Potentialberatung NRW
Mit der Potentialberatung und der Transformationsberatung sollen kleine und mittlere Unternehmen in NRW sowie ihre Beschäftigten dabei unterstützen werden, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu sichern und auszubauen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen in NRW mit mindestens einer/einem Mitarbeitenden (auf Basis von Vollzeitäquivalenten). Zu den Beschäftigten zählen u. a. auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte.
Was wird gefördert?
Mit Hilfe der Potentialberatung können Betriebe entlang von fünf zentralen Themenbereichen ihre Stärken und Schwächen ermitteln sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeiten:
- Arbeitsorganisation
Dabei kann es gehen um die Gestaltung und Steuerung von Strukturen und Prozessen im Betrieb, den Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle, interner / externer Kommunikation und Kooperation, die Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden. - Kompetenzentwicklung
Themen können sein: Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit, Innovationen durch kompetente Beschäftigte. - Demografischer Wandel
Dazu gehören insbesondere Wissensmanagement, altersgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, damit (insbesondere ältere) Beschäftigte ihre Arbeit lange und gesund ausüben können. - Digitalisierung
Hier geht es insbesondere um die Gestaltung von Arbeit und Technik. - Gesundheit
Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Work-Life-Balance. - Sonderthema Transformationsberatung (seit 1. Juli 2022)
Beteiligungsorientierte Beratung zur Transformation hin zum klima- und umweltfreundlichen Unternehmen (Green Economy Strategie) inklusive einer Kompetenzentwicklungsstrategie. Mögliche Themenschwerpunkte sind z. B. ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Reduktion von Treibhausgasen, ökologische Produktgestaltung und Umstellung von Wertschöpfungsketten.
Die Förderprogramme Transformationsberatung NRW und Potentialberatung NRW sind sowohl untereinander als auch mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, um nach einer strategischen Reflexion im Kontext Green Economy bspw. konkrete Prozesse oder Themen wie Digitalisierung oder Fachkräftenachwuchs auf operativer Ebene zu beleuchten oder auch Investitionen zu fördern.
Wie wird gefördert?
Notwendige Ausgaben für 1 bis 8 Beratungstage. Ausgaben für externe Beratungsleistungen werden zu 40 Prozent, jedoch höchstens 400 Euro pro Beratungstag, bezuschusst.
Transformationsberatung: Notwendige Ausgaben für 1 bis 12 Beratungstage. Ausgaben für externe Beratungsleistungen werden zu 40 Prozent, jedoch höchstens 400 Euro pro Beratungstag, bezuschusst.
Wer darf beraten?
Die Unternehmen sind frei in der Auswahl der geeigneten Beratungseinrichtungen. Eine Zulassung oder Zertifizierung ist nicht erforderlich. Über die Datenbank Potentialberatung ermöglicht die G.I.B. die Suche von Beratungsunternehmen, die seit 2010 mindestens eine Beratung mit dem Förderinstrument Potentialberatung durchgeführt haben und der Nennung in der Datenbank zugestimmt haben.
Antragstellung
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Voraussetzung für die Umsetzung der Förderung ist die positive fachliche Stellungnahme durch eine Beratungsstelle zur Potentialberatung. Zuständige Beratungsstelle für die Transformationsberatung ist der Kreis Lippe.