Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz
Veranstaltungsdetails
Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden. Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht. Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln Sie zu beachten haben.
Referentin: Dr. Marion Hohmann-Viol, Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung, Handelskammer Deutschland-Schweiz
Zielgruppe: Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit. Rechtssicher. Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network und richtet sich an hessische Unternehmen, die derzeit oder auch zukünftig Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.
Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung via MS Teams versenden wir in einer gesonderten E-Mail einen Tag vor der Veranstaltung.
Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder einen Tablet-PC mit einer Internetverbindung und bestenfalls ein Headset, also einen Kopfhörer mit Mikrofon. Wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher.