Gut Informiert

Außenwirtschafts-Rundschreiben August 2023

Die Gewinner des hessichen Exportpreises 2023


Am Abend des 12.07.2023 wurden die diesjährigen Gewinner des Hessischen Exportpreises im Haus der Geschichte in Darmstadt gekürt.
Überreicht wurden die Preise von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, HIHK-Präsidentin  Kirsten Schoder-Steinmüller und Dr. Christof Riess, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.
Mehr erfahren: Hessischer Exportpreis 2023

Allgemeines

Einführung neuer AGGs zur Beschleunigung von Ausfuhrgenehmigungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert über die geplante Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen (AGGs), um mehr Kapazitäten für die Einzelfallprüfungen zu bündeln.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Einführung neuer AGGs für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter an z. B. EU-Länder und bestimmte NATO-Länder sowie Anpassungen bestehender AGGs. (Quelle: BAFA)

Umfrage zu Resilienz und Lieferketten – RETHINK-GSC

Die Themen Versorgungssicherheit und Resilienz von Lieferketten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Daher wurde das Forschungsprojekt RETHINK-GSC, welches im Rahmen von Horizon Europe von der EU gefördert und vom Kiel Institut für Weltwirtschaft geleitet wird, ins Leben gerufen. Die DIHK sitzt im Projektbeirat. Ziel des RETHINK-GSC Projektes ist es, ein besseres Verständnis der aktuellen Veränderungen und laufenden Herausforderungen in globalen Lieferketten zu erlangen und somit neue Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger zu liefern.
Dazu führt das Projekt aktuell eine Umfrage unter Unternehmen durch, um mehr über die jüngsten Erfahrungen und künftigen Erwartungen in Bezug auf ihre Beziehungen zu strategischen Lieferanten, die Risikowahrnehmung und den Aufbau von Resilienz zu erfahren. Es werden mittlere und große Unternehmen aus verschiedenen Branchen des verarbeitenden Gewerbes in Österreich, Dänemark, Deutschland und Ungarn befragt. (Quelle: DIHK)

ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen angesichts der Sanktionsmaßnahmen gegen Russland

Mit ATLAS-Info 0482/23 informiert der ITZBund über die von der Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) veröffentlichte neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung, dass eine Altvertragsregelung in Anspruch genommen wird bzw. die Verbote nicht gelten im Zusammenhang mit den Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen folgende Codierungen zur Verfügung:
X824/RU:      „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3h Abs. 4a VO (EU) Nr. 833/2014“
X824/EU:      „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3h Abs. 4a VO (EU) Nr. 833/2014“
X832/RU:      „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3c Abs. 6e VO (EU) Nr. 833/2014 für in Anhang XI Teil B aufgeführte Güter“
X832/EU:      „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3c Abs. 6e VO (EU) Nr. 833/2014 für in Anhang XI Teil B aufgeführte Güter“
X837/RU:      „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3k Abs. 5b VO (EU) Nr. 833/2014 für in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
X837/EU:      „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3k Abs. 5b VO (EU) Nr. 833/2014 für in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
X840/RU:      „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 5q Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
X840/EU:      „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5q Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y852:            „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3k Abs. 3 VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y865:            „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 3k Abs. 3b VO (EU) Nr. 833/2014)“
Die Aktualisierung der Codelisten im Downloadbereich der IAA-Plus erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Quelle: Zoll)

Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 (Frequenzumwandler)

Die Länder Sudan und Südsudan wurden mit Wirkung zum 04.07.2023 aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 gestrichen. (Quelle: BAFA)

Vorabankündigung zur Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 31 wird an die Änderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2023/1214 (11. Sanktionspaket) angepasst.
Durch die Änderung des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind die dort geregelten Beschränkungen der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie der Fortführung hierauf beruhender Verträge nicht mehr anzuwenden, wenn die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie die Fortführung hierauf beruhender Verträge in den Anwendungsbereich des Titels VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen.
Daneben wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1214 Art. 5k Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ersatzlos gestrichen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Fortführung hierauf beruhender Verträge, die für den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind, kann danach nicht mehr genehmigt werden.
Ziffer 3.1 Buchstabe a) und Buchstabe b) (6) des Abschnitts II der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 sind daher entsprechend zu ändern. (Quelle: BAFA)

