Vorschlag der EU-Kommission: EUDR um ein Jahr verschieben
Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23. September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Das habe die Kommission dem EU-Rat und -Parlament in einem Brief vorgeschlagen. Als Gründe werden ungelöste Herausforderungen der IT genannt. Damit müssten Unternehmen die EUDR erst Ende 2026 anwenden.
Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen. Damit würden sich die Fristen zur Umsetzung wie folgt verschieben:
- für große und für mittlere Unternehmen: 30. Dezember 2026
- für Kleinst- und kleine Unternehmen: 30. Juni 2027
Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind. Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche am Montag mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Roswall ließ offen, dass auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind.
Die DIHK hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt, unter anderem für die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Staaten ohne Abholzungsrisiko und für die Anwendung der einmaligen Eingabe von Daten (Once-Only-Prinzip). Die DIHK spricht sich dafür aus, die gewonnene Zeit für eine grundlegende Überarbeitung der EUDR zu nutzen. Die Berichtspflichten sollten deutlich vereinfacht werden.
(Quelle DIHK)