Außenwirtschaftsrundschreiben November 2024
Gemeinsames monatliches Rundschreiben zur Außenwirtschaft des IHK-Verbund Mittelhessen und der IHK Fulda!
Allgemeines
LkSG: Einreichungsfrist der Berichte verlängert
Auf seiner Internetseite informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am 25.10.2024, dass die Frist für die Einreichung von Berichten gemäß § 10 Absatz 2 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) erneut verlängert wird. LkSG-pflichtige Unternehmen können nun Berichte bis zum 31.12.2025 (statt bis zum 31. Dezember 2024) beim BAFA einreichen. Die FAQ zum LkSG wurden entsprechend angepasst. (Quelle: BAFA)
Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36
In seinem Newsletter informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA über die Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. 36 (Marineausrüstung an bestimmte staatliche Endverwender) mit Wirkung zum 25.10.2024. Die Türkei wurde in Abschnitt II, Nummer 5.1 und Nummer 5.2 im Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele aufgenommen. Die AGG gilt weiterhin bis zum 31.05.2025.
(Quelle: BAFA)
(Quelle: BAFA)
Aktualisiertes Handbuch zur Nutzung der IEA
Die Zollverwaltung hat am 23.10.2024 das aktualisierte Handbuch zur Nutzung der IEA veröffentlicht. (Quelle: Zoll)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert (Stand: Oktober 2024).
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen.
Es wird außerdem erklärt, wie man kodiert, dass angemeldete Güter keine Ausfuhrgenehmigung benötigen, und welche rechtlichen Auswirkungen die Angabe dieser Codes in einer Ausfuhranmeldung hat. (Quelle: Zoll)
ATLAS: Umstellung auf das ATLAS-Release 10.1: Ende der weichen Migration
Mit ATLAS – Info 0670/24 informiert der ITZ-Bund, dass am 27.10.2024 die in den ATLAS Verfahren Summarische Anmeldung (SumA) ,Freier Verkehr, Aktive Veredelung, Zolllager und NEE (Nacherhebung, Erlass und Erstattung) die Phase der weichen Migration zur Umstellung auf das ATLAS-Release 10.1 endet. In diesen Verfahren ist die Verarbeitung von Nachrichten im Format ATLAS 9.1 nur mehr bis zu diesem Termin sichergestellt.
Alle Teilnehmer, die noch nicht auf ATLAS 10.1 umgestellt haben, aber weiterhin am elektronischen Nachrichtenaustausch in diesen Verfahren teilnehmen wollen, sind dringend aufgefordert, schnellstmöglich die
Umstellung in Absprache mit ihrem Softwareanbieter bei der Generalzolldirektion - Teilnehmermanagement - zu beantragen.
In den Verfahren Versand, Eingangs- oder Ausgangs-SumA (EAS), IMPOST und AES (Ausfuhrverfahren) wird weiterhin das aktuelle Release unterstützt. Eine Release bedingte Umstellung ist in diesen Verfahren nicht erforderlich. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus
In seiner ATLAS – Info 0669/24 informiert der ITZ-Bund über neue Codierungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus. Es ist zu erklären, dass die Wiederausfuhr nach Russland bzw. Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland bzw. Belarus gemäß Artikel 12g VO (EU) Nr. 833/2014 bzw. Artikel 8g VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt wurde bzw. diese Vorgaben nicht gelten.
Y227: „Die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland wurden gemäß Artikel 12g Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 vertraglich untersagt“
Y228: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2 Buchst. b VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen“
Y229: „Ausnahme gemäß Artikel 12g Abs. 2a VO (EU) Nr. 833/2014 von der Verpflichtung nach Artikel 12g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen“
Y230: „Die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus wurden gemäß Artikel 8g Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 vertraglich untersagt“
Y231: „Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen“
Y232: „Ausnahme gemäß Artikel 8g Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2006 von der Verpflichtung nach Artikel 8g Abs. 1, die Wiederausfuhr nach Belarus und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Belarus vertraglich zu untersagen“ (Quelle: Zoll)
EMCS-Ausfallzeiten
Am 11.10.20.2024 informierte die deutsche Zollverwaltung, dass eine neue Internetseite erstellt und veröffentlicht wurde, in der die zukünftigen und geplanten Ausfallzeiten der EMCS-Probebetriebs- und Zertifizierungssysteme nicht zur Verfügung stehen. Zudem enthält die Seite auch die geplanten Wartungsarbeiten des Nachrichtenverkehrs im IT-Verfahren EMCS, die zu diesen Zeiten nicht zur Verfügung stehen. (Quelle: Zoll)
Länder
Brasilien – Erhöhung der Einfuhrzölle für zahlreiche Produkte
Aufgrund von Handelsungleichgewichten wurde der Einfuhrzollsatz von insgesamt 42 Produkten aus verschiedenen Sektoren erhöht. Für folgende Zolltarifnummern gilt die Maßnahme vom 15.10.2024 bis zum 14.10.2025: 2809.20.11, 2905.14.10, 2907.11.00, 2914.12.00, 2915.31.00, 2915.33.00, 2916.14.10, 2917.12.10 und 3402.39.90.