Länder

Ägypten – Erforderliche Bescheinigungen für die ägyptische Zollabfertigung

Exporteure, die ihre Produkte nach Ägypten versenden möchten, müssen die verschiedenen Arten von Zertifikaten kennen, die für die Zollabfertigung erforderlich sind. Diese Zertifikate sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Produkte die erforderlichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen und den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Einfuhrlandes entsprechen.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten) hat auf ihrer Webseite eine Übersicht dieser erforderlichen Zertifikate veröffentlicht. (Quelle: AHK)

Algerien – Einfuhr von Halal-Produkten nur noch mit Stempel aus Paris?

Algerien hat die Einfuhrregeln für halal-zertifizierte Nahrungsmittel geändert. Das algerische Handelsministerium teilte mit, dass lediglich das islamische Institut der Großen Moschee von Paris (GMDP) das Mandat für die Halal-Zertifizierung erhalten habe. Das Institut soll nicht nur Importe aus Frankreich, sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren. Bisher hat es lediglich ein Büro in Paris.
Das Handelsministerium hatte bereits 2016 angekündigt, eine obligatorische Zertifizierung für bestimmte Nahrungsmittel einzuführen. Die Zertifizierung sollte sicherstellen, dass in Algerien eingeführte Nahrungsmittel "halal", also nach islamischem Recht erlaubt sind. Die kurzfristige Ankündigung über das erteilte Mandat hat jedoch viele aus der Branche überrascht. Üblicherweise akkreditieren die zuständigen nationalen Behörden mehrere Zertifizierer - mit Ausnahme von Ägypten. Obwohl viele Fragen offenbleiben, ist die neue Regelung bereits in Kraft.
Deutsche Exporteure, die bereits mit anderen Zertifizierern arbeiten, müssten demzufolge kurzfristig eine zweite kostenpflichtige Zertifizierung oder eine "Überzertifizierung" bei GMDP veranlassen. Nach Angaben des Instituts sind folgende Schritte notwendig, um ein Halal-Zertifikat zu erhalten:
  •     Vertrag zwischen dem Produzenten und der GMDP schließen
  •     Eine Liste der zu exportierenden Produkte, inklusive technische Daten und Analysezertifikate erstellen
  •     Audit am Produktionsstandort vorbereiten.
Folgende Produkte sind betroffen:
  •     Fleisch und fleischhaltige Waren
  •     Tierische Öle und Fette
  •     Milch und Milchprodukte
  •     Süßwaren einschließlich Schokolade
  •     Kuchen und Kekse
  •     Lebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs und/oder mit Bestandteilen, die aufgrund ihrer Herstellung möglicherweise nicht "halal" sind.
Die Vorschriften für Halal-Lebensmittel sind im algerischen Amtsblatt Nr. 15 vom 19.03.2014 zu finden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Verlängerung der Handelspräferenzen für Entwicklungsländer

Am 04.07.2023 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU, welches Zollpräferenzen für Entwicklungsländer regelt bis 2027 zu verlängern. Die derzeit geltenden Regeln laufen voraussichtlich Ende 2023 aus. Mit der Verlängerung könnten 65 betroffene Staaten weiterhin von Handelspräferenzen profitieren, die bis zur Zollfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder reichen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamteinfuhren in die Union im Rahmen des APS auf 80 Milliarden Euro. Nach einem Kommissionsvorschlag im September 2021 hatten sich die Mitgesetzgeber Rat und Europäisches Parlament bisher nicht auf eine Aktualisierung der APS-Regeln einigen können. (Quelle: DIHK)

EU – Verordnung zur Erleichterung des Stahlhandels zwischen Großbritannien und Nordirland

