Finanzierungsbedarf. Sei es für die Anschaffung von Betriebsmitteln oder Produktionsanlagen, eine Umschichtung oder Finanzierung von Gründung oder Unternehmensnachfolge. Oft steht man jedoch vor einem Wust an Begriffen und auch diversen Anbietern verschiedenster Coleur.
Als der neutrale Dritte, steht die IHK Magdeburg zwischen den Unternehmen und den Banken und gibt gern Hinweise zur richtigen Wahl des Finanzierungsinstruments.
Über die Plattform finanzierungsportal.ermoeglicher.de können Unternehmer, Freiberufler, Gründungs- und Nachfolgeinteressierte, Kreditinstitute sowie Beratungseinrichtungen innerhalb von wenigen Minuten Finanzierungsanfragen für ihre Firma ihre Kunden und Mandanten stellen.
Das Portal wird von den Deutschen Bürgschaftsbanken betrieben und soll einen seriösen und einfachen Zugang zu Finanzierungen ermöglichen.
Die Anfrage wird automatisch an die jeweils zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet. Das Vorhaben wird von den Mitarbeitern der Bürgschaftsbanken persönlich und individuell auf die Machbarkeit der Finanzierung und die mögliche Übernahme einer Bürgschaft geprüft. Gründern und Unternehmern wird auch bei der Strukturierung der benötigten Finanzierung geholfen. Auf Wunsch werden die Hausbank und weitere vom Kunden gewünschte Kreditinstitute angesprochen. Gleichzeitig bietet das Finanzierungsportal einen Service für Banken und Sparkassen. Der Kommunikationsweg mit den Bürgschaftsbanken wird vereinfacht und der Aufwand bei der Prüfung von Gründungen und Investitionsvorhaben verringert. Stellen Kreditinstitute eine Anfrage über das Portal ein, wird das Vorhaben durch die Bürgschaftsbanken geprüft und aufbereitet.
Förderprogramme:
Die Welt der Förderprogramme ist sehr komplex und vielschichtig. Programme der EU, auf Bundes- und Landesebene gilt es zu überblicken. Dazu kommt, dass jedes Programm seine eigenen Richtlinien hat.
Generell wird zwischen Zuschussprogrammen und Finanzierungsförderung unterschieden.
Zuschussprogramme bieten eine Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben, wie die Anschaffung einer Produktionsanlage mit Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen (GRW-Förderung). Während Finanzierungsprogramme allgemeineren Themen zugeordnet sind und deren Umsetzung sicherstellen sollen, z.B. wenn eine Hausbank die Unternehmensnachfolge aufgrund von fehlendem Eigenkapital nicht unterstützt.
Zu diesen komplexen und allgemeinen Begrifflichkeiten geben wir Ihnen gerne Auskunft, damit Sie sich im Förderdschungel zurecht finden.

Beratung zur Fachkräftesicherung

Herzlich willkommen bei der Fachkräftesicherungsberatung der IHK Magdeburg!
Unsere Beratung unterstützt Ihr Unternehmen dabei, qualifizierte Fachkräfte oder Auszubildende zu gewinnen und langfristig zu binden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen in den Bereichen
  • Personalentwicklung,
  • Weiterbildung und
  • Rekrutierung.
Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Herausforderungen des Fachkräftemangels erfolgreich zu begegnen.
Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin über unsere Website oder nehmen Sie an unserer Workshopreihe “Fachkräfte finden, Fachkräfte binden” teil.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Ihres Unternehmens!
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail.

Fachkräfte aus dem Ausland

Wir beraten Sie gerne!
Der Einstellungsprozess internationaler Fachkräfte ist mit vielen Fragen verbunden. Die IHK Magdeburg steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen zur Seite:
  • Rekrutierung im Ausland
  • Beantragung von Visa und Aufenthaltstiteln
  • betriebliche Integration ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zentraler Bestandteil ist neben der Beratung die Vernetzung und der ständige Austausch mit allen in den Zuwanderungsprozess involvierten Institutionen, um die Rahmenbedingungen für die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte im Bezirk der IHK Magdeburg und in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern, die Prozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Hier finden Sie in aller Kürze die wichtigsten Informationen.
Für weiterführende Fragen stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung.

Hand in Hand for International Talents

Ausländische Fachkräfte rekrutieren mit “Hand in Hand for International Talents”
Sie suchen Fachkräfte in IHK-Berufen? Profitieren Sie von den neuen Möglichkeiten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und gehen Sie mit dem Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ (HiH) den Weg der Auslandsrekrutierung! Für die Gestaltung eines praxistauglichen Migrationsprozesses gewinnt das Projekt qualifizierte Fachkräfte in Drittstaaten, matcht diese mit deutschen Unternehmen und unterstützt bis zur erfolgreichen Integration in Betrieb und Gesellschaft.

Fachkräftemangel mit internationaler Rekrutierung in IHK-Berufen begegnen

Das Pilotprojekt „Hand in Hand for International Talents“ der DIHK Service GmbH und Bundesagentur für Arbeit (BA) erprobt einen idealtypischen Prozess für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in IHK-Berufen. Dazu werden qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen in den Pilotländern angeworben, bei der Vorbereitung auf die Einreise nach Deutschland unterstützt und an teilnehmende Unternehmen in Deutschland vermittelt. Hierbei begleitet das Projekt mit einem Netzwerk aus AHKs, IHKs und der BA (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung und Arbeitgeber-Services der lokalen Agenturen für Arbeit) den gesamten Prozess von der Rekrutierung bis zum Ankommen am neuen Wohnort.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Fachkräfte – beruflich und sprachlich qualifiziert

Am Projekt nehmen Fachkräfte aus Brasilien, Indien, den Philippinen (vrsl. ab 2025) und Vietnam teil. Die Personen befinden sich aktuell noch in ihrem Heimatland und reisen erst bei einer erfolgreichen Vermittlung ein.

