Referentenentwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1375 KB) des Gesetzes zur Überführung des Gebäudeenergiegesetzes ins neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer Regelungen im Wärmebereich vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der am 24. Februar 2026 vereinbarten Eckpunkte der Koalition zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Zugleich setzt er die Anforderungen der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) in nationales Recht um. Das Gesetz soll Mitte Mai vom Kabinett beschlossen werden und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Zentrale Punkte
-
Streichung der 2023 eingefügten §§ 71-71p und von § 72 des GEG, also
- des allgemeinen 65 Prozent-Grundsatzes für Heizungssysteme in Neu- und Bestandsbauten,
- des Betriebsverbotes für Heizkessel und Ölheizungen sowie
- der Ausrüstverpflichtung mit Gebäudeautomationssystemen
An deren Stelle tritt ein technologieoffener Ansatz. Künftig wird ein breiter Katalog zulässiger Heizungsoptionen vorgesehen, der z. B. neben erneuerbaren Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Systemen und Biomasseheizungen auch weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen ermöglicht.Ein vollständiges Verbot fossiler Heizungen ab 2045 ist im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Das übergeordnete Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ergibt sich weiterhin aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz. -
Zur Sicherstellung des Übergangs zu klimaneutraler Wärmeversorgung wird anstelle eines festen Erneuerbaren-Anteils ein stufenweise steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingeführt („Bio-Treppe“). Für weiterhin betriebene fossile Heizungen gelten künftig verbindliche Beimischungsquoten:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Als anrechenbare klimafreundliche Brennstoffe gelten insbesondere Biomethan, verschiedene Formen von Wasserstoff sowie Bio-Öl. Ergänzend werden auch hybride Systeme und Solarthermie berücksichtigt. - Energielieferanten damit verpflichtet, entsprechende Tarife mit ausgewiesenen Bio-Anteilen anzubieten. Für den biogenen Anteil entfällt der CO₂-Preis.
- Einführung einer (bilanziellen) Grüngas- bzw. Grünheizölquote bei Inverkehrbringern von Erdgas und Heizöl, die ab 2028 mit bis zu 1Prozent beginnt. Das BMWE will zur konkreten Umsetzung bis zum Sommer 2026 Eckpunkte vorstellen.
- 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie:
- Einführung von Nullemissionsstandards für Neubauten (ab 2028 bzw. 2030)
- angepasste Anforderungen an die Primärenergiebedarfsberechnung
- neue Vorgaben für Nichtwohngebäude
- Regelungen zu Solarenergie und Gebäudetechnik
- Regelungen zum Energieausweis
- Einführung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen auf Basis von Ökobilanzierungen ab 1. Januar 2028 für neu zu errichtende Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 Quadratmetern und ab 1. Januar 2030 für alle neu zu errichtenden Gebäude
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes: Geänderte Vorgaben für die Vorverkabelung und Einrichtung von Ladepunkten bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie größeren Renovierungen (Renovierung von mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle)
- Kostenverteilung und Mieterschutz: Zur Begrenzung finanzieller Belastungen für Mieter soll eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern eingeführt werden. Sie gilt für zusätzliche Kosten aus CO₂-Bepreisung, Gasnetzentgelten sowie den Aufwendungen im Zusammenhang mit der „Bio-Treppe“. Die Beteiligung der Vermieter greift jedoch nur bis zu einem Anteil biogener Brennstoffe von maximal 30 Prozent am Gesamtverbrauch.
Studien
Mit Blick auf die anstehende Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beleuchten drei Studien den aktuellen Stand des Gebäudeenergiegesetzes, analysieren die Wirksamkeit bestehender und alternativer Erfüllungswege und zeigen auf, welche technischen, regulatorischen und politischen Entwicklungen für die anstehende Weiterentwicklung des GEG von Bedeutung sind.
EPICO-Studie: Reform des Gebäudeenergiegesetzes
Der Thinktank Energy and Climate Policy and Innovation Council (Epico) hat ein neues Reformmodell für das Gebäudeenergiegesetz vorgelegt, das GEG, ETS 2 und die EU Gebäuderichtlinie EPBD 2024 in einem gemeinsamen Rahmen verzahnen soll. Die Studie vergleicht verschiedene ordnungsrechtliche Reformpfade und bewertet sie nach politischer Umsetzbarkeit, Klimaschutzwirkung, Kosten und sozialen Auswirkungen, bürokratischem Aufwand, konjunkturellen Effekten und Importabhängigkeit.