Am 30.06.2023 änderte die EU-Kommission die EU-Stahlschutzverordnung und schuf zwei neue Zollkontingente (TRQ) für Stahlerzeugnisse, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. Die beiden Zollkontingente werden ausschließlich für Stahlerzeugnisse der Kategorien 7 und 17 der Stahlschutzverordnung gelten und am 01.07.2023 in Kraft treten. Die nordirischen Unternehmen können nun die Stahlzollkontingente der EU nutzen, um Zugang zu Stahl aus dem Vereinigten Königreich in den oben genannten Kategorien zu erhalten, ohne den Zollsatz von 25 % zahlen zu müssen, der mit den derzeit geltenden EU-Schutzmaßnahmen für Stahleinfuhren in die EU verbunden ist. (Quelle: DIHK)

EU – Keine vorzeitige Beendigung der Stahlschutzmaßnahmen

Am 27.06.2023 veröffentlichte die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1301 zur Aufrechterhaltung der EU-Stahlschutzmaßnahme bis zu ihrem Auslaufen am 30.06.2024. Alle Zollkontingente (TRQs) der Stahl-Schutzmaßnahmen werden ab dem 01.07.2023 weiterhin um 4 % erhöht (liberalisiert). Die Durchführungsverordnung folgt auf eine Untersuchung, in der geprüft wurde, ob eine vorzeitige Beendigung der Schutzmaßnahme - bis Juni 2023 - gerechtfertigt war oder nicht. Im Rahmen der Überprüfung wurden Rückmeldungen von Stahlverwendern und Stahlherstellern in der EU sowie von Regierungen und ausführenden Herstellern in Drittländern eingeholt. Die Durchführungsverordnung aktualisiert zudem die Liste der Entwicklungsländer, die von den Schutzmaßnahmen betroffen oder ausgeschlossen sind. (Quelle: DIHK)

EU – Embargomaßnahmen


Ukraine - territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1496 DES RATES vom 20. Juli 2023


EU – Antidumpingmaßnahmen

EU geht gegen gedumpte Fässer aus China vor


Die Kommission hat am 04.07.2023 endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von nachfüllbaren Fässern aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt. Die eingeführten Zölle liegen zwischen 62,6 Prozent und 69,6 Prozent.
Antidumping - Wulstflachprofile mit Ursprung in China und der Türkei
Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission aktualisiert die Liste der vom Antidumpingzoll befreiten Montagebetriebe. Im März 2023 gab es Änderungen beim Befreiungssystem.
Antidumping – Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China
Die EU-Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Antidumpingzölle bestehen seit 2020, Antisubventionsmaßnahmen seit 2022. Sie gelten auch für Einfuhren aus der Türkei.
Antidumping - Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Betroffen ist leichtgewichtiges Thermopapier.
Antidumping - Oxalsäure mit Ursprung in China und in Indien
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
(Quelle: DIHK/Germany Trade & Invest)

EU – Kombinierte Nomenklatur

Schrauben sowie Glasfasern und Waren daraus – Änderung der Erläuterungen
HS-Unterposition 7318 15 "Schrauben und Bolzen mit Gewinde, aus Eisen oder Stahl, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben". Die Änderungen betreffen folgende KN-Unterpositionen:

7318 15 35 bis 7318 15 48 - ohne Kopf
7318 15 52 bis 7318 15 95 - mit Kopf
7318 15 95 - andere

Details finden Sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 241 vom 07.07.2023, S. 4.
HS-Position 7019 "Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (zum Beispiel Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe):
Die Unterpositionen 7019 11 00 – 7019 90 00 erhalten eine neue Fassung.
Details enthalten die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, ABl. C 244 vom 11.07.2023, S. 6.

