Digitaler Produktpass: Register-Verordnung veröffentlicht, Register eingerichtet
Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der digitale Produktpass (DPP) eingeführt, um einen einfachen Zugang zu digitalen Informationen über die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Einhaltung der Rechtsvorschriften eines Produkts zu ermöglichen. Die Europäische Kommission hat am 22. Juli 2026 das Register für den digitalen Produktpass (DPP) sowie eine Testumgebung und einen speziellen Helpdesk eingerichtet. Den rechtlichen Rahmen bildet die Verordnung (EU) 2026/1778 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für das digitale Produktpassregister.
Durchführungsverordnung
Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung kommen auf Unternehmen folgende Herausforderungen zu, falls ihre Produkte unter die DPP-Pflicht fallen:
- Verifizierungspflicht als Voraussetzung für eine Registrierung
- Verpflichtung zur Registrierung digitaler Produktpass der jeweiligen Produktgruppen
- Nutzung vorgegebener Schnittstellen und Formate
- Inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Daten
- Pflicht zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit
- IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen
- Datenschutzrechtliche Verantwortung
Die Verordnung etabliert für Unternehmen ein verbindliches Zulassungssystem mit hohen Anforderungen. Der Register wird damit nach Einschätzung der DIHK kein reich technisches Meldesystem bleiben, sondern ein zentrales Compliance-Element der zukünftigen EU-Produktregulierung werden. Insbesondere die Sicherstellung der IT- und Zugriffsanforderungen sind für Unternehmen mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden.
DPP-Register
Das Register wird Wirtschaftsakteure unterstützen, deren Produkte unter die Verordnung über die Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) fallen. Dazu stellt das Register den Wirtschaftsakteuren eine sichere Infrastruktur zur Registrierung digitaler Produktpässe (DPP) zur Verfügung, einschließlich der eindeutigen Kennungen und der zugehörigen Metadaten. Die Produktdaten werden dezentral von den Wirtschaftsakteuren oder DPP-Dienstleistern gehostet.
Hauptzielgruppen sind
- Unternehmen, die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen;
- Anbieter technischer Lösungen, die bei der DPP-Registrierung und Systemintegration unterstützen;
- Recycling- und Reparaturbetriebe sowie sonstige Nutzer von DPP-Daten;
- Branchenverbände, nationale Kontaktstellen und andere Organisationen, die die Vorbereitungen der Akteure auf die DPP-Einführung unterstützen.
Über die neu gestartete Digital Product Passport Website zum digitalen Produktpass können Unternehmen bereits auf Folgendes zugreifen:
- das DPP-Register,
- die Testumgebung,
- den speziellen Helpdesk,
- die technischen Leitlinien sowie
- aktuelle Neuigkeiten und Webinare.
Die Europäische Kommission will das Register auf der Grundlage der aktuellen Testphase weiterentwickeln und optimieren, um eine reibungslose Einführung im Vorfeld der ersten Umsetzungsfrist am 18. Februar 2027 für bestimmte Arten von Großbatterien zu gewährleisten.
(Quelle DIHK)