Für diese und weitere Chemikalien wurden die Zollsätze auf zwischen 12,6 und 20 Prozent erhöht.
4011.10.00. Der Zollsatz für diese Neureifen aus Kautschuk für PKW, einschließlich Kombinationskraft- ("station wagons") und Rennwagen, beträgt nun 25 Prozent.
4810.19.99 und 4810.92.90. Diese Papierprodukte und Karten werden nun mit einem Zollsatz von 16 Prozent belastet.
Röhren mit den Zolltarifnummern 7304.19.00 und 7306.19.00 sind ebenfalls von der Zollerhöhung betroffen. In diesem Fall wurden die Zollsätze für unterschiedliche Zeiträume auf zwischen 12,6 und 25 Prozent erhöht. Außerdem sind für einige dieser Röhren Zollkontingenten vorgesehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
China – Vorläufige Antidumpingzölle auf EU-Weinbrand
Seit dem 11.10.2024 müssen in China bei der Einfuhr von Branntwein aus der EU vorläufige Antidumpingzölle bezahlt werden. Die Höhe der Zölle beträgt zwischen 30,6 und 39 Prozent des Zollwertes. Der nach Branntwein zu entrichtende Antidumpingzoll kann der Liste des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 08.10.2024 entnommen werden. Zollsätze sind in arabischen Ziffern und Firmennamen in lateinischen Buchstaben wiedergegeben. Bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Entscheidung werden die Antidumpingzölle als Sicherheit vereinnahmt.
Die Europäische Kommission kündigte an, Chinas Entscheidung bei der Welthandelsorganisation (WTO) anzufechten. "Der Missbrauch von Handelsschutzinstrumenten aus unangemessenen Gründen sei ein klarer Verstoß gegen die WTO-Regeln", so die Kommission in einer am 09.10.2024 veröffentlichten Erklärung. Die Zölle gelten als Reaktion Chinas auf die europäischen Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge.(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Informationen zur Dual-Use-Verordnung
Der aktualisierte Informationsvermerk enthält Angaben dazu, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, die seit 09.09.2021 in Kraft ist, umsetzen.
EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche beziehungsweise ergänzende nationale Rechtsvorschriften zu erlassen. Die EU-Kommission stellt in dem aktualisierten Informationsvermerk eine Übersicht über diese Vorschriften sowie über die zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung.
EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche beziehungsweise ergänzende nationale Rechtsvorschriften zur Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821 zu erlassen. Dazu zählt die Erstellung nationaler Kontrolllisten. Gemäß Art. 10 der Verordnung können unter den dort genannten Voraussetzungen Güterlisten anderer EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht auslösen, wenn sich das entsprechende Gut auf einer solchen nationalen Liste befindet.
Am 27.09.2024 veröffentlichte die EU-Kommission die neue Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten. Der Vermerk enthält die nationale Kontrollliste Frankreichs, die 2024 erlassen wurde, sowie einen Überblick über die nationalen Kontrolllisten der Niederlande und Spaniens, die bereits 2023 in einem Vermerk veröffentlicht wurden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung verschoben
Die EU-Verordnung 2023/1115 zur Bekämpfung der Entwaldung ist am 30.06.2023 in Kraft getreten und soll dazu beitragen, dass Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Ursprünglich war geplant, die Bestimmungen ab dem 30.12.2024 anzuwenden. Der Rat der EU hat jedoch beschlossen, den Beginn der verpflichtenden Anwendung der Verordnung um ein Jahr auf Dezember 2025 zu verschieben.
Mit dieser Entscheidung sollen Drittländer, EU-Mitgliedstaaten sowie Marktteilnehmer und Händler ausreichend Zeit erhalten, um die umfassenden Anforderungen zu verstehen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören die Implementierung und Einhaltung erweiterter Sorgfaltspflichten, die von den Unternehmen verlangen, entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen, dass weder illegale noch entwaldungsbedingte Produkte nach Europa importiert werden. Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferketten transparenter gestalten und dokumentieren, dass ihre Waren unter Einhaltung der EU-Vorgaben produziert wurden.
