Außenwirtschaftsrundschreiben August 2024


Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!

Allgemeines

Güterlisten: Aktualisierung der Ausfuhrlisten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 23.07.2024 durch die 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung über die Aktualisierung der Ausfuhrliste informiert. Zudem hat das BAFA eine Gegenüberstellung der Änderungen veröffentlicht. Als Exporteur müssen Sie prüfen, ob Sie von diesen Änderungen betroffen sind. (Quelle: BAFA)

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42

Durch das 14. Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2024/1745 vom 24.06.2024) wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) angepasst. Aufgrund dessen wird die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 mit Wirkung zum 18.07.2024 neu bekannt gegeben.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 ergeben sich folgende Änderungen:
  • Die Allgemeine Genehmigung gilt nunmehr im Hinblick auf die in Art. 5n Abs. 10 Buchstabe h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannte Nutzung in Ausnahme von Art. 5n Absätze 1, 2, 2a, 2b und 3a Buchst. a) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der dort genannten Güter bzw. die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen ab dem 1. Oktober 2024.
  • Die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 gilt zudem nunmehr bis zum 31.12.2025.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. Die auf Grundlage der bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 erfolgten Registrierungen und Meldungen gelten fort.
Den Volltext der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 sowie weitere Informationen zur Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen finden Sie unter Aussenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen. (Quelle: BAFA)

ATLAS-Versand: Umstellung auf das neue Versandbegleitdokument im Layout der NCTS Phase 5

In seiner ATLAS-Info 0637/24 informiert der ITZ-Bund über die Umstellung auf das neue Layout des Versandbegleitdokuments. In den ATLAS-Versandanwendungen sind derzeit das Versandbegleitdokument (VBD) und das Versandbegleitdokument-Sicherheit (VBD-S) im Layout der NCTS Phase 4 verfügbar. Mit der Umstellung auf NCTS Phase 5 wird auch das Layout dieser Dokumente und der Liste der Positionen angepasst.
Das neue Layout wird mit dem ATLAS-Wartungsfenster 03 erstmals nur im Probe- und Zertifizierungsbetrieb der ATLAS-Versandanwendung eingespielt. Ab dem 30.09.2024 haben Sie die Möglichkeit die eigene Umsetzung zu testen.
Mit Wartungsfenster 04 am 23.11.2024 erfolgt dann der Echtbetrieb und steht im Layout der NCTS Phase 5 zur Verfügung und ersetzt vollständig das VBD-S. Sie erhalten das VBD dann wie gewohnt als PDF mit der Nachricht „Überlassungsmitteilung“. Nach Klärung noch offener Fragen, wird eine vollständige Anleitung zur Verfügung gestellt. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Neue Genehmigungscodierungen für Russland und Belarus

Aufgrund der Verschärfung der Sanktionen gegenüber Russland und Belarus hat die EU-Kommission (TAXUD) neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten veröffentlicht. Die neuen Codierungen können Sie der ATLAS-Info 0628/24 (Russland) und ATLAS-Info 0632/24 (Belarus) entnehmen. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Anpassung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) und des Ausgangsvermerkes (AGV)

In seiner ATLAS-Info 0637/24 informiert der ITZ-Bund über die Anpassung des ABDs und des AGVs Die EU-Kommission hat bekanntgegeben, dass das Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) weiterhin mit papierbasierten Dokumenten durchgeführt wird, auch nach Ende der EU-weiten Übergangszeit. Dies basiert auf Artikel 105 (1) der VO (EU) 2023/1070 und Artikel 6 (3) b) UZK. Bei einem Ausfall elektronischer Systeme soll das Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) verwendet werden.
Die einheitlichen, UZK-konforme Drucklayouts werden genutzt, um das ABD in Deutschland auch ohne Systemausfall verfügbar zu halten. Das ABD darf auch bei elektronischer Ausfuhranmeldung weiterverwendet werden und ist in allen Mitgliedstaaten gültig. Weitere Details zum Ablauf des Verfahrens werden in den E-VSF Nachrichten bekanntgegeben.
Das ABD wird wie gewohnt als PDF-Dokument mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) an den Teilnehmer übermittelt. Der Ausgangsvermerk (AGV) wird nach Überwachung des Ausfuhrvorgangs ebenfalls als PDF-Dokument mit der Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT) übermittelt.
Ab dem 30.09.2024 sind die neuen Drucklayouts in den Probe- und Zertifizierungsbetrieb überführt, und ab dem 23.11.2024 werden sie auch im Echtbetrieb eingesetzt. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Einfuhr: Erhöhte Zollsätze für bestimmte Waren aus Russland und Belarus

