Nr. 5681954
Abgrenzung Handel / Handwerk

Mitteilung Mitgliedschaft Handwerkskammer

Wir bitten um Ihre Mithilfe! Ihr Betrieb ist nicht im Handelsregister eingetragen und Mitglied bei der Handwerkskammer (HWK), dann senden Sie uns bitte mit diesem Formular Ihre Handwerkskarte (Vorder- und rückseite) in Kopie zu, damit Sie von Ihrer zuständigen Berufskammer richtig eingestuft werden können. Denn es wird dann auch lediglich von einer Kammer (IHK oder HWK) Beitrag angefordert.