Gut Informiert

Außenwirtschafts-Rundschreiben Oktober 2023

Allgemeines

Umfrage zu Resilienz und Lieferketten – RETHINK-GSC

Die Themen Versorgungssicherheit und Resilienz von Lieferketten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Daher wurde das Forschungsprojekt RETHINK-GSC, welches im Rahmen von Horizon Europe von der EU gefördert und vom Kiel Institut für Weltwirtschaft geleitet wird, ins Leben gerufen. Die DIHK sitzt im Projektbeirat. Ziel des RETHINK-GSC Projektes ist es, ein besseres Verständnis der aktuellen Veränderungen und laufenden Herausforderungen in globalen Lieferketten zu erlangen und somit neue Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger:innen zu liefern.

Dazu führt das Projekt aktuell eine Umfrage unter Unternehmen durch, um mehr über die jüngsten Erfahrungen und künftigen Erwartungen in Bezug auf ihre Beziehungen zu strategischen Lieferanten, die Risikowahrnehmung und den Aufbau von Resilienz zu erfahren. Es werden Unternehmen aus verschiedenen Branchen des verarbeitenden Gewerbes in Österreich, Dänemark, Deutschland und Ungarn befragt. (Quelle: DIHK)


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - länderspezifische Umsetzungshilfen

Mit den zur Verfügung gestellten Länderberichten unterstützen die Germany Trade & Invest, das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer Unternehmen bei der Ermittlung menschenrechtlicher Risiken in der Lieferkette und bieten länderspezifische Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. (Quelle: DIHK/Germany Trade & Invest)

BAFA: Ausfuhrgenehmigungen werden gebührenpflichtig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass die Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung am 15.09.2023 verkündet wurde und somit jetzt in Kraft getreten ist. Die Gebührenerhebung beginnt ab dem 01.01.2024.
Wie das BMWK weiter berichtet, werden für den Bereich der Exportkontrolle BMWK und BAFA die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren. (Quelle: DIHK) 

Nationale Sammelnummern wieder einsetzbar

Seit September 2022 konnte die nationale Sammelnummer der Position 9990 nur noch in der Intrastat verwendet werden. Im Ausfuhr- und Versandverfahren war sie nur eingeschränkt anwendbar. Laut ATAS-Info 0505/2023 wurde die entsprechende Codeliste ausgetauscht.
Bedeutet:
  • Nationale Sammelnummern können verwendet werden, auch wenn der Ausfuhr ein Versandverfahren folgt.
  • Ohne Versandverfahren können diese 9990er auch verwendet werden. In diesem Fall sollte eine deutsche Grenzzollstelle eingetragen werden, auch wenn die Ausfuhr mutmaßlich über einen anderen EU-Staat erfolgt.
(Quelle: IHK/Zoll) 

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde aktualisiert

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert zum Download bereit. (Quelle: Zoll)


ATLAS – Änderungen nach dem Wartungsfenster am 16. September 2023

Mit ATLAS-Info 0505/2023 informiert der ITZ-Bund über wesentliche Änderungen, die nach dem Update am 16.09.2023 in Kraft treten:
  1. Allgemeines: Nachrichtengröße bei der Übermittlung von Einfuhrnachrichten
  2. ATLAS-ZELOS: Elektronische Vorlage der Unterlagen C008 und L08
1. ATLAS-Einfuhr
  • 3.1 Zollbehandlung: Anmelden der Unterlage „9DFB“ auf Positionsebene unterbunden
  • 3.2 IMPOST: Ausfallverfahren für die IPK
2. ATLAS-Ausfuhr: Abgabe von nachträglichen Ausfuhranmeldungen am Verladungs-/ Verpackungsort bzw. Warenort durch Teilnehmer AES 3.0
3. ATLAS-Versand
  • 5.1 Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung nationaler Warennummer
  • 5.2 Versand (E_DEP_DAT): Vorpapier N337 bei T2F
(Quelle: Zoll) 

