Der Weg in die Selbstständigkeit
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (für den Kreis Lippe zuständig ist das Ordnungsamt des Kreises Lippe).
Dort werden folgende Voraussetzungen geprüft:
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Vor einer IHK erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung
- Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung