Personal

Anerkennung von Abschlüssen

Egal ob Fachkraft oder Akademiker, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss die ausländische Fachkraft einen Abschluss vorweisen, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar oder in Deutschland anerkannt ist. Auch die Einreise mit einer teilweisen Anerkennung des Abschlusses ist möglich, um in Deutschland die notwendige Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.
Für alle IHK-Berufe ist die IHK-FOSA die für die Anerkennung zuständige Stelle. Sie stellt fest, ob ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Eine kostenlose Erstberatung zu erforderlichen Unterlagen, Kosten und allem Wissenswerten kann bei den Beraterinnen und Beratern der IHK vereinbart werden.
Für die Erstberatung und Anerkennung von Abschlüsse im Handwerk ist die HWK zuständig. Eine kostenlose Erstberatung für Abschlüsse, die nicht in den IHK oder HWK-Bereich fallen, wie beispielsweise für akademische- oder Gesundheitsberufe, kann bei der ZAQ in Anspruch genommen werden.
TIPP
Unter Anerkennung in Deutschland finden Sie zahlreiche hilfreiche Tipps zum Thema Anerkennung, unter anderem, welche Stellen für die Anerkennung des Abschlusses zuständig sind.
Die Datenbank anabin gibt einen umfangreichen Überblick, wie verschiedene ausländische Hochschulabschlüsse in Deutschland bewertet sind.
Auf den Seiten der IHK-FOSA finden Sie eine Checkliste mit allen erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Gleichwertigkeit.