Rechtliche Bestimmungen

Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) geht in § 1 vom Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs aus.
Es sind jedoch Beschränkungen möglich, um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Erste Hinweise dazu, was Sie beachten müssen gibt dieser Artikel.

Die Anzahl an Embargos und Genehmigungspflichten im Export nehmen zu. Dieses betrifft alle im Außenhandel tätigen Unternehmen. Hinweise dazu, wie eine innerbetriebliche Exportkontrolle systematisiert werden kann haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Für die Ausfuhr von bestimmten Gütern ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Der Grund für die Genehmigungspflicht liegt in bestimmten technischen Produkteigenschaften begründet. Diese Genehmigung ist erforderlich für Lieferungen in alle Länder außerhalb der EU, in seltenen Fällen auch für Verbringungen innerhalb der EU.

Embargos werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern.

Die Europäischen Union will durch zahlreiche Verordnung, die auf Beschlüssen der Vereinten Nationen beruhen, verhindern, dass Terroristen und Terrororganisationen Gelder, Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen erhalten bzw. Zugriff darauf haben. In Länderembargos werden Personen und Organisationen mit demselben Ziel gelistet.

Infolge der Beteiligung von Belarus an der rechtswidrigen militärischen Aggression gegen die Ukraine wurden die seit 2006 bestehenden Sanktionen stetig ausgeweitet.

Die sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20. März 2024.

Aufgrund des Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine hat die EU die seit 2014 bestehenden Sanktionen drastisch verschärft. An dieser Stelle informieren wir Sie über diese Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.

Durch den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit Iran und die Blocking-Verordnung der EU ist eine neue und unübersichtliche Situation entstanden. Die EU-Kommission bietet neben einem Leitfaden nun auch eine Website zum Blocking-Gesetz an.

Dem Thema US-(Re-)Exportkontrolle widmen sich ein neuer interaktiver Beratungsablauf und ein im Auftrag der IHK Region Stuttgart erstellter "Leitfaden zu den komplexen Fragestellungen des US-(Re-)Exportkontrollrechts"

Um die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen, hat die International Maritime Organization (IMO), beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor der Verladung auf ein Seeschiff vom Befrachter zu verifizieren und zu dokumentieren ist.