Ausbildung

Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe sowie Mechatroniker

Die Integration hinsichtlich Industrie 4.0 in den Berufsbildern des Mechatronikers und der industriellen Metall- und Elektroberufe nimmt Gestalt an. In einem agilen Verfahren wurden 11 Berufsbilder auf Empfehlung der Sozialpartner überarbeitet und somit den sich verändernden Bedingungen angepasst.
Die Änderungsverordnungen  treten zum 1. August 2018 in Kraft.
Die Novellierung gilt für folgende Ausbildungsberufe:
  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
  • Anlagenmechaniker/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Konstruktionsmechaniker/-in
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in
  • Mechatroniker/in

Die Änderungen im Überblick

Für alle Berufe neu ist die integrativ während der gesamten Ausbildungszeit zu vermittelnde Berufsbildposition  „Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit“.
Außerdem wurden die Berufsbildpositionen
  • „Betriebliche und technische Kommunikation“
  • „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet“
im Hinblick auf die Industrie 4.0-relevanten Qualifikationsanforderungen aktualisiert. Die nachzuweisenden Qualifikationen werden im Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung berücksichtigt.
Für bundesweit nachgefragte, berufsübergreifende und interdisziplinär begründete Qualifikationsanforderungen in zentralen Tätigkeitsfeldern der Industrie 4.0 wurden für die einzelnen Berufsgruppen optionale Zusatzqualifikationen geschaffen. Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und im zeitlichen Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft.

DIHK-Leitfaden zu den Änderungsverordnungen

Mit Veröffentlichung der Änderungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 13.06.2018 im Bundesgesetzblatt steht den IHKs nun auch ein Leitfaden zur Umsetzung der Neuerungen in der Prüfungsorganisation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1266 KB) zur Verfügung.

Zusatzqualifikationen in den Berufsbildern

  • Elektroberufe
  1. - Digitale Vernetzung
  2. - IT-Sicherheit
  3. - Programmierung
  • Metallberufe
  1. - Additive Fertigungstechniken
  2. - IT-gestützte Anlagenänderung
  3. - Prozessintegration
  4. - Systemintegration
  • Mechatroniker
  1. - Additive Fertigungstechniken
  2. - Digitale Vernetzung
  3. - IT-Sicherheit
  4. - Programmierung
Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind zugleich ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders nachgefragte Kompetenzen zu erweitern. Die Zusatzqualifikationen verbessern darüber hinaus die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.

Inkrafttreten und Übergangsregelungen

Die Änderungsverordnungen können auf bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse angewendet werden, wenn es Wunsch beider Vertragsparteien ist und Teil 1 der Abschlussprüfung noch nicht absolviert wurde. Die Zusatzqualifikationen sind mit Inkrafttreten der Änderungsverordnungen für alle bereits bestehenden Ausbildungsverhältnisse anwendbar.

Tipps für die Praxis

  • Parallel zum Verordnungsverfahren hat der DIHK einen Leitfaden für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende erarbeitet, der einen Überblick über die Änderungen und Neuerungen in der Prüfungsorganisation verschafft.
  • Ebenso wird das Berufsbildungsinstitut (BIBB) in der Reihe „Ausbildung gestalten“ eine Umsetzungshilfe  für Ausbildungsbetriebe veröffentlichen.
  • Informationen zum Thema Zusatzqualifikationen können Sie bei Ihren Ausbildungsberatern der IHK Magdeburg erfragen.