Seit 01.07.2024 bestehen erhöhe Einfuhrzölle für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung Russland und Belarus. Mit ATLAS-Info 0630/24 informiert der ITZ-Bund, dass bei der Einfuhr dieser Waren der Präferenzcode (Begünstigung) "100" zu verwenden ist. Sofern die betreffenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse einen anderen Ursprung als RU oder BY aufweisen, ist der Präferenzcode „150“ zu nutzen, da TARIC das Erfüllen einer Bedingung (Vorlage einer Bescheinigung/Lizenz/Dokument) vorsieht. Hier ist ggf. die TARIC-Unterlagencodierung „Y155“ anzumelden (Besondere Bestimmungen; Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse). (Quelle: Zoll)

ATLAS: Vergabe eines neuen Dienststellenschlüssels aus technischen Gründen

Beim Zollamt Frankfurt Flughafen (Dienststellenschlüssel 3305) werden mehr als 999.999 Vorgänge monatlich abgefertigt. Dies sorgt für Herausforderungen beim Nummernkreis der ATLAS-Registrierungsnummern. Aus diesem Grund wird eine technische Übergangslösung eingeführt und eine weiterer Dienststellenschlüssel generiert: 3316. Dieser dient ausschließlich zur Vergabe der Registrierungsnummer. ATLAS-Teilnehmernachrichten sind weiterhin an den Dienststellenschlüssel 3305 zu richten und auch die MRN enthält den Dienststellenschlüssel 3305, auch wenn die dazugehörige ATLAS-Registriernummer den Dienststellenschlüssel 3316 beinhaltet. ATLAS-Info: 0622/24 (Quelle: Zoll)

Länder

Brasilien – Zollerhöhung für Festabfälle verlängert

Bei der Einfuhr von Papier-, Kunststoff- und Glasabfällen in Brasilien müssen weiterhin 18 Prozent Einfuhrzölle (Imposto de Importação) entrichtet werden. Die Zollerhöhung wurde im Juli 2023 in Kraft gesetzt und war ursprünglich bis zum 31.07.2024 gültig. Nun hat die Kammer für Außenhandel (CAMEX) die Erhöhung des Zollsatzes um ein weiteres Jahr bis zum Juli 2025 verlängert. Die Entscheidung zur Verlängerung basiert auf der erwiesenen Wirksamkeit der Maßnahme; von August 2023 bis Mai 2024 gingen die Einfuhren von Papier- und Kunststoffabfällen um rund 48 Prozent und von Glasabfällen um 33 Prozent zurück.
Die Entscheidung der CAMEX mit Einzelheiten soll in den nächsten Tagen im Amtsblatt (Diário Oficial da União) publiziert werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

China – Zertifizierungspflicht für Lithiumionen-Akkus für E-Bikes

Mit Bekanntmachung vom 25.06.2024 unterliegen Lithiumionen-Akkus für E-Bikes und die entsprechenden Ladegeräte ab dem 01.11.2024 der CCC-Zertifizierung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die genannten Waren nur noch hergestellt, verkauft und importiert werden, wenn sie CCC-konform sind und das entsprechende Zeichen tragen. Für die Akkus gilt die GB-Norm 43854, für die Ladegeräte GB-Norm 42296. Anträge auf Zertifizierung können ab dem 15.10.2024 gestellt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

