Warenverkehr mit den Pazifikstaaten
Für Ausfuhren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifik-Staaten wird ab dem 1. September 2026 das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System des "registrierten Ausführers" ersetzt
Grundlage des Ursprungsnachweises
Die Europäische Kommission hat am 11. Juni 2026 im Amtsblatt (EU) C/2026/3209 wichtige Änderungen zum Ursprungsnachweis für Ausfuhren in die Pazifik-Staaten (Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen) veröffentlicht. Diese betreffen den Warenverkehr im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) EU–Pazifik.
Umstellung auf REX-System ab 1. September 2026
- Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung als Ermächtigter Ausführer werden nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis akzeptiert.
- Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung auf der Rechnung akzeptiert; bei Werten über 6.000 Euro ist die REX Nummer anzugeben.
Registrierung als REX
Unternehmen, die regelmäßig Präferenznachweise ausstellen, sollten sich rechtzeitig als registrierter Ausführer registrieren. Die REX-Registrierung kann digital über das Zoll-Portal beantragt werden.
Quelle: IHK Rhein-Neckar