Diese Verordnung betrifft insbesondere Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Holz und deren Derivate, die häufig mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden. Die Einhaltung der EU-Vorgaben soll die globale Entwaldung reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Mit dem verschobenen Geltungsbeginn soll gewährleistet werden, dass alle betroffenen Akteure die Anforderungen rechtzeitig und vollständig umsetzen können, um so eine effektive Bekämpfung der Entwaldung zu ermöglichen.
Sofern auch das Europäische Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben, daher wie folgt gelten:
- ab dem 30.12.2025 für große Marktteilnehmer und Händler
- ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen
(Quelle: Europäische Kommission)
EU - Neue Runde der Zollaussetzungen
Die EU-Kommission informiert, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2025 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.
Einwände gegen die Vorschläge über die jeweiligen nationalen Verwaltungen können der Kommission übermittelt werden und müssen bis spätestens 17.12.2024 für die anberaumte Sitzung vorliegen. (Quelle: Europäische Kommission)
EU – Embargomaßnahmen
Demokratischen Republik Kongo
Haiti
Terrorismusbekämpfung - Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002
Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen. Sie gelten für Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen. (Quelle: Europäische Kommission)
Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen. Sie gelten für Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen. (Quelle: Europäische Kommission)
EU – Antidumpingmaßnahmen
Antidumping - Erfassung aller Einfuhren
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind.
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind.
Antidumping - Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsüberprüfung ein. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsüberprüfung ein. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China
Die EU verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Die EU verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Antidumping - Weißbleche und -bänder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt ein Antidumpingverfahren durch und gibt eine Berichtigung der Warendefinition bekannt.
Die Europäische Kommission führt ein Antidumpingverfahren durch und gibt eine Berichtigung der Warendefinition bekannt.
Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle an.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle an.
Antidumping - Mischungen aus Harnstoff und Ammoniumnitrat
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit Oktober 2019 für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit Oktober 2019 für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie bestehen seit 2020.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie bestehen seit 2020.
Antidumping - Bügelbretter mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Antisubvention - E-Autos mit Ursprung in China
Die Ausgleichszölle treten am 30. Oktober 2024 in Kraft.
Die Ausgleichszölle treten am 30. Oktober 2024 in Kraft.
Antidumping - Epoxidharze mit Ursprung in China
Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand. Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Südkorea, Taiwan und Thailand. Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antisubvention - mobile Zugangstechnik mit Ursprung China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Kettenplatten aus Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Weißbleche und -bänder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Glyoxylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antisubvention - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - nahtlose Rohre mit Ursprung in China
Das Antidumpingverfahren betrifft nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.
Das Antidumpingverfahren betrifft nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.
Antidumping - warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Betroffen sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.
Betroffen sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Ägypten, Indien, Japan, Vietnam. Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung an.
Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.
Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die endgültigen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wurden 2020 verlängert.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die endgültigen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wurden 2020 verlängert.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU – Kombinierte Nomenklatur
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Großbritannien – Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren erst 2025 verpflichtend
Die britische Regierung gibt bekannt, dass summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU erst ab 31.01.2025 verpflichtend sind.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gilt für Einfuhren aus der EU eine vorübergehende Ausnahme in Bezug auf summarische Eingangsanmeldungen. Die Einführung war in den vergangenen Jahren mehrmals verschoben worden. Das Border Target Operating Model sah eine Umsetzung ab dem 31.10.2024 vor. Nun verschiebt die britische Regierung diese Frist erneut: Erst ab 31.01.2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend.
Ausführliche Informationen zu Safety and Security Declarations finden Sie im Leitfaden der britischen Behörden. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Kanada – Zusatzzölle auf Elektroautos aus China
Die kanadische Regierung hat zum 01.10.2024 hohe Schutzzölle auf Elektro- und Hybridfahrfahrzeuge aus China eingeführt. Bereits im August 2024 hat die kanadische Finanzministerin Chrystia Freeland eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der heimischen Hersteller von Elektro- und Hybridfahrzeugen, Stahl- und Aluminiumprodukten angekündigt.
Die Regierung hat nun zum 01.10.2024 zunächst einen Schutzzoll von 100 Prozent auf alle in China hergestellten Elektro- und Hybridpersonenfahrzeuge, Lastkraftwagen, Busse und Kleintransporter eingeführt. Der Schutzzoll gilt zusätzlich zum regulären Einfuhrzoll.