China – Zertifizierungspflicht für Gasschläuche und Notabschaltventile

Gasschläuche und Notabschaltventile unterliegen ab dem 01.10.2025 der CCC-Zertifizierung. Ab diesem Datum dürfen die genannten Waren nur noch hergestellt, verkauft, importiert und verwendet werden, wenn sie das entsprechende Prüfzeichen tragen. Anträge auf Zertifizierung nimmt die CNCA ab dem 01.10.2024 entgegen. Gasschläuche werden nach den GB-Normen 41317 und 44017 geprüft, bei Notabsperrventilen gilt GB-44016. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Embargomaßnahmen

Belarus
Die Europäische Union hat Ende Juni 2024 mit Verordnung (EU) 2024/1865 die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet und weitgehend an die Russlandsanktionen angepasst. Es gelten u. a. neue Ausfuhrverbote und -beschränkungen sowie Einfuhrverbote. Zudem wurde die Pflicht zur Verwendung der No-Belarus-Klausel eingeführt, die auch Unternehmen betreffen, die keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Belarus führen sowie weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.
Konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 765/2006
Russland
Wichtiger Hinweis zu EU-VO 833/2014
Die neuesten Änderungen und Ergänzungen der EU-Verordnung 833/2014 durch das 14. Sanktionspaket sind derzeit nicht vollumfassend in der neuesten Version auf EUR-Lex verfügbar.
Eine vollständig konsolidierte Fassung finden Sie momentan nur auf der Seite des Zolls.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1838 DES RATES vom 28. Juni 2024
Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Demokratischen Republik Kongo
Iran
Libyen
Menschenrechtsverletzungen
Terrorismus
Einsatz chemischer Waffen
(Quelle: Europäische Kommission)

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Epoxidharze mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Betroffen sind auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand.
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Ein weiteres türkisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Antidumping - Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle an. Seit 2022 bestehen auch Antisubventionsmaßnahmen.
Antisubvention - PET mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Glyoxylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Wolframelektroden mit Ursprung in China
Die Antidumpingmaßnahmen treten außer Kraft.
Antidumping - Keramik mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Rumänien – Erhöhung des Mindestlohns

Seit dem 01.07.2024 gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn. Zudem verabschiedete die rumänische Regierung den Entwurf für ein nationales Mindestlohngesetz.
Der monatliche Bruttolohn wurde auf 3.700 Leu (ca. 745 Euro) angehoben. Bisher lag der Mindestlohn bei 3.300 Leu (ca. 663 Euro). Der Stundensatz beträgt somit 22,024 Leu (4,43 Euro) bei einer Vollzeitbeschäftigung von durchschnittlich 168 Stunden pro Monat. Die Erhöhung gilt allerdings nicht für Beschäftigte in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie. Für sie gelten die tariflichen Bestimmungen. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales (Muncii și Solidarității Sociale) führt die Mindestlohnanhebung auch zum Anstieg der meisten Löhne im Land.
Darüber hinaus bedeutet die Maßnahme eine Angleichung der Vergütung nach der Mindestlohnrichtlinie über die angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Zur Umsetzung der Richtlinie hat die Regierung am 11.06.2024 einen Gesetzesentwurf zur Festlegung der Mindestlöhne angenommen. Dieser wurde zur Genehmigung dem rumänischen Parlament vorgelegt. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz für alle Angestellten gilt, unabhängig von Art des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitsvertrag, Auftrags- oder Dienstleistungsverhältnis).
Der Entwurf sieht zudem Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften vor: Eine Geldstrafe von 3.000 bis 5.000 (ca. 663 bis 1.005 Euro) Leu für jede Person, der der garantierte Mindestlohn nicht gezahlt wird. Die Höchststrafe für den Arbeitgeber kann bis zu 200.000 Leu (ca. 40.232 Euro) betragen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Saudi-Arabien – Höhere Zölle für Leistungsschalter und Relais