Länder

Costa Rica – Aufhebung des Schutzzolls bei Zucker

Costa Rica notifizierte der WTO am 04.09.2023, dass die Geltungsdauer des Schutzzolls auf Zucker (medida de salvaguardia) mit dem 19.08.2023 auslief. Er galt für Weißzucker in fester und granulierter Form für den privaten und industriellen Gebrauch, einschließlich Plantagen-, Spezial- und raffiniertem Weißzucker.
Der Zoll betrug im ersten Jahr der Gültigkeit 34,27 Prozent und galt zusätzlich zu dem regulären Einfuhrzoll von 45 Prozent. Am Ende des ersten, zweiten und dritten Gültigkeitsjahres wurde der Schutzzoll jeweils um 11,42 Prozent gesenkt.
Costa Rica hatte den Schutzzoll seit dem Sommer 2020 auf Weißzucker aus zahlreichen Ländern erhoben. Es gab nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für einige Entwicklungsländer.
Der reguläre Einfuhrzoll von 45 Prozent gilt weiterhin auch für Zucker mit Ursprung in der Europäischen Union. Costa Rica gewährt für Zucker der Zolltarifposition 1701 99 keine Zollpräferenzen aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen Zentralamerika und der EU.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

EU – Anhänge der Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Am 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Anhänge der Dual-Use-Verordnungen aktualisiert. Betroffen sind vor allem die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und redaktionelle Änderungen. Sofern der Rat und das Europaparlament keine Einwände erheben, tritt die aktualisierte Liste Mitte November 2023 in Kraft. (Quelle: DIHK/BAFA)
EU – Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporten im Rahmen des 11. Sanktionspaketes
Im Rahmen der Verordnung (EU) 833/2014 sollen Beschränkungen gemäß Art. 3g für Eisen- und Stahlerzeugnisse zum 30.09.2023 in Kraft treten, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt wurden. Ab dem 30.09.2023 gilt somit das Einfuhrverbot und zudem besteht ein Kauf- und Beförderungsverbot. Gemäß Art. 3 g Abs. 1 lit. d erstreckt sich das Einfuhrverbot ab dem 01.10.2024 auch für aufgeführte Erzeugnisse bestimmter KN- Codes auf Waren des Anhangs XVII, sofern diese in einem Drittland unter Verwendung von Gütern aus dem Anhang VII, die russischen Ursprungs sind, verarbeitet wurden. Zum Zeitpunkt der Einfuhr von Gütern des Anhangs XVII aus Drittländern sind somit Nachweise über die Ursprungsländer der Produkte erforderlich.

Auf der Webseite des Zolls wurden nun weitere Informationen veröffentlicht:" (...) Nach Art. 3g Abs. 1 Buchstabe d) VO (EU) Nr. 833/2014 muss zum Zeitpunkt der Einfuhr ein Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- und Stahlvorprodukte, die für die Verarbeitung des Erzeugnisses in einem Drittland verwendet wurden, für die Zollbehörden bereitgehalten werden. Der Nachweis ist vorzulegen, wenn die Zollstelle es im Einzelfall verlangt."Als geeignete Nachweisdokumente können neben den von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagenen sog. Mill Test Certificates unter anderem auch Rechnungen, Lieferscheine, Qualitätszertifikate, Langzeitlieferantenerklärungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen, Zolldokumente des Ausfuhrlandes, Geschäftskorrespondenzen, Produktionsbeschreibungen, Erklärungen des Herstellers oder Ausschlussklauseln in Kaufverträgen anerkannt werden, aus denen der nichtrussische Ursprung der Vorprodukte hervorgeht.
Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt. (Quelle: DIHK/Zoll)

EU – Embargomaßnahmen

Iran
Ukraine (territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit)
Menschenrechtsverletzung

EU – Antidumpingmaßnahmen

EU-Handelsschutzmaßnahmen gegen chinesische Elektrofahrzeuge
In ihrer Rede zur Lage der Union hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 13.09.2023 eine Antisubventionsuntersuchung zu Elektrofahrzeugen aus China angekündigt. Beim Nachweis von wettbewerbsverzerrenden Subventionen könnte die EU Strafzölle auf Importe von chinesischen Elektrofahrzeugen verhängen. (DIHK)
Antidumping/Antisubvention - Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Maßnahmen gelten seit 2019.
Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2018. Aktuell führt die Kommission eine Auslaufüberprüfung durch.
Antidumping - Melamin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie wurden 2019 verlängert und 2021 auf Einfuhren aus Thailand ausgeweitet.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/SADC – Kumulierung seit Juni 2023 möglich

