DIHK und 32 Verbände kritisieren geplante Kunststoff-Verpackungssteuer

33 Verbände, darunter die DIHK, haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 374 KB) sehr kritisch zur geplanten Kunststoffverpackungssteuer geäußert. Eine Kunststoffverpackungssteuer sei weder finanz-, wirtschafts- noch umweltpolitisch ein sinnvoller Weg. Sie führe zu zusätzlichen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen. Sie schaffe neue Bürokratie und setze Fehlanreize für das Recycling von Verpackungen.

Zentrale Inhalte

Bisher liegt ein Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für ein Kunststoffverpackungssteuergesetz vor. Er enthält folgende Eckpunkte:
  • Erfasst werden sollen insbesondere bestimmte Kunststofffolien und Kunststoffverpackungsmittel sowie bestimmte Verpackungen aus Papier/Pappe, Textilien, Stahl und Aluminium, wenn ihr Kunststoffanteil mindestens 50 Gramm je Kilogramm, also 5 Prozent, beträgt.
  • Der Steuersatz soll 550 Euro je 1.000 kg Kunststoff, entsprechend 0,55 Euro je kg Kunststoff, betragen. Bei einem Preis für LDPE-Folie von aktuell 1.250 Euro/Tonne entspräche dies einem Aufschlag um über 40 Prozent, der in der Regen in der Lieferkette bis hin zum Verbraucher weitergegeben würde.
  • Die Steuer setzt nicht nur bei der inländischen Herstellung an, sondern auch bei der Lieferung aus dem Ausland.
  • Entlastungen sind bei Rezyklaten vorgesehen, wenn auch nicht unmittelbar wirksam.
  • Die Regelung sieht außerdem erhebliche Kontrollbefugnisse durch die Zollbehörden vor.
  • Eine Differenzierung zwischen Großunternehmen und KMU ist nicht vorgesehen.

Betroffene Verpackungsarten laut Entwurf und Begründung

Verpackungsart / Warengruppe Konkret erfasste Produkte Voraussetzungen und Abgrenzung Steuer je kg Verpackung
PE-Folien
KN 3920 10 24, 3920 10 25 und 3920 10 28.
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen aus Polyethylen Nicht geschäumt, ohne Unterlage, weder verstärkt noch laminiert; Dicke höchstens 0,125 mm. Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
PP-Folien
KN 3920 20 21 und
3920 20 29
Biaxial orientierte und andere dünne Folien aus Polypropylen Nicht geschäumt, ohne Unterlage, weder verstärkt noch laminiert; Dicke höchstens 0,10 mm. Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
PET-Folien
KN 3920 62 19
Dünne Folien aus Polyethylenterephthalat Nicht geschäumt, ohne Unterlage, weder verstärkt noch laminiert; Dicke höchstens 0,35 mm. Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
Geschäumte Folien und Platten
KN 3921 19 00
Zum Beispiel dünne Verpackungsfolien und Platten aus PE- oder PP-Schaum Zellkunststoff bis höchstens 2 mm Dicke Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoff
KN-Position 3923
Kisten, Kästen, Verschläge, Säcke, Beutel, Tüten, Flaschen, Kanister, Dosen, Tuben und andere Behälter Sämtliche Waren der KN-Gruppe; keine Material- oder Dickenbegrenzung Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
Verschlüsse aus Kunststoff
KN-Position 3923
Stöpsel, Deckel, Schraubverschlüsse, Kapseln und andere Verschlüsse Sämtliche Waren der KN-Gruppe; Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
Kunststoffpaletten und Kunststoffkisten
KN-Position 3923
Mehrwegpaletten, Transportkisten und vergleichbare Ladungsträger aus Kunststoff Sämtliche Waren der KN-Gruppe; keine allgemeine Mehrwegausnahme Bei 100 % Kunststoff: 0,55 €
Wellpappschachteln und Wellpappkartons mit Kunststoffanteil
KN 4819 10 00
Beispielsweise beschichtete oder mit Kunststoffelementen versehene Wellpappverpackungen steuerpflichtig, sobald der Kunststoffanteil mindestens 50 g je kg Verpackung, also mindestens 5 %, beträgt. Besteuert wird nur der Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €, abhängig vom Kunststoffanteil
Faltschachteln und Kartons mit Kunststoffanteil
KN 4819 20 00
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder Pappe, etwa mit Kunststoffbeschichtung oder Kunststofffenster mindestens 5 % Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Papiersäcke und Papierbeutel mit Kunststoffanteil
KN 4819 30 00 und 4819 40 00
Beschichtete Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier, einschließlich großer Säcke mindestens 5 % Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Sonstige Papier- und Pappverpackungen mit Kunststoffanteil
KN 4819 50 00
Andere Verpackungsmittel aus Papier oder Pappe der erfassten Zolltarifposition mindestens 5 % Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Gewebesäcke und Big Bags
KN 6305 32 11 bis 6305 39 00
Säcke und Beutel aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, insbesondere bestimmte Big Bags mindestens 5 % steuerlich relevanter Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Stahl- und Eisenbehälter mit Kunststoffanteil
KN 7310
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter bis 300 Liter, zum Beispiel mit Kunststoffinnenauskleidung mindestens 5 % Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Aluminiumbehälter mit Kunststoffanteil
KN 7612
Dosen, Behälter, Verpackungsröhrchen und Tuben aus Aluminium, etwa mit Kunststoffbeschichtung oder Kunststoffelementen mindestens 5 % Kunststoffanteil. 0,0275 bis 0,55 €
Metallverschlüsse und Verpackungszubehör mit Kunststoffanteil
KN 8309
Kronkorken, Schraubverschlüsse, Deckel, Flaschenkapseln, Spunde, Plomben und vergleichbares Zubehör aus unedlen Metallen mindestens 5 % Kunststoffanteil, beispielsweise Kunststoffdichtungen oder Beschichtungen. 0,0275 bis 0,55 €

Steuerbelastung je Kilogramm und Tonne

in Abhängigkeit vom Kunststoffanteil an der Verpackung
Kunststoffanteil an der Verpackung Steuer je kg Verpackung Steuer je Tonne Verpackung
5 % 0,0275 € 27,50 €
10 % 0,0550 € 55,00 €
20 % 0,1100 € 110,00 €
30 % 0,1650 € 165,00 €
50 % 0,2750 € 275,00 €
75 % 0,4125 € 412,50 €
100 % 0,5500 € 550,00 €

Beispiele für die Steuer auf einzelne Verpackungen

Beispiel Annahme Geplante Steuer
PET-Flasche 30 g Kunststoff 1,65 Cent je Flasche
Joghurtbecher 5 g Kunststoff 0,275 Cent je Becher
Kunststoffkanister 500 g Kunststoff 0,275 € je Kanister
Kunststoffpalette 15 kg Kunststoff 8,25 € je Palette
1 kg reine Stretchfolie 100 % PE 0,55 € je kg
1 kg beschichteter Karton 10 % Kunststoff = 100 g 0,055 € je kg Karton
1 kg Metallverpackung 6 % Kunststoff = 60 g 0,033 € je kg Verpackung
1 kg Papierverpackung 4 % Kunststoff = 40 g keine Steuer nach aktuellem Entwurf, da die 5-%-Schwelle nicht erreicht wird
(Quelle: DIHK, plasticseurope, ecovis-kso.com, KI)