Prüfschema USA
Reziproke Zusatzzölle
Land/Region | Zollsatz/in Kraft seit | weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen |
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EU | 15 % - in Kraft seit 07.08.2025 auf alle Warenlieferungen mit Ursprung in der EU. | Zusätzlich gibt es allgemeine Ausnahmelisten, siehe unter dieser Tabelle. |
China | 30 % - in Kraft seit 14.05.2025 - vorher bis zu 125 %. |
Zu den Reziprok-Zusatzzöllen sind die Länder-Zusatzzölle, siehe unten, gegenüber China mit aktuell 20 % aufzuaddieren.
Gegebenenfalls sind Zusatzzölle auch aus der ersten Trump Administration aufzuaddieren.
Die Aussetzung für den länderspezifischen Zoll läuft bis zum 10. November 2025. Während dieser Aussetzung sind die oben aufgeführten Zusatzzölle weiterhin gültig. Sollte es bis zu diesem Datum keine Einigung geben, wird der Zusatzzoll für China 34 % betragen
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Mexiko | 0 % | Aufgrund der länderspezifischen Zölle in Höhe von 25 % oder 10% auf bestimmte Energieerzeugnisse ist Mexiko nicht von den Reziprok-Zöllen betroffen. |
Kanada | 0 % | Aufgrund der länderspezifischen Zölle in Höhe von 35 % oder 10% auf bestimmte Energieerzeugnisse ist Kanada nicht von den Reziprok-Zöllen betroffen |
Rest der Welt | Unterschiedlich |
Die Übersicht zu den länderspezifischen Zöllen ist unter dem nachstehenden Link einsehbar:
Beispiel: Japan = 15 % und Vietnam = 20 %.
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Es gibt zwei allgemeine Ausnahmelisten. Entscheidend für die Qualifikation ist die zolltarifliche Einreihung nach dem US-Zolltarif.
Übersicht Allgemeine Ausnahmeliste 1.
Übersicht Allgemeine Ausnahmeliste 2.
Übersicht Allgemeine Ausnahmeliste 1.
Übersicht Allgemeine Ausnahmeliste 2.
Seit dem 4. Juni werden für Derivatwaren aus Stahl- und/oder Aluminium, die den sektoralen Maßnahmen unterliegen, zusätzlich der Reziprokzoll von aktuell 15 % (EU-Ursprung) auf den Wertanteil ohne Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalt erhoben.
Sektorale Zusatzzölle
Produkte/Erzeugnisse | Zollsatz/in Kraft seit | weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen |
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Autos sowie Autoteile und -zubehör | 25 % - in Kraft seit 03.03.2025 auf Autos / seit 03.05.2025 auf Autoteile und -zubehör. | Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern Annex I (Autos) und II (Autoteile und -zubehör) steht bereit. Sofern das Produkt von der Zolltarifnummer erfasst ist, es aber kein Autoteil oder -zubehör ist, dann wird kein Zusatzzoll erhoben. Es gibt Ausnahmen im Zuge von USMCA für Autos, -teile und -zubehör. |
Stahlerzeugnisse und Derivatwaren | 50 % seit dem 4. Juni - vorher 25 % - in Kraft seit 12.03.2025 |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.
Es werden regelmäßig Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens verlangt.
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Aluminiumerzeugnisse und Derivatwaren | 50 % seit dem 4. Juni - vorher 25 % - in Kraft seit 12.03.2025. |
Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit.
Aluminiumerzeugnisse aus Russland unterliegen einem Zoll in Höhe von 200 % auf den gesamten Warenwert.
Es werden regelmäßig Angaben zum Land des Schmelzens und Gießens verlangt. |
Kupfer- und Kupfererzeugnisse | 50 % seit dem 01.08.2025 | Eine Übersicht der betroffenen US-Zolltarifnummern steht bereit. |
Länder-Zusatzzölle
Länder | Zollsatz/in Kraft seit | weiterführende Erläuterungen/Ausnahmen |
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China/Hongkong | 20 % - in Kraft seit 04.03.2025 aufgrund der illegalen Fentanyl-Lieferungen. | Zusätzlich sind bei Lieferungen aus China die Reziprok-Zölle in Höhe von 10 % aufzuaddieren. Gegebenenfalls sind Zusatzzölle auch aus der ersten Trump Administration aufzuaddieren. De-Minimis-Regelung für zollfreie Lieferungen in Höhe von $800 pro Tag an einen Empfänger ist seit 2. Mai 2025 entfallen. |
Mexiko | 25 % und 10 % auf bestimmte Energieerzeugnisse - in Kraft seit 04.03.2025 aufgrund der illegalen Einwanderungen aus Mexiko. | USMCA-Waren sind grundsätzlich von den Zusatzzöllen ausgenommen. Für Autos gilt diese Ausnahme nicht – hier gibt es Sonderregeln. Für Autoteile und -zubehör sollen Sonderregeln im Juni kommen. |
Kanada | 35 % und 10 % auf bestimmte Energieerzeugnisse - in Kraft seit 04.03.2025 bzw. 31.07.2025 aufgrund der illegalen Fentanyl-Lieferungen. |
USMCA-Waren sind grundsätzlich von den Zusatzzöllen ausgenommen. Für Autos gilt diese Ausnahme nicht.
Für Autoteile und -zubehör sollen Sonderregeln kommen.
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Kumulative (stapelnde) Anwendung der Zusatzzölle
Einzelheiten stehen im separaten Artikel zu den US-Strafzöllen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:
Letzte Aktualisierung des Artikels: 15. August 2025