Verzierte Teller aus Porzellan – Neue Einreihungsentscheidung
"Teller aus feinem Knochenporzellan, fein glasiert, verziert mit einem Buchstaben in künstlerischer Typografie. Der Teller hat einen Durchmesser von etwa 20 cm. Der Teller kann als Geschirr oder (mithilfe von Telleraufhängern, zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht beigefügt) als Wanddekoration verwendet werden."
Die Ware ist als "Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan" unter folgendem KN-Code einzureihen: 6911 10 00.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1420; ABl. 174 vom 07.07.2023

Bleche mit Aluminium-Zink-Überzug - Neue Einreihungsentscheidung.
"Flachgewalzte Bleche aus unlegiertem Stahl mit einer Breite zwischen 1.060 und 1.250 mm, auf Spulen aufgerollt. Die Bleche sind auf beiden Seiten mehrfach überzogen. Bei dem Überzug, der mit dem Stahl in Berührung kommt, handelt es sich um Aluminium-Zink (die Bleche sind feuerverzinkt, und die Dicke einer Aluminium-Zink-Schicht beträgt auf beiden Seiten etwa 4 μm). Dieser Überzug verleiht dem Stahl eine größere Beständigkeit gegen atmosphärische Korrosion. Danach werden die Bleche vorgestrichen. Auf einer Seite erhalten sie eine Polymergrundierung (mit einer Dicke von etwa 5 μm) und eine Polymerdeckschicht (mit einer Dicke von etwa 16 μm). Auf der anderen Seite wird eine äußere Farbschicht aus Epoxid-Polymer (mit einer Dicke von etwa 5 μm) aufgetragen. Die Bleche werden im Baugewerbe verwendet."
Die Ware ist als "andere flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 7210 70 80.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1427;  ABl. 175 vom 10.07.2023
Mini-Becher aus Porzellan - Neue Einreihungsentscheidung
"Zusammenstellung von vier Mini-Bechern aus feinem Knochenporzellan, fein glasiert, verziert mit Zahlen in künstlerischer Typografie. Die Becher haben keinen Henkel. Sie sind etwa 6 cm hoch und haben einen Durchmesser von etwa 5,5 cm. Sie können als Geschirr oder als Dekorationsartikel (zum Beispiel für Blumen oder Kerzen) verwendet werden."
Die Ware ist als "Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan" unter folgendem KN-Code einzureihen: 6911 10 00.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1419; ABl. 174 vom 7. Juli 2023

Ghana - Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (REX)

Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Ghana wendet Ghana das System des Registrierten Ausführers (REX) an, Mitteilung aus dem EU-Amtsblatt vom 12.07.2023.
Ab 20.08.2023 können Waren mit Ursprung in Ghana nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, die von einem registrierten Ausführer (REX) ausgefertigt wurde, oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.
Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Simbabwe - Nullsteuersatz auf weitere Produkte

Weitere Lebensmittel sowie Kosmetikartikel können in Simbabwe von der Mehrwertsteuer befreit eingeführt werden.
Der zweite Anhang der Value Added Tax (General) Regulations wird um weitere Produkte ergänzt. Demnach können seit dem 12.05.2023 Waren wie Maismehl, Grieß, Kartoffelmehl, Mehl von getrockneten Hülsenfrüchten, verschiedene Öle, unter anderem Olivenöl, Palmöl und Kokosöl, Vaseline, Zahnpasta, Seife und Waschpulver unter Anwendung des Nullsatzes (Zero rated supplies) eingeführt werden. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Südafrika - Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben

Auf die Einfuhr bestimmter Schrauben und Bolzen (HS 7318.15.41 und 7318.15.42) sowie Sechskantmuttern (HS 7318.16.30) aus Eisen und Stahl (ausgenommen solche aus rostfreiem Stahl und solche, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind) bestehen weiterhin Schutzmaßnahmen.
Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt. Es finden folgende Schutzmaßnahmen Anwendung:
24. Juli 2023 - 23.07.2024: 48,04 Prozent
24. Juli 2024 - 23.07.2025: 46,04 Prozent
24. Juli 2025 - 23.07.2026: 44,04 Prozent
Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Weitere Veranstaltungen


KAIKÔ at Main Matsuri - Deutsch-Japanischer Wirtschaftsempfang am 18. August 2023
Das Sommerfestival Main Matsuri ist der Japan-Treffpunkt im Rhein-Main-Gebiet. Der IHK-Wirtschaftsempfang bietet Ihnen die Gelegenheit zum Netzwerken rund um das Japan-Geschäft.

