Konsultation zum PFAS-Beschränkungsverfahren: Bis 25. Mai 2026 beteiligen

Das EU-weite Beschränkungsverfahren zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist in eine entscheidende Phase getreten: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Konsultation (Guideline, PFAS Use Mapping) zum Entwurf des Ausschusses für sozioökonomische Analyse gestartet. Unternehmen, die PFAS herstellen, verarbeiten oder in Produkten einsetzen, sind bis zum 25. Mai 2026 aufgefordert, technische, wirtschaftliche oder praktische Informationen zu verfügbaren Alternativen, notwendigen Übergangszeiten oder möglichen Auswirkungen auf Prozesse und Lieferketten beizusteuern. Ziel des Verfahrens ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS.

Was sind PFAS?

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) weisen ein breites Spektrum an unterschiedlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften auf. Sie sind aufgrund ihrer einzigartigen, wünschenswerten Eigenschaften weit verbreitet. Beispielsweise sind sie hitzebeständig. Viele von ihnen wirken zudem als Tenside und werden beispielsweise als wasser- und fettabweisende Mittel eingesetzt. Zu den wichtigsten Industriezweigen, die PFAS verwenden, zählen die Luft- und Raumfahrt, die Automobilindustrie, die Luftfahrt, Lebensmittelkontaktmaterialien, Textilien, Leder und Bekleidung, Bau- und Haushaltsprodukte, Elektronik, Brandschutz, Lebensmittelverarbeitung und Medizinprodukte.
In den letzten Jahrzehnten haben Hersteller weltweit begonnen, bestimmte PFAS durch andere PFAS oder durch fluorfreie Substanzen zu ersetzen. Dieser Trend ist darauf zurückzuführen, dass Wissenschaftler und Regierungen weltweit die schädlichen Auswirkungen einiger PFAS (insbesondere langkettiger PFAS) auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt erkannten. Mit der Verlagerung des Fokus auf andere PFAS wurden auch bei diesen besorgniserregende Eigenschaften festgestellt.

Aktueller Stand: Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA haben den Vorschlag geprüft und Stellungnahmen abgegeben:

Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC)

Der RAC kommt zu dem Schluss, dass PFAS ein wachsendes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Sie sind äußerst persistent, verbleiben lange in der Umwelt, werden über weite Strecken transportiert und kontaminieren Grundwasser und Boden. Einige verursachen schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Krebs und Fortpflanzungsschäden. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeitigen Regulierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um PFAS-Emissionen zu kontrollieren. Weitere EU-weite Regulierungsmaßnahmen seien erforderlich, um die Risiken zu beherrschen.

Der RAC empfiehlt Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung von Emissionen, falls Ausnahmen für bestimmte Anwendungen von den Entscheidungsträgern bestätigt werden. Diese Maßnahmen umfassen standortspezifische PFAS-Managementpläne für Hersteller und industrielle Anwender, einschließlich Emissionsüberwachung, Kommunikation entlang der Lieferkette über die PFAS-Nutzung, eindeutige Verbraucherkennzeichnung sowie Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung. Der RAC fordert außerdem die Meldung von PFAS-Emissionen aus Produktions- und Industriestandorten an die ECHA.

Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC)

Der Entwurf der Stellungnahme des SEAC hebt hervor, dass PFAS in vielen verschiedenen Anwendungen in ganz Europa eingesetzt werden. Daher sind EU-weite Maßnahmen erforderlich, um Handelsverzerrungen zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass gezielte Ausnahmeregelungen für bestimmte PFAS-Anwendungen erforderlich sind, sofern dies durch die verfügbaren Belege für das Fehlen von Alternativen sowie durch eine Kosten-Nutzen-Abwägung gerechtfertigt ist, um die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung zu gewährleisten.
Der Entwurf der Stellungnahme des SEAC unterstützt die Einführung von Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der PFAS-Emissionen für die von der Ausnahmeregelung betroffenen Anwendungen, wie vom RAC empfohlen. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen kann der Ausschuss jedoch nicht beurteilen, ob diese spezifischen Maßnahmen verhältnismäßig sind.

Nächste Schritte

Es wird erwartet, dass der SEAC seine abschließende Stellungnahme, gegebenenfalls unter Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Konsultation eingegangener Informationen, bis Ende 2026 verabschieden wird. Damit werden die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die ECHA-Ausschüsse abgeschlossen und die Stellungnahmen im Anschluss der Europäischen Kommission formell übermittelt. Auf Grundlage der beiden Stellungnahmen wird die Kommission dem aus EU-Mitgliedstaaten zusammensetzten REACH-Ausschuss eine Beschränkung zur Diskussion und Abstimmung vorschlagen.

Unterstützungsmaterial

Auf den Webseiten der ECHA sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stehen Informationsmaterialien zur Verfügung:

Rückblick

Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden hatten im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu PFAS bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.

Konsultationsphase 2023

Vom 22. März bis 25. September 2023 lief eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Dabei gingen mehr als 5.600 Stellungnahmen von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein. Die eingereichten Informationen wurden in einem umfangreichen Hintergrunddokument ausgewertet und berücksichtigt. Eine aktualisierte Fassung des Hintergrunddokuments veröffentlichte die ECHA im August 2025.
(Quelle DIHK)