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) sieht die Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten vor (Artikel 4 Absätze 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 WPA). Damit werden beim Ursprungserwerb Bearbeitungen, die in einem anderen Land durchgeführt wurden, angerechnet.
Seit dem 01.06.2023 ist die Kumulierung mit folgenden begünstigten Ländern möglich:
Zentralafrikanische Region: Kamerun
Region östliches und südliches Afrika: Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe
Pazifikregion: Papua-Neuguinea
SADC-WPA-Region: Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika
Damit gelten Erzeugnisse, die von Ausführern in einem SADC-WPA-Staat unter Verwendung von Vormaterialien mit Ursprung in anderen SADC-WPA-Staaten, in anderen afrikanischen, karibischen und pazifischen WPA-Staaten oder in den überseeischen Ländern und Gebieten der Union hergestellt und in die EU ausgeführt werden, als Ursprungserzeugnisse des SADC-WPA-Staats, aus dem das Enderzeugnis in die Union ausgeführt wird.Zudem gelten Erzeugnisse, die in diesen Ländern be- oder verarbeitet wurden, als Ursprungserzeugnisse desjenigen SADC-WPA-Staats, aus dem das Enderzeugnis in die EU ausgeführt wird.
In beiden Fällen muss die Be- oder Verarbeitung in dem SADC-WPA-Staat, aus dem das Enderzeugnis in die Union ausgeführt wird, über die in Art. 9 Abs. 1 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA genannten nicht ausreichenden Be- oder Verarbeitungen hinausgehen.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Kambodscha – Ausnahmen von den APS-Ursprungsregeln

Die Europäische Kommission gewährt Kambodscha eine Abweichung von den Präferenzursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Kambodscha erhält so die Berechtigung, bei der Herstellung von Fahrrädern Vormaterialien und Fahrradteile mit Ursprung in Vietnam als Vormaterialien mit Ursprung in Kambodscha zu betrachten. So können die Fahrräder bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) von den Zollpräferenzen unter dem APS profitieren.
Die Abweichung betrifft Fahrräder der HS-Positionen 8711 und 8712, die unter Verwendung von Vormaterialien und Fahrradteilen der folgenden HS-Kapitel hergestellt werden:  32, 38, 39, 40, 48, 49, 73, 74, 76, 83, 85 und 87.
Erklärungen zum Ursprung, die von Ausführern in Kambodscha ausgefertigt werden, sind mit dem Vermerk "extended cumulation with Vietnam" zu versehen.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Mauritius – Neue Lebensmittelvorschriften angekündigt

Das mauritische Gesundheitsministerium hat die Einführung neuer Lebensmittelbestimmungen (Draft Food Regulations 2023) angekündigt. Damit sollen die bestehenden Lebensmittelkontrollen in Mauritius gestärkt werden, um die Bevölkerung vor unsicheren und gefährlichen Lebensmitteln zu schützen sowie die hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate zu senken. Die neuen Lebensmittelbestimmungen sollen die alten Bestimmungen aus den sogenannten Food Regulations 1999 ersetzen. Es werden Standards für unter anderem folgende Themen festgelegt:
  • Kennzeichnung und Verpackung von Lebensmitteln
  • Lagerung von Lebensmitteln
  • Einfuhrgenehmigungen sowie Einfuhrverbote
  • Untersuchungen und Entnahme von Proben
  • Lebensmittelhygiene
Als Regelung zum Schutz konkreter Lebensmittel decken die neuen Lebensmittelbestimmungen zahlreiche Lebensmittel der Kapitel zwei bis 25 ab. Darunter fallen beispielsweise Fleisch, Fisch, Molkereiprodukte und Gemüse. Eine Aufstellung aller Produkte finden Sie in der unten angeführten Notifizierung.
Betroffen von den neuen Lebensmittelbestimmungen sind alle Länder, die mit Mauritius die oben genannten Lebensmittel handeln, sobald diese in Kraft treten, voraussichtlich zum 01.01.2024.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Mexiko – Massive Zollerhöhungen