Webinar: Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich am 20. September 2023

Frankreich ist für deutsche Unternehmen der wichtigste Handelspartner innerhalb der EU und ein lukrativer Absatzmarkt für produktbegleitende Dienstleistungen. Verstöße gegen die Entsendeauflagen sowie die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen werden konsequent sanktioniert. Das Webinar am 20.09.2023 von 10:00 bis 11:30 Uhr gibt Auskunft über die Entsendeauflagen sowie die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Es ist Teil der Reihe "Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden" der hessischen IHKs in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network Hessen.

Round Table USA: Bidens Politik der Reindustrialisierung – Wo steht sie und wohin geht die Reise? am 14. September 2023

Gut ein Jahr nach Verabschiedung des Inflation Reduction Act kann eine erste Bilanz gezogen werden. Die Inflation ist vor allem dank niedrigerer Energiepreise inzwischen auf ein fast normales Niveau von drei Prozent gesunken. Insofern stellen sich vor allem folgende Fragen:
  •         Wie stark profitiert die US-Industrie von den Investitionsanreizen?
  •         Wie kommt die Energiewende voran?
  •         Werden deutsche und europäische Firmen tatsächlich benachteiligt oder überwiegen vielleicht sogar die Vorteile?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Round Table in der IHK Frankfurt am Main.
Mehr erfahren und anmelden

Hessischer Gemeinschaftsstand auf der HIMSS Global Health Conference & Exhibition 2024

Vom 11. bis 15.03.2024 treffen sich auf der HIMSS Global Health Conference & Exhibition in Orlando Entscheider an der Schnittstelle Gesundheit und IT. Zentrale Themen der HIMSS 2024 sind Digital Health Transformation, Al, Cybersecurity und Telehealth. Die HIMSS ist die weltweit größte Veranstaltung in diesem Bereich. 2023 wurden mehr als 1.200 Aussteller und 35.000 Besucher gezählt.
Der hessische Gemeinschaftsstand bietet mit wenig Aufwand und zu günstigen Konditionen einen ansprechenden Messeauftritt in attraktiver Lage auf dem Messegelände. Angeboten werden Arbeitsstationen zum Pauschalpreis von 2.500 Euro. Die Plätze am hessischen Gemeinschaftsstand sind begrenzt! Im Ausstellerpaket enthalten sind folgende Leistungen:
  •     Standpaket in hochwertigem Design
  •     Arbeitsstation mit Bildschirm
  •     Kostenlose Nutzung der Hessen-Lounge mit Verpflegung
  •     Unterstützung bei Reisevorbereitungen und Logistik
  •     Unternehmensdarstellung im digitalen Ausstellerverzeichnis, in der Messe-App und in der Hessen-Ausstellerbroschüre

 7. Deutsch-Chinesischer Automobilkongress

Der Deutsch-Chinesische Automobilkongress wird seit 2017 im jährlichen Wechsel in Deutschland und China ausgerichtet und ist jeweils begleitet von einer Wirtschaftsdelegationsreise in das Ausrichterland. Die Delegationsreise wird vom 16. - 23. Oktober 2023 durchgeführt und organisiert durch die China International Investment Promotion Agency (Germany).
Die Automobilindustrie steht wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig für internationale Verflechtung und grenzüberschreitende Märkte.
Während Deutschlands Automobilindustrie seit langer Zeit als hochentwickelt gilt, bildet China den größten Automarkt der Welt und hat sich in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der E-Mobilität international eine führende Rolle erarbeitet. Gemeinsam sind China und Deutschland daher die Länder mit den größten Investitionen in und der größten Unterstützung für Elektrofahrzeuge, sowie vernetzte und autonome Mobilität weltweit.
Vor diesem Hintergrund besteht hinsichtlich des in der Branche zu beobachtenden Transformationsprozesses die Kooperation beider Seiten bei der Entwicklung intelligenter, vernetzter Automobile und energieeffizienter Fahrzeugantriebe vor einer vielversprechenden Zukunft.
Kontakt:
China International Investment Promotion Agency (Germany)
Frau Jin
Bockenheimer Landstraße 61
60325 Frankfurt am Main
E-Mail: cn@ciipa.de, Telefon 069 2475 6800, Telefax 069 2475 68099