Zentrale Ergebnisse:
- Ein technologieoffener Grenzwert ist am besten geeignet, da er ambitionierte Klimaziele mit hoher Flexibilität und vergleichsweise geringem bürokratischem Aufwand verbindet.
- Ebenfalls gut wird ein Punktesystem beurteilt, das Wahlfreiheit zwischen Heiztechnik, Effizienzmaßnahmen und klimafreundlichen Baustoffen schafft. Kritisch ist hier jedoch, dass hohe fossile Anteile noch bis kurz vor 2045 möglich wären.
- Der Status quo des § 71 und eine moderate Absenkung des Prozentsatzes liegen im Mittelfeld. Eine Senkung reduziert zwar kurzfristig die Investitionskosten, schwächt jedoch die Klimaschutzwirkung und verlängert die Importabhängigkeiten.
- Eine Grüngasquote schneidet insgesamt am schlechtesten ab, da hohe Kosten- und Mengenrisiken, eine Lock-in-Wirkung fossiler Infrastrukturen und eine schwächere Klimaschutzwirkung gegenüber dem Status quo erwartet werden.
Laut Studie funktionieren alle Varianten mit gelockertem Ordnungsrecht nur, wenn finanzielle und marktbasierte Instrumente deutlich gestärkt werden, insbesondere der CO₂-Preis (ETS 2), Förderung und steuerliche Anreize.
ITG/FIW-Kurzgutachten: Benchmarks für § 71 GEG und Ersatzmaßnahmen
Die Verbände für Gebäudehülle, Wärmepumpen und Energieberatung (BuVEG, BWP und GIH) haben ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, welches die Benchmarks für § 71 GEG und Ersatzmaßnahmen an einem typischen unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1969–1978) untersucht (Präsentation).
Zentrale Ergebnisse:
- Erneuerbare Heiztechnologien leisten den effizientesten und wirksamsten Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebestand.
- Rein fossile Heizsysteme, auch wenn sie technisch modernisiert oder mit geringen Anteilen erneuerbarer Gase betrieben werden, nicht annähernd vergleichbare Einsparwirkungen erzielen können.
- Ein neuer Gas‑Brennwertkessel kann keinen gleichwertigen Beitrag zu Emissionsminderungen liefern, selbst wenn begleitend Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden
- Die Gutachter:innen empfehlen, künftige Regelungen so zu gestalten, dass sowohl hohe EE‑Anteile als auch bauliche Effizienzmaßnahmen als Erfüllungsoptionen anerkannt werden, sofern sie vergleichbare THG‑Minderungen liefern.
Prognos-Studie: Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten
Wissenschaftlich und politisch wird eine jährliche energetische Sanierungsrate von 2 Prozent als Zielvorgabe diskutiert. Die Studie zeigt, dass eine niedrigere Rate nicht zu höheren Systemkosten auf dem Weg zur Klimaneutralität führt.
Zentrale Ergebnisse:
- Der Endenergieverbrauch im Gebäudesektor steigt Im Jahr 2045 um 32 TWh (+4 Prozent). Davon: 16 TWh Umweltwärme bzw. Solarthermie, 7 TWh Fernwärme, 5 TWh Strom für dezentrale Wärmepumpen und 4 TWh Biomasse.
- Der Bruttostrombedarf im Jahr 2045 steigt um lediglich 0,5 Prozent (6,6 TWh inkl. Fernwärmeerzeugung). Gedeckt wird der Bedarf zu 3,4 TWh aus Importen, 2,3 TWh aus H2-Stromerzeugung und 0,9 TWh aus weniger Abregelung. Die maximale stündliche Last durch Wärmepumpen erhöht sich um 1,3 GW (2,5 Prozent).
- Kosten verschieben sich aus dem Gebäudesektor in den Energiesektor. 2045: +4,5 Mrd. Euro Mehrkosten, gleichzeitig 5,1 Mrd. Euro Einsparungen durch verringerte Sanierung.
- Kumuliert entstehen 2025–2045 Minderkosten von 200 Mio. Euro. Dieser Unterschied ist so marginal, dass eher von Kostenneutralität ausgegangen werden sollte.
Die Ergebnisse lassen keinen optimalen Pfad zwischen Effizienzmaßnahmen und Stromsystemausbau erkennen. Sie zeigen jedoch, dass eine dauerhaft niedrigere Sanierungsrate von etwa 1 Prozent im untersuchten Szenario nicht zu höheren Systemkosten führt.
(Quelle DIHK)
