Aktuelles: TSE-Pflicht für Taxi- und Mietwagenverkehr ab 2026

Ab 1. Januar 2026 wird die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bundesweit Pflicht. Für alle Unternehmen im Taxi- und Mietwagengewerbe, die bis dato noch mit älteren Systemen arbeiten, endet damit auch die Übergangsfrist. Bedeutet konkret dies: hohe Bußgelder und Betriebsstörungen können bei mangelnder Vorbereitung drohen.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dient der lückenlosen Dokumentation aller Geschäftsvorfälle (Zeitpunkt und Art; Betrag; Kennzeichen) sowohl im Taxameter als auch im Wegstreckenzähler. Es handelt sich um ein manipulationssicheres Modul, welches den Anforderungen der Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) als auch der Abgabenordnung (§146a AO) entspricht.
Im Einzelhandel und der Gastronomie kennt man das TSE bereits seit 2020 als verpflichtenden Standard. Die Einführung für das Taxi- und Mietgewerbe tritt nun ab 2026 in Kraft.

Übergangsregelung: Was gilt bis Ende 2025?
Ältere Systeme, unter anderem INSIKA-Technologie dürfen auch nur noch bis zum 31.12.2025 eingesetzt werden.
Neue Taxameter dürfen nur noch mit zertifizierter TSE in Betrieb genommen werden.
Wichtig: Die Nutzung eines nicht konformen elektronischen Aufzeichnungssystem gilt als Steuerordnungswidrigkeit!
Wie kann ich umrüsten?
Die Kosten für die Umrüstung variieren je nach Fahrzeug und System:
Es gibt hardwarebasierte (ab ca. 500,- pro Fahrzeug) und cloudbasierte (monatliche Gebühren) Angebote.
Die Kosten für die Umrüstung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Egal , ob durch ein Nachrüstkit oder eines TSE-fähige Taxameters ab Werk: Es sollte vor der Anschaffung geprüft werden, ob das geplante System vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.