Enterprise Europe Network (EEN)

Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats » Juli/August 2023

B2B Matchmakings

Europäische Industrie-Zuliefertage

Beim 2. Europäischen Industrie-Zuliefertagen haben deutsche Unternehmen Gelegenheit, sich mit neuen Zulieferern aus der Industrie aus Kantabrien zu vernetzen. Die nordspanische Region Kantabrien hat viele spezialisierte Zulieferunternehmen für verschiedene Branchen wie z.B. Automobil, Marine, Luftfahrt, Gas & Öl, Nuklearindustrie, verarbeitendes Gewerbe, etc. Die Komponentenzulieferer und Dienstleister kommen aus Bereichen wie Gießen, Spanen, Mechanisierung, Wärme- und Oberflächenbehandlungen, Kunststoffe, Werkzeugmaschinen, Guss und Formen, Strom und Elektronik.
Die ortsansässige Handelskammer und die kantabrische Regionalregierung bringen Sie zielgerichtet mit interessanten Geschäftspartnern zusammen.
Vorgehensweise und Zeitplan:
  •     Beschreiben Sie die Produkte, an denen Sie interessiert sind.
  •     Die Handelskammer Kantabrien sucht für Sie die passenden Zulieferer.
  •     Sie wählen aus, mit welchen dieser potenziellen Lieferanten Sie in Kontakt treten möchten.
  •     Online-Meetings finden vom 02. - 05.10.2023 statt.
  •     07.-09.11.2023: Unternehmensbesuche bei ausgewählten Zulieferern
Die Organisatoren übernehmen die Kosten für Anreise (Flug und Transfer) sowie Unterkunft, Frühstück und Mittagessen an zwei Tagen für ausgewählte Einkäufer.
Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Mirjam Röhm, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.

European Biotech & Pharma (Virtual) Partnering Conference 2023

Finden Sie neue Geschäftspartner – online oder vor Ort in Osaka beim B2B-Matchmaking-Event!
Seit 2016 organisiert das „EU-Japan Center for Industrial Cooperation“, Vertreter des Enterprise Europe Network in Japan, eine Brokerage-Veranstaltung in den Bereichen Biotechnologie und Pharma.
Vom 25. bis zum 29.09.2023 bietet sich Unternehmen aus den Bereichen
  •     Arzneimittelentwicklung,
  •     Regenerative Medizin und
  •     Digitale Therapeutika
die Möglichkeit, mit potenziellen japanischen Geschäftspartnern in virtuellen 1:1-Gesprächen in Kontakt zu treten.
Sie möchten Gespräche lieber direkt vor Ort führen? Dann nehmen Sie teil am anschließenden Vor-Ort-Partnering am 10.10.2023 in Osaka! Neben dem Austausch mit möglichen Partnerunternehmen bieten sich Ihnen interessante Netzwerkmöglichkeiten.
Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Mirjam Röhm, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Jetzt anmelden » European Biotech & Pharma Virtual Partnering Conference
 

Auslandshandelskammern


Delegationsreisen in die USA
Um erneuerbare Energien ins Netz zu integrieren, müssen in den USA bis 2050 die Übertragungssysteme verdreifacht werden. Nicht nur im Bereich Smart Grid und Energiespeicherung entstehen momentan spannende Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen.
Informieren Sie sich bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK) über die geplanten Delegationsreisen im 2. Halbjahr 2023.

Stand: 09.08.2023