Der saudi-arabische Finanzminister Mohammed bin Abdullah Al-Jadaan hat die Zollsätze für einige elektronische Produkte von 5 auf 15 Prozent erhöht. Die Änderungen wurden mit der Entscheidung des Finanzministeriums Nr. 1-88-1446 vom 11.07.2024 bekannt gegeben. Die neuen Zollsätze sind WTO-konform und gelten seit dem 16.07.2024. Betroffen von diesen Zollerhöhungen sind:
Leistungsschalter für eine Spannung von bis zu 72,5 kV (KN 8535.21.00); Andere Leistungsschalter für eine Spannung von über 72,5 kV (8535.29.00) und Relais für eine Spannung von über 60 V (8536.49.00). (Quelle: Germany Trade & Invest)

Saudi-Arabien – Anwendung von ISPM 15 für Holzverpackung

Saudi-Arabien kündigt an, mit der Anwendung des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM Nr. 15) zu beginnen. Die Entscheidung wurde mit einem Ministerialbeschluss verkündet und bei der Welthandelsorganisation (WTO) notifiziert. Kommentare können bei der WTO bis 09.08.2024 eingereicht werden.
Die behandelten Verpackungen sind entsprechend zu kennzeichnen, wobei die Markierung mit einem Brennstempel oder einer Schablone anzubringen ist. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Saudi-Arabien – Erweiterung der technisch regulierten Produkte

Saudi-Arabien hat den Warenkreis der regulierten Produkte um folgende Positionen erweitert:
  • bestimmte Verpackungsmittel aus Kunststoffen (HS Code: 3923.10.90.99.99)
  • bestimmte Schürzen (Schutzkleidung aus Kautschuk; HS Code: 4015.90.40.00.03)
  • bestimmte Skischuhe (HS Code: 9506.70.00.00.03)
  • bestimmte Schlittschuhe (HS Code: 9506.70.00.99.99)
  • bestimmte Formstücke aus Kunststoff (HS Code: 3917.40.00.00.00)
  • Glas für Sonnenbrillen (HS Code: 7015.90.20.00.01)
  • Sonnenbrillen (HS Code: 9004.10.00.00.00).
Das saudi-arabische Konformitätsbewertungsprogramm erfasst nahezu alle Konsum- und Industriewaren und unterscheidet zwischen regulierten und nicht regulierten Produkten. Die Bewertung der Konformität der regulierten Waren ist eine Voraussetzung für den Marktzugang. Ob die nach Saudi-Arabien zu exportierenden Produkte reguliert sind oder nicht, kann in der "HS Codes List" der Plattform Saber anhand der Zolltarifnummer oder der Warenbeschreibung recherchiert werden. Welche europäischen Unternehmen eine Akkreditierung besitzen und Konformitätsbescheinigungen ausstellen dürfen, ist unter "Conformity Bodies" zu finden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Südafrika – Schutzmaßnahmen für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte

Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittene Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl, betroffen.
Die vorläufige Maßnahme besteht aus einem Wertzoll von neun Prozent.
Für Waren mit den Zolltarifnummern 7211.13, 7211.19 und 7226.91 besteht diese Schutzmaßnahme seit dem 28.06.2024 und für die Dauer von 200 Tagen.
Für Waren mit den Zolltarifnummern 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99, 7226.99, 7211.13, 7211.19 und 7226.91 gilt diese Maßnahme vom 05.07.2024 bis zum 20.01.2025. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Tschechien – Neues Registrierungsportal für die Arbeitnehmerentsendung

