Strom und Gas: Netzentgelte in Lippe

Deutschland verfügt seit vielen Jahren über eine vergleichsweise stabile Energieversorgung. Basis dafür ist ein leistungsfähiges Strom- und Gasnetz auf Übertragungs- und Verteilnetzebene. Die Energiewende erfordert in den nächsten Jahren einen deutlichen Ausbau der Netze insbesondere für den Stromtransport. Der Aufwand für den Energietransport wird über Netzentgelte in Rechnung gestellt. Sie fallen je nach Netzbetreiber sehr unterschiedlich aus und sind mittlerweile ein bedeutender Kostenfaktor. Die IHK Lippe vergleicht einmal im Jahr die Netzengelte für Strom und Gas in Lippe und den umliegenden Netzen.

Stromnetzentgelte: Unternehmen müssen 2024 deutlich mehr zahlen

Karte Netzentgelte Strom 2023 Niederspannung
Im Durchschnitt sind die Netzentgelte der sieben lippischen Stromnetzbetreiber im Jahr 2024 um über 30 Prozent gestiegen. Unternehmen, die Strom auf der Mittelspannungsebene beziehen, müssen mit durchschnittlich 6,96 Cent pro Kilowattstunde etwa 42 Prozent mehr zahlen als 2023. Das Netzentgelt auf der Niederspannungsebene ist in Lippe im Schnitt um etwa 33 Prozent auf 10,41 Cent/kWh gestiegen.
Das zeigt der diesjährige Vergleich der Entgelte in Lippe und in benachbarten Verteilnetzgebieten. Betrachtet wurden dafür verschiedene Abnahmefälle von Sondervertragskunden auf Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsebene.

Netzentgelte für Gas in Lippe 2023 deutlich gestiegen

Grafik Netznutzungsentgelte Gas 2023 nicht leistungsgemessene Kunden
Im Schnitt zahlen nicht leistungsgemessene Gaskunden in Lippe und Umgebung im Jahr 2023 26 Prozent mehr (Netzbetreiber in Lippe: +28 Prozent) und leistungsgemessene Gaskunden 21,0 Prozent weniger (Netzbetreiber in Lippe: +23 Prozent) als im Vorjahr. Das Spektrum der Entgeltveränderung reicht von minus 7,0 bis plus 57 Prozent bei den nicht leistungsgemessenen Kunden und von -6,6 bis +51 Prozent bei den leistungsgemessenen Kunden.
Das zeigt der diesjährige Vergleich der Entgelte in Lippe und in benachbarten Verteilnetzgebieten. Betrachtet wurden dafür verschiedene Abnahmefälle von leistungs- und nicht leistungsgemessenen Kunden.

Wer legt die Netzengelte fest?

Die Netznutzungsentgelte können von den Netzbetreibern nicht frei festgelegt werden. Sie werden in einem komplexen Verfahren durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Die Höhe der Netzentgelte ist ortsgebunden und hängt von vielen Faktoren wie Anschlussdichte, Erneuerungsbedarf des Netzes, Versorgungsqualität und Effizienz des Netzbetreibers ab.
(Quelle IHK Lippe)