REACH: Neues KMU-Verifizierungsverfahren
Mit der Durchführungsverordnung (EU) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202502067https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/shareddocs/termine/de/2026-12-08_REACH_KMU2025/2067 vom 15. Oktober 2025 wurde das Verfahren zur Verifizierung des KMU-Status gemäß Gebührenverordnung (EG) Nr. 340/2008 unter REACH grundlegend umgestellt. Ab 5. Februar 2027 müssen Unternehmen, die von reduzierten Gebühren profitieren möchten, die Anerkennung ihres KMU-Status aktiv bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) beantragen.
Eine bloße Selbstbewertung als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen, die im Anschluss von der ECHA überprüft wird, reicht dann nicht mehr aus. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der jeweiligen gebührenpflichtigen Einreichung gestellt werden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen.
Eine Entscheidung über die Anerkennung des KMU-Status gilt für die Dauer von drei Jahren. Der erste erneute Antrag auf Anerkennung des KMU-Status kann durch eine Eigenerklärung über die Unternehmensgröße erfolgen, wenn er zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeitsdauer eingereicht wird und sich der KMU-Status nicht geändert hat.
Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundessanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet am 8. Dezember 2026 eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zum neuen Verifizierungsverfahren für KMUs.
(Quelle REACH-CLP-Biozid-Helpdesk)