Arbeitnehmerentsendungen nach Tschechien können seit dem 01.07.2024 nur über das neue Registrierungsportal gemeldet werden, zu fnden auf der Webseite der Tschechischen Staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Mit der Einführung des neuen Meldeportals haben sich folgende Änderungen ergeben:
  • Neue Zuständigkeit: staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde
  • Übermittlung der Meldung ohne elektronische Signatur oder tschechische Datenbox möglich
  • Eröffnung eines Kontos auf dem Portal erforderlich, um nachfolgend alle Entsendemeldungen abgeben zu können
  • Die Entsendemeldung ist in vier Sprachen verfügbar: deutsch, englisch, tschechisch, polnisch
  • Alle neuen Meldungen müssen ausschließlich über das neue Registrierungsportal erfolgen.
Das bisher verwendete Online-Meldeformular sowie das Meldeformular im PDF-Format für die Entsendemeldungen auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist nicht mehr erreichbar. (Quelle: HWK)
Hintergrund
Diese Änderung wurde auch im Zusammenhang mit der Initiative der EU-Kommission zu einer EU-einheitlichen Entsendemeldung, der sog. eDeclaration, erarbeitet. Ziel dieser Initiative ist es, das Entsendeverfahren zu vereinfachen. So wurde in einer gemeinsamen Absichtserklärung von Tschechien, Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, und Ungarn beschlossen, dass die abgefragten Angaben in der Entsendemeldung auf ein festgelegtes Mindestmaß reduziert werden. Dies wurde von Tschechien nun mit der Einführung des neuen Portals umgesetzt.

USA – 21 EU-Staaten von Pflanzenschutzbeschränkungen befreit

Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz hat die Pflanzenschutzvorschriften für 21 EU-Staaten und das Vereinigte Königreich im Hinblick auf bestimmte Schädlinge liberalisiert.
Deutschland, Österreich, Kroatien, Frankreich, Italien und Finnland stehen weiterhin auf der Liste der von CLB und ALB und befallenen Länder. Sie profitieren daher zunächst nicht von der Liberalisierung der Vorschriften. (Quelle: Germany Trade & Invest)

USA – Schutzzoll auf Stahl und Aluminium aus Mexiko

Präsident Joe Biden hat mit zwei Proklamationen vom 10.07.2024 strengere Ursprungsnachweispflichten für in Mexiko gefertigte und von dort in die USA eingeführte Produkte aus Stahl und Aluminium bekanntgegeben. Damit wollen die USA und Mexiko China und weitere Länder daran hindern, in den USA seit März 2018 erhobene zusätzliche Zölle gemäß Abschnitt 232 des "Trade Expansion Act of 1962" zum Schutz der nationalen Sicherheit zu umgehen. Die Vorschriften gelten seit dem 10. Juli 2024 und umfassen entsprechende Änderungen des US-Zolltarifs in Kapitel 99.
Importeure, die in Mexiko gefertigte Stahlprodukte aus Mexiko in die USA einführen, müssen nun mit einem Analysezertifikat nachweisen, dass der Stahl, aus dem die Produkte gefertigt sind, in Mexiko, Kanada oder den Vereinigten Staaten geschmolzen und gegossen wurde (Proclamation 10783 vom 10. Juli 2024). Ansonsten erhebt die US- Zollbehörde neben dem regulären Einfuhrzoll den zusätzlichen Zoll von 25 Prozent gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962.
Details zu Form und Inhalt der geforderten Zertifikate wird die Behörde noch bekanntgeben. (Quelle: Germany Trade & Invest)

USA – Einführung höhere Zollabfertigungsgebühren ab Oktober 2024

Die US-Zollbehörde CBP wird die Zollabfertigungsgebühr "Merchandise Processing Fee" zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 ab dem 01.10.2024 erhöhen. Die Zollabfertigungsgebühr beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar (sogenannte "formal entries") 0,3464 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Ab Oktober 2024 wird die CBP immer mindestens 32,71 US$ (vorher: 31,67 US$) und maximal 634,62 US$ (vorher: 614,35 US$) berechnen. Der Ad-Valorem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen.
Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab dem 01.10.2024 ebenfalls steigen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:


Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

  • Spotlight Internationalisierung: Absicherung im Auslandsgeschäft am 5. September 2024
    Kreditversicherungen sind ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, die ihre finanziellen Forderungen absichern und sich vor Zahlungsausfällen schützen möchten. In diesem Spotlight gibt Ihnen ein Experte von Coface einen Überblick, wie Sie sich vor Zahlungsausfällen schützen können.
    Jetzt anmelden
  • Webinar: Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz am 5. September 2024Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden.Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht.Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln Sie zu beachten haben.
    Jetzt anmelden
  • Roadshow Doing Business in São Paulo am 5. September 2024
    Brasilien ist das größte Land Südamerikas und zählt mit einem Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Milliarden US-Dollar zu den größten Volkswirtschaften der Welt. Der Bundesstaat São Paulo erwirtschaftet ein Drittel des brasilianischen BIP und ist das mit Abstand wichtigste Wirtschaftszentrum Lateinamerikas. Unternehmen, die vor Ort produzieren oder Dienstleistungen erbringen, können daher auf eine gute Zulieferstruktur und eine leistungsfähige Logistik bauen. Die gemeinsame Veranstaltung in der IHK Frankfurt gibt einen Überblick zu den Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten in São Paulo und weist auf wichtige praktische Aspekte im Brasiliengeschäft hin. Jetzt anmelden
  • Round Table Südafrika - Sourcing am Kap am 13. September 2024
    Südafrika ist mit weitem Abstand der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Afrika. Deutsche Einfuhren im Wert von über 12 Mrd. Euro in 2023 zeugen von den vielfältigen Sourcingmöglichkeiten, wobei das Beschaffungspotential noch längst nicht ausgeschöpft ist. Der Round Table bietet einen detaillierten Überblick über die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage nach den Wahlen vom Mai 2024 und zeigt auf, warum deutsche Einkäufer das Land beim Thema „Beschaffung“ zukünftig stärker in den Fokus nehmen sollten.
    Informationen und Anmeldung
  • Geschäftspraxis USA: Markteinstieg und Gründung am 20. September 2024
    Der anstehende Wahlkampf in den USA dominiert aktuell die Berichterstattung. Wirtschaftlich steht das Land schon länger im Fokus. Im vergangenen Jahr exportierten allein hessische Unternehmen Waren im Wert von fast 10 Milliarden Euro in die Vereinigten Staaten. Frankreich folgt mit gut sechs Milliarden als zweitwichtigster Einzelmarkt. Viele Unternehmen entscheiden sich zur Marktbearbeitung für die Gründung einer Tochtergesellschaft, da so rechtliche Fragen, aber auch der wichtige Service für US-Kunden besser dargestellt werden können. In komprimierter Form informiert die Veranstaltung in der IHK Frankfurt zu wichtigen Fragen rund um den Markteinstieg und die Gründung in den USA. Jetzt anmelden
  • Webinar: Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich am 24. Oktober 2024
    Das grenzüberschreitende Arbeiten in Österreich ist für viele Unternehmen bereits Alltag. Trotz zahlreicher Vereinfachungen im europäischen Binnenmarkt gibt es Vorschriften und Formalitäten, die beachtet werden müssen, wenn Arbeitnehmer/-innen in Österreich tätig sind.
    Dazu gehören insbesondere die Meldung der entsandten Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten. Die Nichtbeachtung ist mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedroht.
    In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Österreich entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.
    Jetzt anmelden

2. Deutsch-Kosovarischen Wirtschaftsforum am 2. und 3. Oktober 2024 in Prishtina

Kosovarisch-Deutsche Wirtschaftsvereinigung organisiert vom 02. bis 03.10.2024 den zweiten Deutsch-Kosovarischen Wirtschaftsforum gemeinsam mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft.
Das Wirtschaftsforum bietet ein exklusives Programm mit über 25 renommierten Rednern aus Deutschland und Kosovo, darunter erfolgreiche Unternehmer und Branchenexperten.
Mit mehr als 300 erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, davon über 80% aus der C-Ebene, bietet das Forum nicht nur inspirierende Inhalte, sondern auch erstklassige Netzwerkchancen auf höchstem Niveau. Erleben Sie drei parallel laufende Programme zu den Schwerpunktthemen Tech Solutions, Energy Solutions und Industry Solutions, speziell ausgerichtet auf die Herausforderungen geopolitischer Wandlungen und sich verändernder Lieferketten.

