Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung ist abzulegen durch Bewachungsunternehmer:innen, GmbH-Geschäftsführer:innen, Betriebsleiter:innen im Bewachungsgewerbe sowie durch Angestellte, die eine der in § 34 a Abs. 1a GewO aufgelisteten Tätigkeiten ausführen möchten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Die Sachkundeprüfung kann vor jeder IHK, die die Prüfung anbietet, abgenommen werden. Die IHK Lippe hat einen Prüfungsverbund mit der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld geschlossen. Der schriftliche Prüfungsteil sowie die mündliche Prüfung werden dort abgelegt. Es entsteht eine Prüfungsgebühr in Höhe von 167,00 €. Die Wiederholung des mündlichen Teils kostet 75,00 €.
Das Anmeldeformular der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld sowie die angebotenen Prüfungstermine finden Sie hier.
Seit Dezember 2018 ist eine Anmeldung zur Sachkundeprüfung nur noch online möglich.
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Die Vorbereitung kann selbstständig durch Fachliteratur erfolgen oder durch einen Vorbereitungskurs bei einem Weiterbildungsträger. Fachliteratur und Schulungsträger können Sie unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 222 KB) entnehmen.