Digitalisierung des Carnets
Einführung des volldigitalen Carnets
Ab dem 1. Juni 2026 starten die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets.
Wichtiger Hinweis zur Nutzung:
Ab dem Stichtag ist in der EU, in Großbritannien, der Schweiz und Norwegen die Vorlage eines volldigitalen Carnets beim Zoll verpflichtend.
Carnets, die
→ vor dem 1. Juni 2026 für diese Länder ausgestellt wurden, müssen bis zum Ende ihrer Carnet-Gültigkeit weiterhin in Papierform abgefertigt werden.
→ ab dem 1. Juni 2026 für diese Länder ausgestellt werden, müssen zwingend in digitaler Form abgefertigt werden.
In einem Mischfall (z. B. Schweiz und Mexiko) benötigen Sie ab dem 1. Juni 2026 sowohl einen QR-Code, wie auch ein Papier-Carnet. In die Schweiz müssen Sie digital abfertigen und in Mexiko per Papier.
Ab dem Stichtag ist in der EU, in Großbritannien, der Schweiz und Norwegen die Vorlage eines volldigitalen Carnets beim Zoll verpflichtend.
Carnets, die
→ vor dem 1. Juni 2026 für diese Länder ausgestellt wurden, müssen bis zum Ende ihrer Carnet-Gültigkeit weiterhin in Papierform abgefertigt werden.
→ ab dem 1. Juni 2026 für diese Länder ausgestellt werden, müssen zwingend in digitaler Form abgefertigt werden.
In einem Mischfall (z. B. Schweiz und Mexiko) benötigen Sie ab dem 1. Juni 2026 sowohl einen QR-Code, wie auch ein Papier-Carnet. In die Schweiz müssen Sie digital abfertigen und in Mexiko per Papier.
Wichtige Informationen und dazugehörige FAQs rund um das volldigitale Verfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), sowie auf der Seite der Internationalen Handelskammer (ICC).
Webinar: Jetzt vorbereiten auf das digitale Carnet ATA
28.05.2026 / 10:00 - 11:00 Uhr
In unserem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah, was die Umstellung konkret für Sie bedeutet und wie die Zollabfertigung künftig abläuft.
In unserem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah, was die Umstellung konkret für Sie bedeutet und wie die Zollabfertigung künftig abläuft.
Die volldigitale Carnet-Abwicklung - Schritt für Schritt erklärt
Wichtig: am Ablauf der Carnet-Antragstellung ändert sich nichts, der Antrag ist wie gewohnt über das e-ATA Portal unter www.e-ata.de/lahndill bei uns zu stellen. Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.
Eine Reihe von nützlichen Informationen hat die ICC mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt unter ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube.
Wir empfehlen, sich auf der Desktop-Version oder der App schon jetzt zu registrieren und sich mit der Handhabung vertraut zu machen. Speziell für diesen Schritt gibt es auch ein Erklärvideo.
Anbei finden Sie den Download bzw. Link zu den beiden Möglichkeiten. Sie können beide Varianten parallel mit den gleichen Login-Daten verwenden.
- Download der Carnet App:
ATA Carnet – Apps bei Google Play oder ATA Carnet‑App – App Store - Link zur Desktop-Version:
ATA Carnet - Desktop Version
| Tätigkeit | Erklärvideos für die App | Erklärvideos für die Desktop Version |
|---|---|---|
| Hochladen eines ausgestellten Carnets | ATA Carnet App: How to download a carnet | ATA Carnet Desktop: How to download a carnet |
| Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel) |
ATA Carnet App: How to prepare a travel | ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel |
| Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter und/oder Carnet-Reisende |
ATA Carnet App: How to share a voucher | ATA Carnet Desktop: How to share a voucher |
Vorteile des volldigitalen Carnets (eCarnet)
- Alle Daten in der App auf dem Smartphone/Desktop-Version; Reduzierung der mitzuführenden Papiere
- Schnellere Verfügbarkeit, da kein Abholen oder Zusenden eines Papier-Carnets mehr nötig; einfaches Herunterladen in die mobile App
- Risikominimierung, da Verlust eines Papier-Carnets nicht mehr möglich ist (Stichwort “Ersatz-Carnet” entfällt)
- Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen