Nr. 4206862

Gefahrgutbeauftragte

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV).

Um Schulungen von Gefahrgutbeauftragten und Gefahrgutfahrern durchführen zu dürfen, bedarf es einer Anerkennung als Veranstalter nach § 7 GbV und/oder nach Kapitel 8.2. ADR.