Außerdem plant die Regierung einen Schutzzoll von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl- und Aluminiumprodukten mit Ursprung in China. Dieser zusätzliche Zoll soll ab dem 15.10.2024 gelten.
Ferner hatte sie am 10.09.2024 eine 30-Tage-Konsultation zu Schutzzöllen auf Produkte weiterer für Kanada wichtiger Wirtschaftssektoren angestoßen. Dazu zählen etwa der Batteriesektor, Halbleiter, Solarprodukte und kritische Mineralien.
Auch will die Regierung die Möglichkeit von Anreizen für die Herstellung von schadstofffreien Fahrzeugen (Zero-Emission Vehicles) und die Teilnahme an entsprechenden Infrastrukturprogrammen auf Hersteller in Ländern beschränken, mit denen Kanada Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.
Die Maßnahmen sollen ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten überprüft und gegebenenfalls verlängert werden. Als Begründung nennt die Finanzministerin unlautere Handelspraktiken Chinas wie etwa schwache Standards in den Lieferketten, mangelnde Arbeitsnormen und mangelnden Umweltschutz. Darüber hinaus haben Kanadas internationale Handelspartner, darunter die USA und die Europäische Union bereits mit ähnlichen Maßnahmen reagiert. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Libyen – Vorabregistrierung verpflichtend
Zum 01.11.2024 startet Libyen ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen.
Seit dem 30.07.2024 testet die Zollverwaltung Libyens ein System zur Vorabanmeldung von Frachtinformationen (Advanced Cargo Information - ACI). Zum 01.11.2024 endet die Testphase. Ab diesem Zeitpunkt müssen nach Angaben der Zollverwaltung alle Exporte vor dem Versand nach Libyen im ACI-System angemeldet werden.
Für die Registrierung ausländischer Exporteure hat die Zollverwaltung ein Handbuch und ein Erklärvideo erstellt. Neben den Exporteuren oder ihren Vertretern sind folgende Parteien am ACI-System beteiligt:
- Reedereien
- Speditionen
- Importeure und Zollagenten in Libyen
- Libysche Zollverwaltung
- Andere libysche Behörden, je nach Warenart und Zuständigkeit.
Das ACI-System ist Teil des Rahmenwerks "SAFE Framework" der Weltzollorganisation. Dieses soll zur Sicherheit und Erleichterung des globalen Handels beitragen. Nach Angaben der Zollverwaltung Libyens soll es die Effizienz und die Sicherheit in den libyschen Häfen verbessern. Die vorab eingereichten Informationen ermöglichen eine bessere Risikoanalyse und gleichzeitig eine schnellere Bearbeitung und Überlassung der Waren bei ihrem Eintreffen. Darüber hinaus sei das ACI-System wichtig für die Erfassung von Statistiken und die Optimierung der Logistikketten.
Libyens Nachbarstaat Ägypten hat das ACI-System ebenfalls eingeführt. Dort ist die Vorab-Registrierung von Luftfracht seit Oktober 2022 verpflichtend. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Südafrika - Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert
Südafrika setzt für die Einfuhr von Elfenbein und Waren aus Elfenbein eine staatliche Veterinärgenehmigung voraus. Am 26.09.2024 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht, in der folgende Änderungen vorgenommen wurde:
Die Einfuhr von bearbeitetem Elfenbein und Waren aus Elfenbein (Zolltarifnummer: 9601.10) ist nur mit einer staatlichen Veterinärgenehmigung möglich.
Südafrika stellt eine Liste mit allen Verboten und Beschränkungen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird: "Prohibited and Restricted Goods". (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen
Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Der internationale Kaufvertrag unter UN-Kaufrecht - neue Herausforderungen
- Online-Seminar: Exportkontrolle in der Praxis
-
Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.
- Rechtsgrundlagen für den Außenhandel
- Importe effizient gestalten
- Warenursprung und Präferenzen
- Lieferantenerklärung - Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
- Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
- Online-Seminar: Reparaturabwicklung mit dem Drittland (unikam.de)
- Online-Spezialseminar für Einkäufer: Lieferantenerklärungen (unikam.de
- Online-Seminar: Die neuen Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens
- Lieferantenerklärungen - Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
- Online-Seminar: Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
- Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025
Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:
Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs
- Spotlight Internationalisierung: Die Lieferantenerklärung kurz und knackig am 12. Dezember 2024
Die Lieferantenerklärung ist eines der am häufigsten ausgestellten Dokumente. Unternehmen stellen diese eigenverantwortlich aus, was größter Sorgfalt bedarf. Mit unserem Spotlight Die Lieferantenerklärung informieren wir Sie, wann Sie selbst eine ausstellen dürfen. Jetzt anmelden!
