Vermerk „Revised Rules“ bei Ausfuhren nach Ägypten
Bis das interne Ratifizierungsverfahren Ägyptens abgeschlossen ist, wird das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen angewandt, um Störungen der Kumulierung zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen verlangen ägyptische Behörden für Ausfuhren aus der EU einen Vermerk zur Nutzung der revidierten Regeln auf Ursprungsnachweisen. Die Europäische Kommission empfiehlt demnach, dass ausgestellte Nachweise für die Ausfuhr nach Ägypten den Vermerk „Revised Rules“ beinhalten.
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