Energie-Geschäftsreise nach Italien vom 18. bis 22. November 2024

Die AHK Italien organisiert vom 18. bis zum 22.11.2024 mit Unterstützung der Renewables Academy (RENAC) AG eine Energie-Geschäftsreise nach Italien. Die unter dem Motto "Smart City Mailand – Nachhaltige Energiesysteme im urbanen Raum" durchgeführte Reise ist Bestandteil der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Anmeldeschluss ist der 23.09.2024 (40 Prozent Frühbucherrabatt auf den Eigenbeitrag bis zum 26.8.2024).

Energie-Geschäftsreise nach Griechenland vom 21. bis 25. Oktober 2024

Deutschland ist Griechenlands wichtigster Handelspartner. Entwicklungs- und Aufbaupläne zur grünen Energie in Griechenland bieten attraktive Chancen für deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur. Erkunden Sie auf dieser Energie-Geschäftsreise vom 21. bis 25.10.2024 nach Griechenland mögliche Kooperationsmöglichkeiten und Markteintrittschancen vor Ort.
Während der Fachkonferenz am 22.10.2024 in Thessaloniki haben Sie als Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienstleistungen dem Fachpublikum aus Griechenland & Zypern zu präsentieren, welches sich aus Vertretern der Wirtschaft, Politik und Verbänden zusammensetzt. An den darauffolgenden Tagen organisiert die AHK Griechenland für jedes Unternehmen individuelle Termine bei lokalen Entscheidungsträgern und potenziellen Geschäftspartnern. Ihre Wünsche werden im Vorfeld mit Hilfe eines Unternehmensfragebogens abgefragt und dann bei der Auswahl der Gespräche berücksichtigt.

18. Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft vom 24. bis 26. Oktober 2024 in Neu-Delhi

Bereits zum 18. Mal kommen bei der Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft (APK) 2024 deutsche und asiatische Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Vom 24. bis zum 26.10.2024 geht es in Neu-Delhi um Chancen der Diversifizierung und nachhaltigen Transformation, aber auch um Herausforderungen bei der Zusammenarbeit.
Der Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA), das Bundeswirtschaftsministerium und die Deutsch-Indische Handelskammer (AHK Indien) organisieren den Kongress, zu dem sie im Hotel Taj Mahal in der indischen Hauptstadt rund 850 Teilnehmende erwarten.
Im Zwei-Jahres-Rhythmus ermöglicht die Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft einen weitreichenden Austausch über politische, wirtschaftliche und soziale Themen, die die dynamische Entwicklung Asiens und des Pazifikraums prägen. Die Ziele: gemeinsame Perspektiven für eine nachhaltige und stabile Zukunft entwickeln, persönliche und wirtschaftliche Beziehungen aufbauen und stärken sowie die regionale Zusammenarbeit fördern.
Die diesjährige Veranstaltung steht unter dem gemeinsamen Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Roland Busch, APA-Vorsitzender und Vorstandsvorsitzender der Siemens AG.

Hessischer Gemeinschaftsstand auf der HIMSS Global Health Conference & Exhibition in Las Vegas

Im Rahmen des hessischen Auslandsmesseprogramms ist für das kommende Jahr wieder ein Hessenstand auf der HIMSS USA (04. - 06.03.2025) in Las Vegas geplant. Angeboten werden Arbeitsstationen von ca. 2 qm zum Pauschalpreis von 2.700 Euro für mittelständische Unternehmen. Die HIMSS ist die weltweit größte Veranstaltung an der Schnittstelle IT und Gesundheit. Zu den Themen gehören AI, Data Governance, Workforce Challenges, Digital Health Transformation, Interoperability, Cybersecurity sowie Process Analysis & Redesign. Anmeldeschluss ist der 11.10.2024. Die geförderten Ausstellerplätze sind begrenzt.