International
Prüfschema USA
US-Section-122-Zölle
Mit Wirkung zum 24. Juli 2026 wird der Section-301-Zoll für EU-Ursprungswaren mit einem regulären US-Zollsatz (MFN) von weniger als 10 Prozent so festgesetzt, dass sich aus regulärem US-Zoll und Section-301-Zoll eine Gesamtzollbelastung von 10 Prozent ergibt.
Liegt der reguläre US-Zollsatz bereits bei mindestens 10 Prozent, wird kein zusätzlicher Section-301-Zoll erhoben.
Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeliste; diese Produkte sind von den neuen Zöllen befreit.
Sektorale Zusatzzölle
| Produkte/Erzeugnisse | Zollsatz/in Kraft seit | weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen |
|---|---|---|
| Polykristallines Silicium | ab dem 04.12.2026 |
Ab dem 4. Dezember 2026 gelten für Einfuhren von Silicium Mindestpreise sowie Zusatzzölle von 15 Prozent. Für Waren mit EU-Ursprung gilt ein maximaler Zoll von 15 Prozent.
Einzelheiten sind unter dem folgenden Weblink aufgeführt:
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| Bestimmte Produkte mit Quarzoberflächen | 25 bis 50 % seit dem 15.08.2026 |
Betroffen sind Einfuhren der US-Zolltarifnummern 6810.99.0020, 6810.99.0040 und 7020.00.6000. Die Schutzmaßnahme ist auf vier Jahre angelegt und kombiniert mengenmäßige Kontingente mit zusätzlichen Zöllen.
Im ersten Jahr, vom 15. August 2026 bis 14. August 2027, beträgt der Zollsatz 25 Prozent innerhalb des Kontingents und 50 Prozent außerhalb des Kontingents. In den Folgejahren werden die Zollsätze schrittweise reduziert und die verfügbaren Kontingentsmengen erhöht.
Einzelheiten stehen über die nachfolgenden Weblinks bereit:
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| Drohnen und Drohnenkomponenten | 15 % auf EU-Waren, 25 oder 100 % je nach Produkt ab dem 03.09.2026 bzw. 09.02.2027 |
Einzelheiten stehen auf der Webseite des Weißen Hauses bereit:
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| Metallzölle (Eisen, Stahl- Aluminium und Kupfer) |
25 bis 50 % | Einzelheiten ergeben sich aus den Anhängen der Proklamation vom 2. April 2026. Ausgenommene US-Zolltarifnummern sind im Annex II aufgeführt. Zum 8. Juni 2026 wurden weitere Anpassungen, wie z. B. für bestimmte landwirtschaftliche Maschinen oder mobile Industrieanlage vorgenommen und Zölle z. T. von 25 auf 15 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. |
| Pharmazeutika | bis zu 100 % seit dem 31. Juli 2026 |
Einzelheiten ergeben sich aus der Publikation des US-Präsidenten vom 2. April 2026. Für die Europäische Union gilt eine Obergrenze von 15 Prozent. |
| Autos sowie Autoteile und -zubehör |
25 % in Kraft seit 03.03.2025 auf Autos / seit 03.05.2025 auf Autoteile und -zubehör. |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern Annex I (Autos) und II (Autoteile und -zubehör) steht bereit. Für EU-Autos und Autoteile gilt ein Zollsatz in Höhe von 15 Prozent seit dem 1. August 2025. Sofern das Produkt von der Zolltarifnummer erfasst ist, es aber kein Autoteil oder -zubehör ist, dann wird kein Zusatzzoll erhoben. Es gibt Ausnahmen im Zuge von USMCA für Autos, -teile und -zubehör. |
| Weichholz und Holzprodukte | 10 % bzw. 25 % seit dem 14.10.2025 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit. |
| Mittelschwere LKW sowie Teile | 25 % bzw. 15 % (für Teile) seit dem 01.11.2025 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit. Einige Fahrzeuge im Rahmen des nordamerikanischen Handelsabkommens (NAFTA/USMCA) sind ausgenommen. |
| Busse | 10 % seit dem 01.11.2025 |
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| Bestimmte Halbleiter | 25% seit dem 15.01.2026 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern und Erläuterungen steht bereit. |
Länderbezogene Zusatzzölle und weitere Informationen
Section 301-Zölle aus der ersten Trump-Administration gegenüber der Volksrepublik China sind weiterhin gültig. Eine Übersicht der betroffenen Warengruppen steht bereit.
Zusätzlich bestehen 301-Zölle gegen Nicaragua. Einzelheiten stehen über den nachfolgenden Link bereit:
Einzelheiten stehen im separaten Artikel zu den US-Strafzöllen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit: