Aus- und Weiterbildung

Aufstiegsprämie

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Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen als Industriemeisterin und Industriemeister oder Fachmeisterin bzw. Fachmeister seit dem Jahr 2018 eine Aufstiegsprämie in Höhe von 1000 Euro.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen IHK in Hessen abgelegt wurde und ein entsprechendes Prüfungszeugnis ausgestellt wurde. Zudem muss der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.
Hat die Prüfung außerhalb Hessens stattgefunden, so ist nachzuweisen, dass es keine fachlich und örtlich zuständige IHK in Hessen für diese Prüfung gab.

Antragsverfahren

Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.

Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages www.hihk.de/aufstiegspraemie einzureichen. Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.

Auszahlung

 Die Auszahlung der Prämie erfolgt in der Regel zehn bis vierzehn Wochen nach Antragstellung.

Hintergrund

Mit der Aufstiegsprämie sollen finanzielle Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll der Erwerb eines Fortbildungsabschlusses auf DQR-Niveau 6 oder 7 als attraktives Weiterbildungsziel, das zu einer akademischen Ausbildung gleichwertig ist, gefördert und gestärkt werden.
Ab dem Jahr 2019 gewährt das Land Hessen die Aufstiegsprämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind.

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