DIHK-Stellungnahme zum Entwurf des UVP-Anpassungsgesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat Ende Juli 2026 einen Referentenentwurf zur Anpassung des UVP-Gesetzes an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben veröffentlicht. Er sieht Erleichterungen in der Bauleitplanung und für wenige dem Klimaschutz dienende Änderungsvorhaben vor. Die DIHK hat dazu Ende August eine Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 148 KB) eingereicht.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein komplexer Verfahrensteil von Genehmigungsverfahren größerer Vorhaben im Bereich Infrastruktur und Gewerbe. Die aufwendigen Verfahren führen zu viel Aufwand und langen Verzögerungen. Wegen der hohen Rechtsunsicherheit über die Anwendung der völker- und unionsrechtlichen Vorgaben sind Umweltverträglichkeitsprüfungen zudem häufig Streitgegenstand von Gerichtsverfahren. Unternehmen und zuständige Behörden schlagen deshalb seit langem vor, Zahl und Umfang der Prüfungen zu reduzieren. Bund und Länder haben in der föderalen Modernisierungsagenda bereits zahlreiche Erleichterungen beschlossen. Der Referentenentwurf greift viele der Beschlüsse allerdings nicht auf.
Der Gesetzesentwurf des BMUKN begrenzt des Anwendungsbereichs im Bereich der Bebauungsplanung (§ 2 Absatz 6 Nummer 3, § 50 UVPG) und erleichtert bestimmte Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 3a in Verbindung mit Anlage 1a UVPG. Die DIHK unterstützt diese Erleichterungen grundsätzlich. Allerdings bleiben diese auf wenige ausgewählte Vorhaben beschränkt. Um Verfahren spürbar zu beschleunigen, sollten aus Sicht der DIHK weitere Erleichterungen ergänzt werden:
  • Reduzierung der Prüf- und Vorprüfungspflichten für Vorhaben auf das europarechtlich vorgeschriebene Maß
  • Generelle Ausnahmen von Änderungsvorhaben und selbstständigen Ersatzneubauten von Verkehrswegen
  • Eindeutiger Ausschluss von Doppelprüfungen in Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren
  • Bundesweit einheitliche Festlegung einer überschlägigen Vorprüfung per Checkliste
  • Umsetzung der Modernisierungsagenda durch Fiktions- und Stichtagsregelung
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Eine Kabinettsbefassung ist frühestens Ende September geplant.
(Quelle DIHK)