PPWR-Konsultation zu Herstellerregistern: Probleme benennen

Die EU-Kommission arbeitet aktuell an konkreten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister nach der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR). Dabei geht es insbesondere darum, welche Angaben für die Registrierung erforderlich sind und in welcher Form Hersteller ihre Verpackungsmengen melden müssen. Die EU-Kommission stellt bis 10 September 2026 den Entwurf einer Durchführungsverordnung (Ares(2026)7688068) zur Konsultation. Gerade kleine Unternehmen sollten sich aktiv an der Konsultation beteiligen.
Es soll laut Artikel eine 10-Tonnen-Schwelle geben, unterhalb der die Unternehmen weniger Daten an das Register melden müssen. Insgesamt soll die Granularität der zu übermittelnden Daten aber deutlich verfeinert werden.

Mitmachen!

Aktuell hinterfragen gerade Kleinstunternehmen im Onlinehandel, ob sich Lieferungen in andere EU-Mitgliedsstaaten überhaupt noch rechnen, da der Aufwand für die Registrierung und Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung bei Direktlieferungen an Endkunden unverhältnismäßig hoch erscheint. Sie äußern Sorge, dass kleine Unternehmen wegen der hohen Auflagen aus dem Markt gedrängt werden.
Unternehmen, insbesondere kleine Online-Händler, sollten deshalb die Chance nutzen und aus der Praxis und an Beispielen schildern, welchen Aufwand die Registrierungs- und Meldepflichten in mehreren EU-Staaten für sie verursachen und welche Erleichterungen aus ihrer Sicht sinnvoll wären.

Benennung von Problemen, z.B.

  • Regelungen der PPWR sehr komplex und kaum verständlich
  • unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten
  • Hoher Aufwand für die Registrierung
  • Beauftragung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung

Mögliche Ziele

  • Registrierungspflichten für Kleinstunternehmen beschränken (Bagatellschwelle)
  • Registrierungsaufwand für kleine Unternehmen so weit wie möglich reduzieren
  • Daten auf das wirklich notwendige Maß beschränken
  • Zentrale und einheitliche Registrierung für alle Mitgliedsstaaten
Entwurf der Durchführungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 229 KB) (mit Künstlicher Intelligenz (DeepL) übersetzt - daher ohne Gewähr; Bitte beachten: in Punkt (9) wird davon gesprochen, dass Hersteller zur Erstellung einer schriftlichen EU-Konformitätserklärung verpflichtet sind, es muss hier selbstverständlich Erzeuger heißen)
Entwurf des Anhangs zur Durchführungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB) (mit Künstlicher Intelligenz (DeepL) übersetzt - daher ohne Gewähr)
(Quelle: EU-Kommission)