Überblick der Bewerber über die Kurzprofilmappen auf der Projektseite

Die Fachkräfte werden projektfinanziert auf die Einreise vorbereitet

  • staatlich anerkannter, anerkennungsfähiger Berufsabschluss (bei Bedarf Verfahren bei der IHK FOSA)
  • mindestens zweijährige Praxiserfahrung (Ausnahmen bei Hotellerie und Gastronomie)
  • bei Einreise zertifiziertes B1-Deutschniveau
  • Motivation langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten

Ihre Vorteile als teilnehmendes Unternehmen

HiH begleitet und unterstützt entlang des gesamten Prozesses und übernimmt die Kosten der Migrationsvorbereitung. Unternehmen können mit Unterstützung des Projekts Fachkräfte aus dem Ausland einstellen, ohne selbst auf die zeitaufwändige Suche nach geeigneten Bewerbern gehen zu müssen. Das Serviceangebot umfasst:
  • Matching mit qualifizierten Fachkräften aus Brasilien, Indien, den Philippinen (vrsl. ab 2025) und Vietnam
  • Sprachliche Qualifizierung der Fachkraft bis zum zertifizierten A2- oder B1-Niveau im Drittstaat an kooperierenden Sprachschulen in Herkunftsland
  • Bei Bedarf: Berufsanerkennungsverfahren mit Initiierung, Begleitung und Kostenübernahme
  • Bei Bedarf: Erstellung eines Qualifizierungsplans bei teilweiser Anerkennung
  • Organisation von (digitalen) Vorstellungsgesprächen mit Dolmetscher:in
  • Individuelle Beratung zum Einwanderungsprozess im Ausland und in Deutschland
  • Organisation des Visumprozesses
  • Unterstützung oder Verweisberatung bei betrieblicher und gesellschaftlicher Integration in den IHK-Pilotregionen

Wer kann am Projekt teilnehmen?

Bundesweit kann jedes IHK-Unternehmen gegen die Entrichtung einer Pauschale eine Fachkraft über das Projekt rekrutieren - egal ob das Unternehmen bereits Erfahrungen im Bereich Auslandsrekrutierung gesammelt hat oder nicht. Grundvorrausetzung für eine erfolgreiche Projektteilnahme ist jedoch ein proaktives Engagement bei der Integration der neuen Kollegin oder des neuen Kollegen.
Für jede Vermittlung wird zum ersten Arbeitstag der Person eine Dienstleistungspauschale fällig. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt pro Fachkraft (zzgl. Umsatzsteuer):
  • Kleinst- und Kleinunternehmen (bis einschließlich 49 Mitarbeitende): 2.900 Euro
  • Mittelgroße Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeitenden): 3.400 Euro
  • Großunternehmen
    (ab 250 Mitarbeitenden): 4.400 Euro
    (ab 1.000 Mitarbeitenden): 5.400 Euro

Online-Seminare

Informieren Sie sich über Vorteile, Ablauf und Voraussetzungen Fachkräfte aus Drittstaaten in Ihrem Unternehmen einzustellen.
In den regelmäßig stattfinden Online-Seminaren erfahren Sie wie es geht!
Melden Sie sich am besten gleich zu einem der halbstündigen Webinare an.
Sie haben Interesse oder Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Praxisratgeber für Unternehmen

Informieren Sie sich über die Projekterfahrungen, die wir in einem Ratgeber für Sie aufbereitet haben! Darin geben wir Einblicke in die Praxis und Empfehlungen zur erfolgreichen Auslandsrekrutierung.

Geschichten von eingereisten Fachkräften


Logo Hand in Hand for International Talents

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Informationen zu im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Gesetzlicher Anspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren

Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle, d.h. auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung, eine Beschäftigung zu finden, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.

Zuständigkeit der IHK

In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für o.g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.
Hier können Sie sich darüber informieren

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Erst nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Vorteile der Gleichwertigkeitsprüfung

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt.
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses.
  • Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer.
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (z.B. Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - NICHT für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland/EU/EWR/Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen.

Berufsanerkennung ohne Dokumente
Ein Anerkennungsverfahren wird auf Basis von Dokumenten durchgeführt. Können für ein Verfahren benötigte Dokumente aus unverschuldeten Gründen nicht vorgelegt werden, besteht nach dem Anerkennungsgesetz die Möglichkeit, berufliche Qualifikationen mit Hilfe einer Qualifikationsanalyse (QA) festzustellen. Die Gründe, weshalb notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können, sind glaubhaft zu machen.
Auch im Falle einer Qualifikationsanalyse gelten die üblichen Antragsvoraussetzungen, d.h. es muss sich um eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf handeln.

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen € 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann. Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf ca. € 350,00 bis 450,00 belaufen werden. Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, zusätzlich zu den für die Gleichwertigkeitsprüfung eingereichten Unterlagen auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Dauer des Verfahrens

Seit dem 01.12.2012 muss das Verfahren nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Derzeit ist allerdings noch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, bis sich alle Abläufe innerhalb des Verfahrens eingespielt haben.

Ansprechpartner für Beratung

Für eine individuelle Erstberatung steht in der Regel die örtliche IHK zur Verfügung, die Berater vor Ort gehen zusammen mit den Antragstellern sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.
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