Allgemeine Rechtsauskünfte

Abgrenzung Handel Handwerk

Die IHK hilft bei der Einordnung der nicht immer eindeutigen Tätigkeiten zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. 
Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibende Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK), es sei denn sie gehören der Handwerkskammer (HWK) an. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer so eindeutig, Viele Unternehmen sind Mischbetriebe, dies bedeutet, dass sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche  Tätigkeiten ausüben. 
Ob das Unternehmen der IHK oder HWK zugeordnet wird, ist von der Tätigkeit sowie dem Gesamtbild des Unternehmens abhängig. 
Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) und den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1). Daneben gibt es die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2).
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