DIHK: Stellungnahme zum Umweltomnibus

Die DIHK hat Anfang Februar 2026 ihre Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 186 KB) zum Umweltomnibus der EU-Kommission abgegeben. Mit dem Umweltomnibus hatte die EU-Kommission im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vorgelegt. Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt.

Optimierte Umweltprüfungen

Der Vorschlag (COM(2025) 984, Annex) sieht einen vereinfachten und kohärenten Rahmen für schnellere und qualitativ bessere Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Projektentwickler von einfacheren und beschleunigten Verfahren profitieren, mit zentralen Ansprechpartnern zur Koordinierung komplexer Abläufe, der Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, der Digitalisierung, der Sicherstellung ausreichender personeller und kapazitätsbezogener Maßnahmen bei den Genehmigungsbehörden sowie begrenzter finanzieller Unterstützung zur Deckung der Verwaltungskosten.
Darüber hinaus enthält der Vorschlag ein Instrumentarium mit zusätzlichen Beschleunigungsmaßnahmen für strategische Sektoren und Projekte, die zur Dekarbonisierung oder Ressourceneffizienz beitragen, einschließlich erschwinglichen Wohnraums.

Industrieemissionsrichtlinie

Unternehmen werden im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) drei Jahre mehr Zeit für die Vorbereitung und mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen (Environmental Management Systems, EMS) erhalten. Unabhängige Audits für das EMS sollen nicht mehr erforderlich sein, da Systeme wie EMAS und ISO 14001 die Prüfung bereits abdecken. Der Inhalt wird vereinfacht, indem eine Chemikalieninventarisierung und Risikobewertung nicht mehr erforderlich sind. Die Anforderung, Transformationspläne zu erstellen, soll gestrichen werden. (COM(2025) 986, Annex I, Annex II)

Einstellung der SCIP-Datenbank

Die EU-Kommission schlägt vor, die Abfallrahmenrichtlinie zu ändern, um die SCIP-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten aufzuheben. Kosten und Aufwand für die Pflege der Datenbank seien unverhältnismäßig hoch und Entsorgungsunternehmen würden so nicht effektiv über das Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Produkten informiert. Die Funktionen der Datenbank sollen durch wirksamere digitale Lösungen wie den digitalen Produktpass und die Umsetzung des Pakets „Ein Stoff - eine Bewertung“ ersetzt. (COM(2025) 986)

Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Derzeit sind in den Rechtsvorschriften für Batterien, Verpackungen, elektrische und elektronische Geräte, Einwegkunststoffartikel und Abfälle in der EU ansässige Unternehmen verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, der die Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt. Die Benennung eines Bevollmächtigten ist in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem sie nicht niedergelassen sind und Produkte verkaufen. Diese Verpflichtung soll für europäische Hersteller bis zum 1. Januar 2035 ausgesetzt werden (COM(2025) 982, COM(2025) 983). Unternehmen, die bereits solche Bevollmächtigte benannt haben, können aber die bestehende Struktur beibehalten.
Der Circular Economy Act sieht für 2026 außerdem Maßnahmen zur Straffung und Digitalisierung der erweiterten Herstellerverantwortung und zur Harmonisierung des Binnenmarktes sowie zur Reduzierung des Umfangs der Berichterstattung von Herstellern und zur Begrenzung der Berichtshäufigkeit (maximal einmal jährlich) vor.

DIHK-Stellungnahme

Die Vorschläge der Kommission greifen Teile der DIHK-Vorschläge auf, Bürokratie in der Umweltgesetzgebung abzubauen und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Das betrifft besonders die Vereinfachung von Vorschriften zur Bestellung von Bevollmächtigten, zur Meldung in der SCIP-Datenbank, der Einführung eines Umweltmanagementsystems für IED-Anlagen und Erleichterungen bei Umweltprüfungen. Viele Unternehmen werden von einfacheren Regeln profitieren.
Aus Sicht der Wirtschaft – und insbesondere der KMU – bleiben die Vorschläge jedoch in zentralen Punkten hinter dem Entlastungsziel zurück. Dazu gehören insbesondere Vereinfachungen, welche die neue EU-Verpackungs- und die Ökodesignverordnung betreffen. Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen Planungssicherheit brauchen, sollten die Vorschläge der Kommission um weitere Vereinfachungen ergänzt und in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Schließlich gehört die Belastung der Betriebe mit Bürokratie zu einem der Hauptgründe für die schleppende wirtschaftliche Entwicklung.
Der Umweltomnibus werde nicht dazu genutzt, eine Harmonisierung der Begriffsdefinitionen und Schwellenwerten, Abschaffung von Doppelregulierungen sowie einheitlichen Berichtszyklen und Dokumentationsformate über die gesamte europäische Umwelt- und Nachhaltigkeitsregulierung voranzutreiben. Gerade in Schnittstellenbereichen, in denen neue Produkt- und Berichtspflichten entstehen, brauche es zusätzliche Entlastungsansätze, um Doppelregulierung zu vermeiden. Das betreffe insbesondere die EU-Verpackungsverordnung sowie Bezüge zur Ökodesign-Verordnung.
Die Stellungnahme der DIHK geht insbesondere auf folgende Regelungen ein:
  • Öko-Design Verordnung,
  • Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR),
  • Industrieemissionsrichtlinie
  • Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Erweiterte Herstellerverantwortung
  • SCIP-Datenbank (Abfallrahmenrichtlinie),
  • INSPIRE Richtlinie
(Quelle EU-Kommission, DIHK)