Abgrenzung Handel Handwerk

Die IHK hilft bei der Einordnung der nicht immer eindeutigen Tätigkeiten zur Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibende Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK), es sei denn sie gehören der Handwerkskammer (HWK) an. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer so eindeutig, Viele Unternehmen sind Mischbetriebe, dies bedeutet, dass sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben.
Ob das Unternehmen der IHK oder HWK zugeordnet wird, ist von der Tätigkeit sowie dem Gesamtbild des Unternehmens abhängig.
Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) und den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1). Daneben gibt es die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2).
Der unter “Weitere Informationen” eingestellte Leitfaden geben Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern gemeinsam heraus. Damit soll dokumentiert werden, das das schwierige Thema der Abgrenzung von Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Handwerk auf vor Ort in Kooperation geklärt wird. Allen Betroffenen - Existenzgründern, Gewerbetreibenden. Ordnungs- und Gewerbeämtern und Notaren - wird so signalisiert, dass eine gemeinsame Klärung angestrebt wird. Weiterführende Merkblätter/Informationen sind unter anderem nachfolgend erhältlich.
Insbesondere den Leitfaden Abgrenzung Handel | Handwerk finden Sie rechts unter weitere Informationen oder hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 651 KB)

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.