- Webinar: Georgien als Zielmarkt für hessische Unternehmen am 26. November 2024
In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend globale Chancen nutzen, wird Georgien als aufstrebender Wirtschaftsstandort immer attraktiver. Mit seiner strategischen Lage zwischen Europa und Asien, seinen unternehmerfreundlichen Rahmenbedingungen und zahlreichen steuerlichen Vorteilen bietet das Land vielfältige Möglichkeiten für hessische Unternehmen, die neue Märkte erschließen oder expandieren möchten. Die IHK Frankfurt am Main wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Wirtschaftsvereinigung in Georgien das südkaukasische Land als Zielmarkt für kleine und mittlere Unternehmen vorstellen und gemeinsam mit Experten aus verschiedenen Branchen wirtschaftliche Entwicklungen und Potentiale erörtern. Jetzt anmelden!
- Entsendung von Mitarbeitern in die USA am 28. November 2024
Das Gros der dienstlichen Reisen in die USA wird im Rahmen des Visa-Waiwer-Programms ohne Visum, aber mit elektronischer Reisegenehmigung ESTA durchgeführt. Dies gilt z. B. für Kundenbesuche und Vertragsverhandlungen, Messen oder auch für Montagen, die im Zusammenhang mit Lieferungen stehen. Dennoch ist es wichtig, für jede einzelne Dienstreise zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ESTA gegeben sind oder ob ein Visum beantragt werden muss. Das Webinar gibt hierzu eine Einführung und typische Praxisbeispiele. Jetzt anmelden!
- HIMSS 2025: Hessischer Gemeinschaftsstand in Las Vegas
Nach zwei erfolgreichen Beteiligungen bietet das Land Hessen zum dritten Mal einen Hessenstand auf der HIMSS Global Health Conference & Exhibition an, die diesmal vom 04.03. bis 06.03.2025 n Las Vegas stattfindet. Angeboten werden Arbeitsstationen von ca. 2 qm zum Pauschalpreis von 2.700 Euro. Die HIMSS ist die weltweit größte Veranstaltung an der Schnittstelle IT & Gesundheit. Las Vegas ist in diesem Jahr die perfekte Kulisse für Technologieunternehmen und Digital Health Start-ups, die Lösungen präsentieren rund um die Themen AI, Data Governance, Workforce Challenges, Digital Health Transformation, Interoperability, Cybersecurity & Process Analysis and Redesign. Melden Sie sich jetzt noch bis zum 22.11.2024 an, um von den begrenzten geförderten Ausstellerplätze zu profitieren. Jetzt mehr erfahren!
- Online-Seminar „Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024/2025“ am 6. Dezember 2024
Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren? Erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen in den Bereichen Zoll (Import/Export), Exportkontrolle, Umsatzsteuer sowie im Themenbereich "Nachhaltigkeit", von dem immer mehr Unternehmen betroffen sind. Die Themen, die aufgrund neuer Gesetzgebung und Rechtsprechung oder auch eine geänderte Verwaltungspraxis aktuell von Unternehmen zu beachten und umzusetzen sind, werden anhand von Beispielen praxisnah erläutert. Die Herkunft und Eigenschaft von Waren sowie die Bedingungen, unter denen Produkte hergestellt werden, spielen im Alltag von importierenden und exportierenden Unternehmen eine immer größere Rolle. Die gesetzgeberischen Maßnahmen, die diesbezüglich bereits in Kraft oder kurzfristig zu erwarten sind, werden ebenfalls in den Blick genommen. Jetzt anmelden!
Enterprise Europe Network (EEN)
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Veröffentlichungen
Merkblatt Handhabung der Bescheinigung A 1 aktualisiert
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat Ende September das Merkblatt Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz aktualisiert. Für Entsendungen von Arbeitnehmenden (sowie Selbständige) ins europäische Ausland bleibt das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin gültig. Mit der A1-Bescheinigung weisen Mitarbeitende nach, dass sie weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegen. (Quelle: BAMS)
Auslandshandelskammern
AHK DeBeLux: 130 Jahre
Herzlichen Glückwunsch an die AHK debelux zu diesem beeindruckenden Jubiläum! Seit 130 Jahren steht die älteste deutsche Auslandshandelskammer unermüdlich im Dienst der grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland, Belgien und Luxemburg. Auf viele weitere erfolgreiche Jahre!