Bereits zum 16.08.2023 sind in Mexiko die Importzölle (Drittlandszölle – MFN/WTO-Zölle) für zahlreiche Waren Amtsblatt Mexiko auf 15 bzw. 25 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme ist befristet bis Ende Juni 2025.
Zollvergünstigungen auf Basis von Handelsabkommen (EU-Mexiko oder USMCA) bleiben erhalten. Damit erhöht sich die Bedeutung und Nutzung des Handelsabkommens EU-Mexiko und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise (Ursprungserklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1).
Ein Blick in die Access2Markets zeigt Ihnen, ob auch Ihre Waren von der Erhöhung betroffen sind.
Falls bislang auf die Nutzung des Abkommens verzichtet worden ist, weil die Ware bislang im mexikanischen Tarif zollfrei war, könnte sich die Nutzung nun lohnen.
(Quelle: IHK)


Somalia – Konformitätszertifikat für Importprodukte

Die somalische Normenbehörde SOBS (Somali Bureau of Standards) startete am 15.07.2023 ein Programm zur Konformitätsprüfung von Warensendungen, die für Somalia bestimmt sind. Laut einer Mitteilung von SOBS werden Importsendungen ohne gültiges Konformitätszertifikat ab 01.09.2023 mit Strafen belegt. Die Regierung Somalias hat das Unternehmen Bureau Veritas mit der Durchführung des Consignment Based Conformity Assessment (CBCA) Programms beauftragt.
Im Rahmen des Programms prüft Bureau Veritas im Exportland, ob regulierte Produkte den national geltenden oder international anerkannten Normen entsprechen. Ist das Ergebnis der Prüfung zufriedenstellend, wird für die Warensendung ein Konformitätszertifikat ausgestellt, das für die Zollabfertigung in Somalia erforderlich ist. Das Konformitätsprogramm umfasst nahezu alle Importgüter.
Ausgenommen sind folgende Waren:
Sendungen mit einem FOB-Wert von weniger als 3.000 US$ (diese werden jedoch bei Ankunft von SOBS inspiziert)
  • persönliche Gegenstände
  • DiplomatengutAusrüstung für Militär, Polizei und Gefängnisse
  • frische verderbliche Waren wie Fleisch, Gemüse, Obst und Waren des Blumenhandels
  • lebende Tiere
  • Express- und Kuriersendungen, Postpakete ohne Handelswert
  • Edelmetalle und Edelsteine
  • Industriemaschinen und Ersatzteile, die nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind
  • Gebrauchtfahrzeuge
  • Spendenlieferungen.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

USA – Update: Ausnahmen von Zusatzzöllen für Waren aus China

Die Handelsbeauftragte hat 352 Ausnahmen von den Zusatzzöllen für chinesische Produkte erneut verlängert. Sie gelten bis zum 31.12.2023. Sie wären ansonsten zum 30.09.2023 ausgelaufen. Die Ausnahmen gelten mit Unterbrechung seit dem Jahr 2020.
Zudem hat die Handelsbeauftragte die Zollaussetzungen für 77 im Kampf gegen die Corona-Pandemie benötigte Produkte zur medizinischen Versorgung verlängert. Sie gelten ebenfalls bis zum 31.12.2023.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Weitere Veranstaltungen

Fachkonferenz im Rahmen des Deutsch-Polnischen Unternehmertreffens am 13. Oktober 2023
Gemeinsam mit der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer und Hessen Trade & Invest lädt die IHK Darmstadt Rhein Main Neckar herzlich zur Fachkonferenz im Rahmen des Deutsch-Polnischen Unternehmertreffens ein. Die Fachkonferenz bietet Ihnen neben grundlegenden Informationen zur Markterschließung in Polen auch die Möglichkeit in die Marktpotenziale und -herausforderungen in den Themenbereichen Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Robotik einzutauchen. Breite Diskussionsrunden bieten Gelegenheit zum bilateralen Austausch über Markttrends und Innovationen. Beim Networking-Lunch mit Deutsch-Polnischem Matchmaking haben Sie die Gelegenheit direkt und ganz konkret in den Austausch mit Unternehmen aus Polen zu gehen, um gemeinsame Geschäftspotenziale auszuloten.
Jetzt anmelden!

