Digital Jetzt

Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diese jetzt mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt“. Dieses Programm fördert Investitionen in digitale Technologien bzw. die entsprechende Qualifizierung des Personals.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe des neuen Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe. Es richtet sich an Unternehmen von drei bis 499 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Das Programm umfasst zwei Fördermodule:
Modul 1: Förderung von Investitionen in digitale Technologien, insbesondere in Hard- und Software, und die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware),
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist,
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen,
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung.
Modul 2: Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Voraussetzung ist, dass der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen nach der ISO 9001-Norm zertifiziert bzw. nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) akkreditiert ist.

Wie wird gefördert?

Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro (Bei Unternehmen, die Vorhaben innerhalb von Wertschöpfungsketten und -netzwerken umsetzen, erhöht sich die maximale Fördersumme auf 100.000 Euro pro Antragsteller). Die minimale Fördersumme muss 17.000 Euro bei Modul 1 und 3.000 Euro bei Modul 2 betragen.
Die Förderquote wird gestaffelt nach Unternehmensgröße berechnet. Ab dem 1. Juli 2021 gelten folgende Förderquoten:
  • Bis 50 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung
  • Bis 250 Mitarbeitende: 35 Prozent Förderung
  • Bis 499 Mitarbeitende: 30 Prozent Förderung
Die genannten Förderquoten erhöhen sich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Bei KMUs aus dem Kreis Lippe und anderen strukturschwachen Regionen erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz erhalten 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.
  • Unternehmen, die innerhalb einer Wertschöpfungskette von mehreren Unternehmen gleichzeitige Investitionen vornehmen (+ 5 Prozentpunkte). 
Wichtig: Für die Förderung müssen Sie einen Digitalisierungsplan erstellen. Dieser soll eine „qualifizierte Investition“ ermöglichen sowie langfristige Effekte sichern. Weitere Informationen zum Programm finden Sie in der Förderrichtlinie.
Das Antragstool ist hier zu finden.