Nr. 4321770

Rechtsgrundlagen des Beitrages

Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.

Die Beitragsordnung regelt die Beitragspflicht der kammerzugehörigen IHK-Mitglieder, insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren der Beitragsveranlagung.

Die Wirtschaftssatzung wird von der Vollversammlung verabschiedet und konkretisiert die Beitragszahlung der kammerzugehörigen IHK-Mitglieder.