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CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus - Was ist zu tun?

Veranstaltungsdetails

Seit dem 1. Oktober 2023 unterliegen Unternehmen, die Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff, einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte aus einem Drittland importieren, einer umfangreichen, quartalsweisen Meldepflicht. Die erste Meldung muss also Ende Januar 2024 abgegeben werden.

Informieren Sie sich in unserem Webinar, welche Informationen Sie beim Hersteller in Erfahrung bringen müssen, welche Sie aus eigenen Quellen hinzufügen müssen und wann und an wen die Daten zu melden sind. Sie erhalten außerdem einen Ausblick auf die Zeit nach der Übergangsphase (ab 2025), wenn CBAM-Zertifikate zu kaufen sind und erfahren, welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen.

Die Veranstaltung wird organisiert durch das Enterprise Europe Network.

Hinweis: Die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung via MS Teams versenden wir in einer gesonderten E-Mail einen Tag vor der Veranstaltung.

Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder einen Tablet-PC mit einer stabilen Internetverbindung und bestenfalls ein Mikrofon oder ein Headset. Wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Zielgruppe

Unternehmer, Fachkräfte, Führungskräfte