Webinar: Entsendung von Mitarbeitenden nach Österreich am 17. Oktober 2023
Sie möchten von Deutschland aus Personal nach Österreich entsenden? Kein Problem, wenn Sie die dafür nötigen Melde- und Bereithaltungspflichten erfüllen. Informieren Sie sich in diesem Webinar am Dienstag, 17. Oktober, was bei der Mitarbeiterentsendung zu beachten ist, welche Dokumente beim Auslandseinsatz bereitgehalten werden müssen und mit welchen Verwaltungsstrafen anderenfalls zu rechnen ist.
Jetzt anmelden!

Spotlight Internationalisierung: AHK Ihr #PartnerWeltweit am 19. Oktober 2023
Nutzen Sie die Services der Auslandshandelskammern für Ihr Geschäft. Das AHK-Netz bietet Hilfe an 150 Standorten in 93 Ländern. Für die Wirtschaft – weltweit vor Ort – bieten die AHKs u. a. Marktanalysen, Geschäftspartnervermittlung, Rechtsberatung. Informieren Sie sich, wie Sie von den Services profitieren.

Beratungstag Südliches Afrika am 25. Oktober 2023 in Gießen
Veränderungen in den weltweiten Lieferketten, ein mögliches deutsches Wasserstoffprojekt in Namibia mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 12 Mrd. USD, die Entwicklung von qualifizierterem Personal vor Ort oder veränderte Märkte in Osteuropa können Anlass sein, einen Blick auf das südliche Afrika zu richten – von Namibia im Westen bis Mauritius im Osten – in jene 12 Länder, die von der AHK Südliches Afrika mit Sitz in Johannesburg beobachtet und betreut werden.
Der Sprechtag bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit sich in 30-minütigen Einzelgesprächen mit einem Experten der AHK Südliches Afrika und der Business Scout for Development am Hessischen Industrie- und Handelskammertag (bei IHK Gießen-Friedberg) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) dazu beraten zu lassen!
Jetzt anmelden!

Webinar: „CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus - Was ist zu tun?“ am 22. November 2023
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 01.10.2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Die erste Meldung muss Ende Januar 2024 abgegeben werden.
Informieren Sie sich im Webinar CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus - Was ist zu tun? am 22. November 2023, welche Informationen Sie beim Hersteller in Erfahrung bringen müssen, welche Sie aus eigenen Quellen hinzufügen müssen und wann und an wen die Daten zu melden sind. Sie erhalten außerdem einen Ausblick auf die Zeit nach der Übergangsphase (ab 2025), wenn CBAM-Zertifikate zu kaufen sind und erfahren, welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen.
Jetzt anmelden!

Enterprise Europe Network (EEN)

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologietransfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank.
Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats » Oktober 2023

Matchmaking-Event und Teilnahme an der CIEX-Konferenz, 26. und 27. Oktober 2023
Das Matchmaking Event findet im Rahmen der Chemiekonferenz CIEX Europe – The Chemical Innovation Conference statt. Es richtet sich an Startups, als auch KMUs und Großunternehmen aus den Bereichen Chemie, Biotechnologie, Bioelektronik und digitales Prozessmanagement/digitale Innovationen.
Die Teilnahme am Matchmaking ist kostenfrei.
Weitere Informationen und Anmeldung
Besonderes Angebot für Startups: Die 10 Startups (1 Person pro Unternehmen) mit den meisten bestätigten Gesprächen können kostenfrei am 25. und 26.10.2023 an der CIEX Konferenz teilnehmen.
Buchen Sie Gespräche mit IP-Experten: Während des Matchmakings am 26. und 27.10.2023 haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei Gespräche mit IP-Experten zu buchen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Fragen bezüglich IP zu stellen und nützliche Tipps und Unterstützung zu erhalten.
Stand: 05.10.2023